Ärgernisse 1
| Beispiel 1 | Kostenlose Werbung | |
| Angesichts der allgemeine
Parkplatznot in Großstädten wie Köln sollte man
eigentlich denken, dass jeder möglichst sparsam und sozial mit dem vorhandenen, knappen Angebot umgeht. |
![]() |
|
| Parkplätze sind sowohl für
Besucher als auch vor allem für die Anwohner eines
Viertels wichtig, wenn sie Abends müde von der Arbeit nach Hause kommen und ihr Auto abstellen möchten. Nicht jeder kann sich dabei den finanziellen Luxus eines eigenen Stellplatzes oder einer Garage leisten, viele sind daher auf den öffentlichen Parkraum angewiesen. (Einmal ganz davon abgesehen, dass es ohnehin kaum freie Garagenplätze gibt.) Da freut sich der Anwohner doch um so mehr, dass ortsansässige Firmen mit eigener Werkseinfahrt und großem Innenhof im Rahmen ihres Kundendienstes den erschöpften Heimkehrer nicht nur mit dem vertrauten Anblick ihrer überall im Viertel geparkten Servicefahrzeuge beglücken, sondern ihm auch noch kostenlose Werbung auf ihren wochenlang abgestellten Anhängern anbieten, wenn er schon auf die abendlichen Fernsehspots verzichten muß, weil er verzweifelt und in stiller Erwartung eines freien Platzes mittlerweile erfolglos die 32. Runde um den Block dreht. - Oder etwa doch nicht ? ? |
||
| Dabei ist die beliebte Anhängerwerbung aus der Trickkiste Kölner Firmen weder eine Ausnahme noch das einzige Highlight um sich Parkflächen zu reservieren. Auch Privatleute sind da keineswegs zimperlich: | ||
| Beispiel 2: | Parken ohne Kennzeichen | |
| Es ist doch immer wieder
lohnend, ein wenig auf Kosten der übrigen Mitbürger zu
sparen. Versteht sich von selbst, dass man nicht noch teure Einstellplätze mieten oder Entsorgungsmaßnahmen bezahlen will, wenn man doch schon so erfolgreich KFZ-Steuer und Versicherung gespart hat |
||
| .Der rote Clio im Bild oben löste dieses Problem monatelang meisterhaft und elegant auf öffentlichem Parkraum und ignorierte sogar bis zum bitteren Ende den roten Aufkleber der Stadt Köln. | ||
| Beispiel 3: | Parken ohne Zulassung | |
| Was dem Clio Recht ist,
ist dem Golf billig: Warum erst noch umständlich die Kennzeichen entfernen, und Fahrzeug entsorgen, wenn es eine simple Abmeldung auch schon tut? |
![]() |
|
| Dieses Fahrzeug steht ebenfalls monatelang entsiegelt, ohne Zulassung und mit seit über einem halben Jahr abgelaufenem TÜV und ASU im Kölner Stadtteil Sülz. | ||
| Beispiel 4: | Parkplätze Dauerblockieren | |
| Sehr findig zeigt sich auch der Besitzer dieser Firmen-LKWs. Seit mehreren Jahren schon hortet er tagsüber durch geschicktes Umparken und Platzhalten einen öffentlichen Parkraum für gut 5 normale PKWs....... | ![]() |
|
| ....den er nachts dann wie im Bild großzügig ausschließlich mit seinen beiden LKWs beansprucht. Dazwischen bleibt gerade mal noch Platz für einen quergestellten Smart... | ||
| Beispiel 5: | Fa. Blumenkübel & Co. KG | |
| Eine allseits beliebte Methode seine Firmeneinfahrt zu verbreitern und sich damit lästiges Rangieren zu erleichtern ist das Aufstellen von abschreckenden und deshalb völlig kahlen, hässlichen Blumenkübeln rechts und links der Einfahrt.... | ![]() |
|
| Normalerweise wäre
dagegen ja auch gar nichts einzuwenden, solange auf diese
Art nur der ohnehin vorgeschriebene Freiraum von 1 Meter rechts und links jeder Einfahrtseite gesichert und so rücksichtslosen Zeitgenossen das Zuparken der Einfahrt unmöglich gemacht wird. |
||
| Wie auf den nebenstehenden Bildern allerdings deutlich zu sehen ist, kümmert sich der Besitzer der Einfahrt aber weniger um die Vorschriften, sondern knippst noch einmal zusätzlich und eigenmächtig | ![]() |
|
| jeweils einen satten
Meter rechts und links vom öffentlichen Parkraum für
seine Zwecke ab. Dies ist keineswegs ein Einzelfall! Andere Betriebe sind da noch unverschämter! |
![]() |
|
| Recherchen in diesem Fall
ergaben außerdem, dass die benötigte, kostenpflichtige Genehmigung der Stadt Köln ohnehin schon seit vielen Jahren ausgelaufen ist und setdem niemals erneuert wurde. Ein nachbarliches Gespräch mit dem sich bedrohlich aggressiv verhaltenden Besitzer der Einfahrt (Einem ehrenvollen Dachdeckermeister) brachte außer anzüglichen Beschimpfungen, Beleidigungen und einem mündlichen Geländeverweis absolut nichts ein. Solche Gespräche sollte man daher von vorneherein besser tunlichst den zuständigen Beamten überlassen. |
||
Gegenmaßnahmen:
Was also kann man tun, um den netten Mitmenschen ein wenig ihre rücksichtslose Tour zu vermasseln?
Zu Beispiel 1:
Anhänger müssen eine
gültige TÜV Plakette besitzen und mindestens alle 14 Tage
einmal bewegt werden.
Der erste Ansatz wäre also eine genaue Beobachtung der
abgestellten Anhänger.
Stehen sie 15 Tage ununterbrochen immer noch am gleichen Platz oder haben eine abgelaufene TÜV-Plakette, empfielt sich die
Benachrichtigung der Verkehrsüberwachung mittels Anruf oder noch
besser eine schriftliche, private Anzeige
nach
Im Falle der Stadt Köln schickt oder faxt man das Formular ausgefüllt und unterschrieben an folgende Anschrift bzw. Faxnummer:
An den
Oberstadtdirektor
Amt für öffentliche Ordnung
-Bussgeldstelle-
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Fax: 221-21825*
| *ACHTUNG! Für die dauerhafte Richtigkeit von Telefonnummern und Anschriften kann nicht garantiert werden. Bitte wenden Sie sich notfalls an die Auskunft 11833 oder das Callcenter der Stadt Köln: 0221-221-0 |
Nach wenigenTagen bestätigt die Bußgeldstelle schriftlich den Anzeigeneingang und leitet ihrerseits das Bußgeldverfahren gegen den Fahrzeughalter ein. Es soll aber nicht unerwähnt bleiben, dass eine einzige Anzeige kaum den erwünschten Erfolg bringen wird. Nur regelmässig wiederholte Anzeigen über einen längeren Zeitraum haben wirklich Aussicht auf Erfolg, denn erst mit der Zeit werden die leider nur niedrig angestzten Bussgeldbescheide in Höhe von 20 EURO irgendwann jeder Firma auf Dauer zu teuer.
Besser sind zusätzliche Beschwerden bei der Verkehrsüberwachung, weil die dort tätigen Politätessen im Wiederholungsfall die Bußgelder auch staffeln können.
Hier sind also auf jeden Fall erst mal Geduld, Hartnäckigkeit und Ausdauer angesagt!
| Ein Blankoformular können Sie hier als Worddokument downloaden: |
| Formblatt 324/1-VG 019-X/85 |
Zu Beispiel 2:
Bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen kann man zwar ebenfalls eine private Anzeige mittels Formblatt: Beispiel 2 stellen und zur Bussgeldstelle senden, diese wird aber ohnehin von dort an das Strassenverkehrsamt, das zuständige Ordnungsamt die Zulassungsstelle weitergeleitet.
Also sollte man sich besser gleich über die Zentrale der Stadt (Köln: 221-0) weiterverbinden lassen und direkt mit dem zuständigen Beamten reden. In der Regel wird dann innerhalb der nächsten Tage ein Aussendienstmitarbeiter das betreffende Fahrzeug besichtigen und einen roten Warnzettel auf dessen Seitenscheibe kleben, in welchem der Fahrzeughalter aufgefordert ist, das Fahrzeug binnen 1 Monat zu entfernen.
Anderenfalls wird kostenpflichtig abgeschleppt. Übrigens läßt sich der letzte Halter relativ leicht aus bestimmten Fahrzeugdaten wie Fahrgestellnummer etc. ermitteln und bekommt anschließend eine Rechnung zugeschickt.
| Ein Blankoformular können Sie hier als Worddokument downloaden: |
| Formblatt 324/1-VG 019-X/85 |
Zu Beispiel 3:
Da das Fahrzeug zwar entsiegelt ist, aber dennoch ein lesbares Kennzeichen besitzt (Welches ich in meinem Foto aus Datenschutzgründen lediglich unkenntlich gemacht habe) hat man hier recht gute Chancen über die private Anzeige mittels Formblatt: Beispiel 3. Manchmal empfielt es sich allerdings durchaus zweigleisig zu fahren und zusätzlich mit der zuständigen Behörde zu telefonieren. (Siehe Beispiel 2)
| Ein Blankoformular können Sie hier als Worddokument downloaden: |
| Formblatt 324/1-VG 019-X/85 |
Zu Beispiel 4:
Hier kann man nach aktueller Rechtslage nur dann etwas zu unternehmen, wenn es sich um ein Viertel mit Bewohnerparkvorrechten oder einen kostenpflichtigen, öffentlichen Parkplatz handelt.
Im Falle des Kölner Stadtteiles Sülz ist dies zur Zeit noch nicht der Fall und daher überhaupt nichts zu machen. Es kann nur versucht werden, mittels eines im Rathaus eingebrachten Bürgerbegehrens die genannten Bewohnerparkvorrechte für das Viertel zu erlangen. Firmenfahrzeuge würden nur dann einen Bewohnerparkausweis erhalten, wenn sie auch privat genutzt werden und auf einen in diesem Viertel wohnhaften Halter zugelassen sind. Alle anderen Fahrzeuge wären dagegen werktags im Zeitraum zwischen 8:00 Uhr und 18:00Uhr (Manchmal auch bis 23 Uhr) parkscheinpflichtig.
Das heißt, der Inhaber der Firmenfahrzeuge handelt bisher völlig legal, wenn auch in hohem Maße unfair seinen Nachbarn gegenüber.
Zu Beispiel 5:
Wie schon erwähnt, hat
der Besitzer einer solchen Einfahrt grundsätzlich Anspruch
auf jeweils 1
Meter
Freiraum rechts
und links
von der befahrbaren Fläche.
Er kann auf Antrag bei der Stadtverwaltung eine kostenpflichtige
Genehmigung erwirken,
dort Puller oder auch Blumenkübel aufzustellen, um sich dieses
Recht zu sichern.
Die Blumenkübel dürfen
aber bestimmte Maße weder unter- noch überschreiten
und definitiv nicht
weiter als 1 Meter
rechts und links aus der Einfahrt
in den öffentlichen Parkraum ragen. Dies wird dann nur einmalig
überprüft.
Im Zweifelsfalle sollte man sich also besser gleich an die zuständige
Behörde
wenden und die Vorschriftsmäßigkeit aufgestellter Kübel oder
Puller prüfen lassen.
Stellt sich dann nämlich ein erwiesener Verstoß gegen die
Vorschriften heraus, wird der Besitzer von amtlicher Seite zur
Unterlassung bzw.Wiederherstellung der korrekten Aufstellung
aufgefordert und bei Nichtbefolgung mit einem recht saftigen Bußgeld
belegt.
Zuständig sind
spezielle Dienststellen der jeweiligen Bezirksordnungsämter.
Im vorliegenden Fall (Sülz/Klettenberg) wäre dies z.B. das
Bezirksordnungsamt
Lindenthal
Stolbergerstrasse 2
50933 Köln
Tel.: 0221-5484-202*
| *ACHTUNG! Für die dauerhafte Richtigkeit von Telefonnummern und Anschriften kann nicht garantiert werden. Bitte wenden Sie sich notfalls an die Auskunft 11833 oder das Callcenter der Stadt Köln: 0221-221-0 |