Der gläserne
Bundesbürger

(Stand: 09.09.2008)
(Update: 31.08.2011)

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation,
Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang
größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes
und privates Leben dar.
Erfahren Sie durch Anklicken dieses Doppel-Banners
auf den Seiten
http://www.vorratsdatenspeicherung.de
und
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de was Sie aktiv
und passiv gegen diesen Angriff auf unsere
freiheitlich-demokratische Grundordnung tun können.


Oder: Datenmissbrauch
ganz leicht gemacht...
Die neue Steueridentifikationsnummer
öffnet dem Überwachungsstaat Tür und Tor.
ACHTUNG!!!!

Dieser Artikel entspricht meinem Kenntnisstand
vom September 2008 und beruht auf sorfältigen Recherchen.
Für Rechtsnachteile, die Dritten aus der Verwendung dieser Infos
oder unbeabsichtigten Fehlinformationen entstehen, wird nicht gehaftet!

Bitte lesen Sie hierzu auch meinen DISCLAIMER !!!!!


VORWORT

"Big Brother is watching You!"
Wird George Orwells
Überwachungsstaat
im Roman
"1984" nun
auch bei uns schon bald
Wirklichkeit?

Entsprechende Konzepte zu einer bundesweiten zentralisierten Vorratsdatenspeicherung
mit europaweiter, wenn nicht sogar weltweiter Vernetzung, gab es derweil ja schon viele.
Bisher wurden die meisten dieser Einzelanläufe jedoch immer wieder erfolgreich von engagierten
Datenschützern im Keime erstickt oder auch aus politischen Gründen (Wählerstimmen) entweder verzögert
oder vorläufig gekippt. Aktuelle Katastrophenmeldungen, wie terroristische Anschläge, staatsfeindliche Entwicklungen, sexueller Missbrauch und nicht zuletzt der Klimawandel führten
- verkaufsfördernd aufgeputscht durch die Medien - schließlich zu einem allgemeinen, sehr negativen Stimmungswandel betreffs Umweltbewusstsein, Sicherheitsgefühl und Toleranz gegenüber allem Fremden.
Das hierdurch ständig erhöhte Sicherheitsbedürfnis erzeugte in den letzten Jahren zusammen
mit den aktuellen Ereignissen in der breiten Masse der Bevölkerung eine
Angst- und Wutstimmung.
Diese allgemeine Stimmung setzte leider den bedauerlichen Trend, die bisherige
soziale
und
freiheitliche-demokratische Grundordnung immer weiter abzubauen,
um sie dann zugunsten von Forderungen nach mehr Sicherheit
und damit auch nach mehr
staatlicher Kontrolle durch allgemeine Überwachung gesetzlich zu relativieren.
Zugleich wird jegliches Bewusstsein für den enorm hohen hohen Preis dieser immer weitergehenden
Demontage
freier Meinungsäußerung sowie des allgemeinen und speziellen Datenschutzes völlig paralysiert.
Wenn man mal ein wenig
mit offenen Augen und wachem Menschenverstand recherchiert,
erkennt man auch ganz ohne paranoide Veranlagung sehr rasch ein klares Stufenkonzept
(im folgenden Beitrag mal frei von 1-5 durchnumeriert), in Form eines immer dichter werdenden,
teilweise bislang
noch illegalen Netzwerkes aus geplantem und bereits realisiertem Datenmissbrauch.
Und das sowohl ganz offiziell durch den Staat selbst, als auch inoffiziell, etwa durch
(groß-)kommerzielle Unternehmen sowie private Trittbrettfahrer.
Diese, nicht gerade transparenten Zusammenhänge möchte ich Ihnen im folgenden Beitrag näher erörtern.

Anlass für diese Recherche:
Seit dem 1. August 2008 startete nun definitiv die ja schon länger geplante,
jedoch bisher immer wieder aus datenschutzrechtlichen und politologisch-taktischen Gründen
aufgeschobene Verteilung der neuen "
Persönlichen Steueridentifikationsnummer " (TIN Steuer-ID).

Bis zum Ende 2008 sollen nun
alle Bundesbürger, egal ob Kleinkind, Greis oder bereits Verstorbene,
ein persönliches Schreiben mit ihrer 11-stelligen Steuer-ID erhalten haben.
Diese Nummer gilt lebenslänglich ab dem Tag der Geburt
und soll auch erst
20 Jahre nach dem Tode (könnte ja jemand als Zombie Hartz IV beantragen) gelöscht werden dürfen.
Das bisherige lohnsteuerliche Merkmal (
Steuernummer = eTIN) wird hierdurch ersetzt.
Bei Leibrenten soll diese Identifikationsnummer fortan auch für den Versand der Rentenanpassungsbescheide verwendet werden.
Die gesetzliche Grundlage basiert auf
§139b Abgabenordnung.
Diese Steuer-ID besteht nun aus elf datenneutralen Ziffern, die lediglich mit dem entsprechenden,
personenbezogenen Datensatz auf einem Zentralserver
des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) verknüpft sind
und dort auch verwaltet werden, wobei aus der reinen Zahlenfolge selbst angeblich keinerlei Informationen ableitbar sein sollen.

(Stand: 09.09.2008)


A. Persönliche Steueridentifikationsnummer

Stufe 1:
Zentrale Vorratsspeicherung
von personenbezogenen Stammdaten

Welche Daten gespeichert werden:

Zunächst enthält dieser personenspezifische Datensatz lediglich die Punkte 01-11,
Ab 2011 sollen dann von den regionalen Finanzämtern noch weitere Einträge
12-16 an das Bundeszentralamt für Steuern
gemeldet, in einer speziellen Datei abgespeichert werden und so unter anderem die bisherigen Lohnsteuerkarten ersetzen:

Da sich (bisher noch) aus datenschutzrechtlichen Gründen eine anderweitige Nutzung der Einträge
verbietet, soll soll diese ID dann angeblich zunächst nur im Bereich der Finanzverwaltung,
etwa zur Erfassung und Bearbeitung der üblichen Lohn- und Einkommensteuererklärungen genutzt werden.
Vermutlich werden aber im weiteren Verlauf die rechtlichen Grundlagen noch dahingehend modifiziert,
dass ab 2011 ein komplettes Profil jedes Bürgers in diesem Land
auch von amtsfremden Personen bzw.
Institutionen, wie z.B. Arbeitgebern, (möglicherweise sogar freien Auskunfteien, der Schufa, Detekteien,
Privatpersonen usw.) oder anderen Behörden im In- und Ausland jederzeit abgerufen und genutzt werden kann.
Wenn man nun einmal ganz unbefangen versucht, das Schaden-Nutzen-Verhältnis
dieser Primärmaßnahmen zu analysieren, stellt sich das für mich in etwa so dar:

 

PRO: Verwaltungserleichterung

Die Transparenz und der Datenaustausch der einzelnen Behörden untereinander wird verbessert. Steuerbetrug und mehrfaches Abkassieren von Sozialleistungen dagegen wird deutlich erschwert und auch die bereits des öfteren schon praktizierte Abgabe von Mehrfacherklärungen bei Finanzämtern verschiedener Regionen gleichzeitig (etwa zum Sammeln von Rückzahlungen) unmöglich gemacht,
da der Steuerbetrüger nun leichter eindeutig identifiziert und entsprechend standortunabhängig verfolgt werden kann.
Da sich nun auch zweckungebundene Personendaten beliebig kombinieren und zwischen Meldeamt und Finanzamt austauschen lassen,
führt dieser sog.
Steuerabgleich automatisch zur Erfassung von Unregelmäßigkeiten oder fehlenden Angaben gewisser steuerlicher Randgruppen, wie z.B. der Rentner oder Beziehern von Sozialleistungen.
Überschreiten Rentner zum Beispiel durch Nebeneinkünfte oder eine Rentenerhöhung ihren jährlichen Freibetrag
von derzeit 7.664 Euro (Stand 2008), lässt sich dies leicht mittels entsprechender Softwarefilter aus dem Datenpool für jede einzelne Person extrahieren und die Betreffenden können explizit angeschrieben werden, etwa um eine Korrektur nachzureichen.
Auch ein Umzug in einen anderen Ort oder Wechsel von Arbeitnehmertätigkeit zur Selbständigkeit bleiben so nicht unbemerkt.

Arbeitgeber können die für die Lohnsteuer relevanten Daten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn elektronisch abrufen.
Lohnsteuerkarten entfallen dadurch ab 2011 völlig und den Gemeinden entstehen keinerlei Versandkosten mehr.
Ab 2011 soll dann auch das Steuerverfahren selbst komplett elektronisch abgewickelt werden.
Damit entfallen die Kosten für Druckmaterial und Porto für die bisherige Verwaltungsarbeit.

Die durch Datenzusammenführung einmal erstellten Mischprofile von zwei oder mehreren Personen in freien Wohn- und Lebensgemeinschaften, wie etwa die von Paaren oder Gruppen (wilde Ehen, WG's etc.) lassen sich sowohl steuertechnisch als auch kriminologisch-topografisch ohne großen exekutiven Aufwand, wie Hausbesuche und verdeckte Observationen durch die ermittelnden Behörden, quasi vom Schreibtisch aus sehr effizient auswerten. Hiermit sollen dann u.a. auch Rasterfahndungen, z.B. nach terroristischen und konspirativen Vereinigungen sowie Schlupfwinkeln sonstiger krimineller Elemente
wesentlich erleichtert werden.
Die erhöhte allgemeine Sicherheit stellt zweifellos einen echten Pluspunkt dar.
Allerdings rückt nun auch Deutschland dem amerikanischen Vorbild der allgegenwärtigen Sozialversicherungsnummer
"Social Security Number" (SSN) und damit einem voll digitalisierten Überwachungsstaat immer näher.

Inwiefern solche tiefen Eingriffe in die Freiheit und Privatsphäre des Einzelnen sich durch den eher zweifelhaften Sicherheitszugewinn für die Allgemeinheit überhaupt noch rechtfertigen lassen, möge jeder für sich selbst entscheiden.

 

Kontra: Datenschutz

Durch die geplante Vernetzung wächst nicht nur die Tranparenz des Einzelnen für Ämter untereinander,
sondern auch der schon jetzt unkontrollierbare Datenaustausch zwischen Behörden,
Unternehmen und sogar privaten Nutzern.

Wie wir alle jüngst aus der aktuellen Presse erfahren mussten,
wird besonders mit
Daten aus Einwohnermeldeämtern offenbar schwunghafter Handel getrieben.
So sollen nach Informationen aus den
Landesinnenministerien von NRW und Schleswig-Holstein
mindestens
8 kommerzielle Info-Unternehmen mit Millionen hochsensibler,
personenbezogener Daten direkt aus den kommunalen Melderegistern gehandelt haben.
Diese wurden offenbar zunächst durch simple Anfragen im Auftrage für andere Firmen recherchiert,
um diesen die Überprüfung bestimmter Kundendaten zu ermöglichen.
Anstatt diese Daten aber nach der Weitervermittlung vorschriftsmäßig wieder zu löschen,
wurde eine eigene, illegale Datenbank zur Vorratsdatenspeicherung
eingerichtet, um erneute, kostenpflichtige Anfragen mitsamt Registrierung bei den Meldeämtern zu umgehen
und die einmal vorhandenen Daten fortan unkontrolliert beliebigen Kunden zum Kauf anzubieten.
Eines dieser Unternehmen soll auf diese Weise mittlerweile schon über 72 Millionen Datensätze
illegal gespeichert haben.

Dabei werden aber keineswegs nur Meldeämter oder andere Behörden als Datenquellen missbraucht.
Der Datenhandel betrifft praktisch
alle Datenbestände aus Industrie und Werbung.
Haben Sie mal die Lösung eines Kreuzworträtsels in einer Illustrierten eingeschickt?
Oder an einem Preisauschreiben teilgenommen? Oder nutzen Sie Kundenkarten, wie Payback usw.?
All diese Dinge beinhalten nämlich personengebundene Daten über Sie, die Sie in der Regel
zwar offiziell nur zweckgebunden, jedoch durchaus freiwillig und meist unbedacht
zur beliebigen Weiterverwendung an die entsprechenden Unternehmen herausgegeben haben.
Dabei handelt es sich keineswegs nur um einzelne Supermärkte und Modegeschäfte.
Bisher als seriös bekannte Großunternehmen wie die
Deutsche Telekom,
und die
Norddeutsche Klassenlotterie scheinen ebenfalls aktiv oder passiv
schon lange in den allgemeinen Datenhandel verwickelt zu sein.

So wurde jüngst ein Fall bekannt, in dem z.B. ein Call-Center in Bremerhaven
sich (legal oder illegal?) Zugriff auf Daten der Norddeutschen Klassenlotterie und
der Deutschen Telekom verschafft haben soll, um die ca. 30 Millionen Datensätze
zur Weiterverwendung dann illegal an Dritte zu verkaufen und damit Trickbetrügereien,
wie z.B. Nutzung dieser Datensätze im Zusammenhang mit
untergeschobenen,
telefonischen Vertragsabschlüssen auf der Basis des neuen Fernabsatzgesetzes

(
Siehe: DIE MASCHE ) und damit auch unerlaubte Abbuchungen von privaten und gewerblichen
Bankkonten überhaupt erst im großen Stil zu ermöglichen.
Der Internethandel mit Daten-CD's ist Insidern der Szene durchaus schon länger bekannt.
Darauf befinden sich viele Millionen personenbezogener Daten einschließlich Kontoverbindungen,
Telefonnummern und kompletten Anschriften ahnungsloser Bundesbürger,
deren legale Herkunft in der Regel mehr als nur angezweifelt werden muss.

Laut NDR Info sollen so in einem Call-Center südlich von Hamburg bereits Tausende
Verbraucherangaben illegal genutzt worden sein.

Links

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuerrecht/bei-anruf-abzocke;2022170;0

http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/2008/8/17/news-69701899/detail.html

Noch vor Kurzem lief dann sogar die Horrornachricht durch alle Medien,
dass offensichtlich das eine oder andere regionale Amt für Datenschutz selbst
über anonyme Unterhändler solche CD's zur Beweissicherung und Dokumentation erworben habe.

Und es trifft offenbar keineswegs nur die Unschuldigen...
Sicher hat so mancher vor Schadenfreude geschmunzelt, dass gerade aufgrund eines solchen illegalen
CD-Datensatzes nun sogar gegen den
bayrischen Datenschutzbeauftragten persönlich
wegen des
Verdachtes auf Steuerhinterziehung ermittelt werden muss.
(Er soll angeblich illegale Konten bei der
der Liechtensteiner LGT- Bank besitzen.)

Links

http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/steuernummer-wird-zum-personenkennzeichen/

http://www.focus.de/politik/deutschland/steueraffaere_aid_262112.html

http://www.radio-utopie.de/2008/02/20/bayerischer-datenschutzbeauftragter-ein-steuersuender/

http://www.wikio.de/news/Der+Bundesdatenschutzbeauftragte+Peter

http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/918.html

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/424/158995/

 

Die Folgen illegalen Datenhandels können derweil ausnahmslos jeden Bundesbürger treffen!
Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte
Thilo Weichert war jüngst in einem Interview
mit der Süddeutschen Zeitung sogar der Ansicht, mittlerweile seien die Adressen
der gesamten bundesdeutschen Bevölkerung bereits für Marketingzwecke und Verkaufsaquisen im Umlauf.

Das Erstellen von kommerziell und werbetechnisch voll verwertbaren,
weil personenbezogenen Profilen, dürfte dann wohl auch für Industrie
und Handel sowie entsprechend ausgerüstete Privatpersonen kein großes Problem mehr sein.

(Stand: 09.09.2008)


B. Weitere Datenquellen

Stufe 2:
Der gläserne Patient


Mit E-Gesundheitskarte
und PIN zum Arzt

Auch eine digital lesbare Gesundheitskarte ist schon länger in Planung.
Bereits 2006 sollten alle Versicherten in Deutschland die elektronische Gesundheitskarte erhalten.
Die neue elektronische Gesundheitskarte wird zuerst testweise in einigen Pilotregionen,
später flächendeckend für alle Krankenversicherten eingeführt.

Mit ihrer Einführung im Herbst 2008, zunächst in Nordrhein-Westfalen,
wird gemäß
§ 291a SGB V eine bundesweite Kommunikationsplattform
– die sog.
Telematikinfrastruktur – im Gesundheitswesen aufgebaut.

Welche Daten gespeichert werden:
Sie soll sich von der herkömmlichen Karte vor allem durch einen integrierten CHIP
mit diversen Pflichtdaten, wie Versichertendaten, den Funktionen "Elektronisches Rezept" (eGK )
und Verwendung als Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
sowie einigen
freiwilligen Angaben unterscheiden.
So können auf der Karte
mit Zustimmung des Patienten etwa zusätzliche Notfalldaten
und/oder eine Arzneimitteldokumentation durch behandelnde Ärzte oder Apotheker angelegt werden.
Elektronische Arztbriefe, Patientenfach (
Messdaten für chronisch Kranke),
Patientenquittung und final die komplette
elektronische Patientenakte werden folgen.
Damit soll bei Bedarf jeder Arzt oder Apotheker, jedoch
grundsätzlich nur in Verbindung
mit einem sog. "elektronischen Heilberufeausweis" (Health Professional Card) und evtl.
durch zusätzliche Eingabe einer PIN durch den Patienten selbst, auf die gespeicherten Daten zugreifen können.
Grundsätzlich sollen alle auf Karte und System gespeicherten Daten verschlüsselt sein.
Da jeglicher Zugriff protokolliert wird und der Zugang nur mittels einer
zeitgleich
mit der Gesundheitskarte verwendeten, sog.
Health Professional Card sowie der zusätzlichen PIN freigegeben wird,
kann der Versicherte also angeblich selbst entscheiden, was genau gespeichert oder gelöscht werden soll,
und wer welche Informationen überhaupt abrufen darf.
Letzteres dürfte bei einem Notfall mit fehlender Ansprechbarkeit des Patienten allerdings recht problematisch werden,
wodurch die weitere Diskussion über Verwendung einer zusätzlichen PIN durch den Patienten sich dann eher erübrigen wird.

(Stand: 09.09.2008)

Links

http://www.tagesschau.de/inland/gesundheitskarte110.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Gesundheitskarte

http://www.gematik.de/(S(2ksis2jxr1qqd355bsr03uff))/Homepage.Gematik

http://www.ccc.de/updates/2006/krankheitskarte?language=de

http://www.facharzt.de/


Stufe 3:
"Kobra übernehmen Sie!"
Der Weg zum totalen
Überwachungsstaat...


...Mit dem neuen
digitalen Personalausweis
nun auch bei uns schon bald Wirklichkeit?

Vielleicht noch nicht ganz...
Allerdings kommt vermutlich ab
November 2010 nun auch der digitale Personalausweis
mit
RFID-Chip in Umlauf, in welchem dann möglicherweise auch biometrische Daten
(Lichtbild, zwei Fingerabdrücke (optional) und die alllgemeinen Personaldaten) abgespeichert sind.
Begründung hierfür soll verbesserte Sicherheit von Inhaberidentifikation und des Dokumentes sein.
Zudem gäbe es noch andere "Vorteile", wie z. B. die Tatsache, dass sich der Chip
für Online-Dienstleistungen des Bundes oder
Geschäfte im Internet eignet.
Der Zeitpunkt der Einführung hängt von der
EU-Entscheidung über Biometrie in Pässen ab.
Ebenso unklar ist bisher noch, ob es sich um einen
normalen oder einen kontaktlosen Chip handeln soll.
Der normale Chip wäre dann nur durch direktes Einstecken in ein geeignetes Lesegerät ansprechbar,
mit einem kontaktlosen Chip dagegen kann auch mit räumlich weiter entfernten Scannern,
z.B. über Bluetooth und/oder GPS ein vom Besitzer des Ausweises
unbemerktes
und damit in der Regel illegales Auslesen erfolgen.

Welche Daten gespeichert werden:

Vorderseite:
Typ „IDD“ auf dem Personalausweis
Familienname
Titel/Akademischer Grad
Geburtsname
Vorname
ggf. weitere Vornamen
Geburtstag
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Gültigkeitsdatum
Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers

Bild (Graustufen- oder Farbbild; vorläufig noch ohne Biometriedaten)

Nach Einführung des Biometriemerkmals dann zusätzlich:
Gesichtsmerkmale
Iris-Muster
Fingerabdruck (2 Stück)
zweizeilige maschinenlesbare Datenzone (siehe unten)


Rückseite:
Wohnanschrift (Hauptwohnsitz)
(Körper-) Größe
Augenfarbe
Nur bei Ausweisen, die bis zum 31.10.07 ausgestellt wurden: Ordens- oder Künstlername
Ausstellende Behörde
Ausstellungsdatum
Name und Vorname entsprechend der ersten Zeile der maschinenlesbaren Datenzone der Vorderseite


Das könnte bei zentraler Zusammenführung mit weiteren Daten
leicht zum Quantensprung in den bisher praktizierten Überwachungsmethoden führen.
Durch den integrierten Chip und die geplanten Biometriedaten eröffnen
sich zusammen mit den datentechnischen Errungenschaften aus
Phase 1 und Phase 2,
also zentraler Vorratsdatenspeicherung eindeutiger, personenspezifischer Stammdaten,
unter anderem ideale technische Möglichkeiten und Erweiterungen für folgende,
fortan
permanent mögliche Aktivitäten sowohl durch den Staat und seine Behörden,
aber durchaus auch durch technisch entsprechend
ausgerüstete und
fachkundige Dritte (z.B. Detekteien, Infotheken, Schufa und Hacker):

Rasterfahndung
Lauschangriff
Videoüberwachung
Telefonüberwachung
Online-Überwachung
Vorratsdatenspeicherung

Bewegungsprofile


Dies kann zum Beispiel geschehen durch:

mittels GPS, Bluetooth und lokalen Scannernetzwerken.
(Die können mittlerweile überall drinstecken:In Geld, Ausweisen,
Implantaten (Siehe Punkt 4: Chip-Implantate),
Fahrkarten, Kleidung, Aufklebern, Fahrzeugen, Messgeräten,
Herzschrittmachern sowie Multimediageräten, PCs,
Hardwarekomponenten usw.)


Satellitenbasierte LKW- und PKW-Maut
(Permanente Ortung sowie
Bewegungsprofilerstellung von LKWs
und später in geplanten City-Mauts auch von PKWs.)

Automatische Nummernschilderkennung
(Mittels öffentlicher Videoüberwachung
mit spezieller Zeichenerkennungssoftware)

Städtische Gesichtserkennungssysteme
(Beispiel: London)

Ortung des Mobiltelefons
(Schon länger durch Auswertung der vorratsgespeicherten
sowie aktuellen Serverdaten z.B. simkartenspezifische
Positionskoordinaten durch laufenden Datentransfer zwischen
Basisstationen+Funkzellen der jeweiligen Netzbetreiber
in Echtzeit und rückwirkend möglich.)

 

Natürlich lassen sich alle diese Verfahren auch noch beliebig miteinander kombinieren
und über die Zentralisierung der Datenbanken zu fast 100 %iger Effizienz optimieren.

Außerdem ermöglichen die neuen Techniken:

Erstellung von Gendatenbanken
(zur Speicherung des genetischen Fingerabdrucks.
Damit werden zum Beispiel Abgleiche mit DNA Spuren
von Tatorten zum minutenschnellen Kinderspiel)


Lifescan
(Englisches Synonym für Biometrieerfassung
fester anatomischer Merkmale von Personen)


Erstellen von biometrischen Datenbanken
(Durch Lifescan gewonnen biometrischen Daten
wie Gesichtsmerkmale, Iris Muster und Fingerabdrücke
werden anschließend zentral oder in
RFID-Chips
zur weiteren Verwendung gespeichert.)

Permanente Überwachung von Informanten
(Bei Verwendung kontaktloser Implantate können damit
zum Beispiel Freigänger aus Psychiatrie und Strafvollzug,
aber auch Agenten, sonstige Geheimnisträger,
geheime Informanten, V-Männer sowie verdeckte Ermittler
fast ständig genau geortet und damit überwacht werden.)

Der Staatssekretär Hans Bernhard Beus,
Bundesbeauftragter für Informationstechnik

und damit der
CIO der Bundesregierung,
dringt auf einen breiten Anwendertest
des elektronischen Personalausweises,
der 2010 eingeführt werden soll.
Beus weist dabei auf seine Website
CIO.Bund.de hin,
auf der sich
interessierte Firmen und Forschungsinstitute
mit einem Formular für die geplanten Anwendungstests
des elektronischen Personalausweises bewerben können.

(Stand: 09.09.2008)

 

Links

http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/des-datenschutzers-albtraum/

CIO.Bund.de

http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis

http://www.focus.de/digital/diverses/digitaler-personalausweis_aid_104454.html

http://de.wikipedia.org/wiki/überwachungsstaat


Stufe 4:

Chip-Implantate für
"gesteigerte" Sicherheit?

Kontaktlose RFID-Chip-Implantate
als eine Art "Digital Piercing"
zur Erleichterung des Alltags
und als allgegenwärtiges,
staatliches Überwachungssystem.

Schon 2004 wurde 168 Mitarbeitern einer nationalen mexikanischen
Sicherheits-Behörde wurde ein GPS-Chip unter die Haut gepflanzt,
der einerseits seinen Träger zum Betreten des Hochsicherheitsareals legitimiert,
zusätzlich aber über via GPS eine permanente Dauerortung ermöglichte.
Einmal fest implantiert im Arm soll er angeblich
nicht mehr entfernbar sein.....

Hallo?.. Gehts noch???
Lesen Sie z.B. mal hier, was mit solch
einem Chip in starken Magnetfeldern,
z.B. in einem Kernspintomografen,
so alles passieren kann:

www.strahlung-gratis.de/Chip-Implantate..

......kann aber angeblich "problemlos" wieder deaktiviert werden,
wenn der Mitarbeiter irgendwann einmal aus dem Dienst ausscheidet.
Offiziell soll dies zur Erhöhung des Sicherheitsgefühles (!!!)
vor allem der hochrangigen Geheimnisträger beitragen,
aber auch einem möglichen Kidnapping vorbeugen.

Sie glauben mir nicht???
Dann schauen Sie doch mal hier:

Links

http://www.schulemachtzukunft2006-068.de/projekterg_alltag_men.html

http://www.netzwelt.de/tags/rfid_5.html

http://www.strahlung-gratis.de/Chip-Implantate%20explodieren%20im%20Koerper.htm

http://www.rfidweblog.de/50226711/boom_far_rfidimplantate_bleibt_noch_aus.php

Es gibt natürlich durchaus auch einige Vorteile:
1...Besonders gefährliche Freigänger aus forensischen Psychiatrien
und Strafvollzugsanstalten könnten so ebenfalls auf Schritt
und Tritt zentral überwacht und jederzeit geortet werden.
Das Risiko von Wiederholungsstraftaten wäre dann möglicherweise reduziert.

2...Verbindet man die RFID-Chips mit geeigneten Sensoren für Blutdruck, Zuckerspiegel,
Blut-PH-Wert ,Puls und Körpertemperatur usw., wären diese Daten zusammen
mit der gespeicherten Krankenakte (
siehe auch Stufe 2, E-Gesundheitskarte)
notfallmedizinisch auch bei nicht ansprechbaren Patieneten sofort verfügbar
und könnten so u.U. Fehlbehandlungen verhindern und im akuten Notfall
lebensrettende Zeit einsparen helfen.

Ob allerdings dies alleine auch alle hiermit verbundenen
Sicherheitsrisiken rechtfertigt, wage ich doch sehr zu bezweifeln.

(Stand: 09.09.2008)


Stufe 5:

Internetnutzung

Was Suchmaschinen mit unseren Daten machen

Wie Sie u.a. auch meinen diversen Security-Beiträgen entnehmen können,
ist und war das Internet schon von Beginn an datenschutztechnisch alles andere als sicher.
Hier bedienen sich heutzutage allerdings schon lange nicht mehr nur die sog.
"zweifelhaften" Webseiten mittels Spyware etc. an den begehrten Daten der Surfer.
Auch bisher eher als seriös und userfreundlich bekannte Webangebote,
wie etwa die meisten Suchmaschinen betreiben, (zumindest inoffiziell)
eine
verdeckte und bisher in dieser Form noch weitgehend
unbekannte
Vorratsdatenspeicherung.

Nur ein Beispiel von vielen ist Google, die allseits beliebte und weltweit wohl größte Suchmaschine.
Regierungsstellen in der BRD können problemlos per Verfügung schon heute Webanbieter
wie Google und Internetprovider so unter juristischen Druck setzen, dass alle geforderten Daten
und Logdateien von einzelnen Usern oder ganz speziellen User-Gruppen zur kriminaltechnischen Verwendung
wie z.B. Rasterfahndungen, Beweissicherungen und permanenter Überwachung bei gerichtlicher Anforderung
auch
grundsätzlich ausgeliefert werden müssen.
Zu diesen, teils unumgehbaren Pflichten kommen dann noch der Kuhhandel
zur eigenen Vorteilsnahme wie etwa 2007 in China,
als Google sich freiwillig der dortigen,
staatlichen Zensur unterwarf um
als Gegenleistung die TopLevelDomain *.cn zu erhalten.
Aber auch Einzelpersonen können durch Googles Kooperation mit staatlichen Behörden sehr leicht unschuldig
oder zumindest ungerechtfertigt in die Mühlen der Justiz geraten. Die Amerikanerin Melanie McGuire (34) wurde jüngst
nur aufgrund von
gespeicherten Suchbegriffen als Indizienbeweise (z.B. "Wie kauft man illegal Waffen" usw.)
wegen Mordes an ihrem Mann verurteilt. Zwar wurden diese lediglich auf ihrem eigenen PC sichergestellt,
können aber jederzeit auch gezielt von Suchmaschinenbetreibern in Form von Logfiles angefordert werden.
So werden bei Google ganz offiziell offensichtlich
alle Suchanfragen mit der zusammengehörigen IP des Surfers
mind. 18 Monate lang gespeichert und können mit weiteren, internen Kundendaten (Z.B.: G-Mail) verknüpft werden.
Nutzt man zusätzliche, in der Regel anmeldepflichtige Google-Dienste wie
Web History oder Google Groups,
verewigt man sich dort offenbar mit seinen Datensätzen sogar
unbegrenzt.
Bei
Kombination solcher Suchlogfiles mit den Verbindungslogfiles des Internetzugangsproviders
ergibt sich rasch eine lückenlose und
personenbezogene Dokumentation des Surfverhaltens in
einem bestimmten Zeit- oder Suchbegriffsfenster. Mit weiteren Filtern kann man dann leicht nach Inhalten
und beliebigen anderen Parametern der aufgerufenen Seiten sortieren.

In einem Buch von Gerald Reischl, "Die Google Falle", beschreibt der Autor
solche und weitere Hintergründe und Zusammenhänge dieses Verhaltens.
Reischl leitet aus einer Unzahl von recherchierten Fakten zu einer massiven,
wenn auch teils recht subtilen Verschwörungstheorie über, in welcher er Google
u.a. ein Streben nach der Weltherrschaft unterstellt.
Auch wenn es zunächst paranoid erscheinen mag:
Die finanzielle Macht eines milliardenschweren Unternehmens wie Google ist zusammen
mit der weltweit operierenden Suchmaschine und einer Vorratsdatenspeicherung von gigantischem Volumen
schon lange weitaus mehr als nur ein regionales oder nationales Sicherheitsrisiko.
Wenn man dann noch die guten internationalen politischen und geschäftlichen Beziehungen
auch auf den entsprechenden Regierungsebenen berücksichtigt, könnte man durchaus misstrauisch werden..

(Stand: 09.09.2008)

Mehr darüber:

Links

http://diepresse.com/home/techscience/internet/google/376467/index.do

http://www.zeit.de/online/2008/16/die_google_falle

Google selbst scheint dagegen aber eher der Ansicht zu sein,
dass die Menschen lernen müssen, ihre Privatsphäre auch in der digitalen Welt
selber zu wahren und hält sich angeblich exakt an die Datenschutz-Richtlinien der EU.

Lesen Sie hier mehr darüber:

Links

http://diepresse.com/home/techscience/internet/google/380460/index.do

 

 

Solche Auffassungen sind leider kein Einzelfall, sondern mittlerweile
ganz gewöhnlicher Usus in so ziemlich allen modernen Medien.
Der Handel mit persönlichen Daten wäre ja ohnehin nicht mehr zu stoppen.
Viele User und Datenschützer scheinen sich daher auch bereits weitgehend
mit solchen Tatsachen abgefunden zu haben. Lediglich bei der grundsätzlichen Definition
von "legaler" und "illegaler" Datenbeschaffung scheiden sich nach wie vor immer noch die Geister.
So sollen nach Auffassung von Datenschützern, die jüngst mit dem verdeckten Ankauf
illegaler Daten-CD's aus dem Internet einen regelrechten Datenklau-Skandal
ins Rollen gebracht hatten, heute schon allein etwa 10 bis 20 Millionen
illegal weitergereichte
Kontodaten im Umlauf sein. Sensible Daten würden meist beim Telefonverkauf,
Glücksspielen, Kundenkarten, Rabattsystemen, aber auch bei Verkaufsbörsen
im Internet abgeschöpft und zunehmend für dubiose Zwecke benutzt.

Links

http://www.focus.de/panorama/welt/datenhandel-affaere-datendiebstahl-bei-lotterie-und-telekom_aid_326142.html

http://www.netzeitung.de/wirtschaft/1130517.html

Auch die jüngst in die Medien geratenen Massenabbuchungen durch kriminelle Scheinfirmen
von Konten ahnungsloser Bürger waren eine direkte Folge solch illegalen Datenhandels,
wie er offensichtlich schon lange in großem Stil praktiziert wird.
Man versuche sich nun einmal vorzustellen, welche traumhaften Grundlagen
für derartige Verbrechen erst geschaffen werden, wenn man illegalen Datensätze
mittels der Steuer-ID mit solchen aus dem Bundeszentralamt zusammenführt.

Aber spinnen wir diese brisanten Zukunfsaussichten doch ruhig noch ein wenig weiter.
Schon bald kommen der digitale Personalausweis und die Gesundheitskarte mit RFID-Chip inclusive...
Dadurch öffnet sich natürlich ein zusätzlicher Datenpool, der sich selbstverständlich
ebenfalls über kurz oder lang mit den bereits bestehenden Datensätzen aus der Steuer-ID
zusammenführen und problemlos auch noch online vernetzen lässt.

So sind nicht nur fast alle statischen Daten über die betreffenden Zielpersonen
permanent zugänglich, sondern man hat auch gleich noch die passenden
Raum-Zeitkoordinaten zu jeder Aktion der observierten Person
und kann somit genauestens verfolgen, wer sich wann und wo aufhält.
Gefängnisse werden da bald überflüssig.
Solch ein RFID-CHIP hat es auch sozusagen "ARMDICK" in sich.
Die etwas aufwändigeren Modelle können nämlich nicht nur mit lokalen Scannern
kurzer Reichweite aktiviert und zum Senden Ihrer ID-Nr
und den dazugehörigen Daten veranlasst werden...
Auch in Verbindung mittels GPS und GPRS sind solche Peilungen und Übertragungen möglich.
Und kann man die Ausweise gottlob ja noch in HF-dichte Schutzhüllen
packen, so ist dies bei der nächsten Stufe, nämlich einem gesetzlich vorgeschriebenen
CHIP-Implantat im Oberarm völlig ausgeschlossen.

 

Zu guter letzt ist noch zu erwähnen, dass auch die Regierung der BRD
mit ihren aktuellen Plänen zur Unterdrückung von kinderpornografischen Inhalten
durch Umleitung indizierter Seiten auf sog. Stoppserver einen riesigen Schritt in Richtung
Webzensur und damit auch des totalen Überwachungsstaates vollzieht.
Durch die Kombination von Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen mit der praktischen Aushebelung
der Unschuldsvermutung werden möglicherweise abertausende unschuldiger Nutzer
in einer bundesweiten Datenmatrix kriminalisiert und geraten auf diese Weise
in ein ebenso blödsinniges wie gnadenloses Fahndungsraster,
aus welchem es kaum ein (legales) Entkommen gibt.
Wer nur wenig Knowhow von Datenschutz und Internetsicherheit hat, ist hier klar benachteiligt!
Was im Bereich der KIPO noch einen gewissen Sinn zu machen scheint,
unterliegt zudem noch der geradezu beliebigen Ausweitung auf andere Themen.

Lesen Sie hierzu auch meine Beiträge:

Der Staatstrojaner

WEBSPERREN

Der gläserne User: Gebrauchsspuren 1

Der gläserne User: Gebrauchsspuren 2


Stufe 6:

Die GEZ als zentrale
Datenerfassungsquelle


Angeblich war mit dem neuen
15.Rundfunkgebührenstaatsvertrag lediglich eine "vereinfachte" Gebührenabwicklung geplant, nach welcher ca. 18 Euro pauschal pro Haushalt erhoben werden sollen, und zwar unabhängig davon, wie viele Menschen dort genau leben und ob es im betreffenden Haushalt überhaupt Rundfunk- oder TV-Geräte gibt. Grundsätzlich wäre dann also jede volljährige Person in jedem Haushalt auch zahlungspflichtig.
Grössere Unternehmen und Mieter von Zweit- und Ferienwohnungen sollen durch das neue Modell zwar entlastet werden, Befreiungen für Behinderte und Hartz-IV-Empfänger dagegen teilweise oder ganz entfallen! Bisher von der Gebühr befreite, blinde, sehbehinderte, hörgeschädigte sowie sonstige,
amtlich als behindert anerkannte Menschen müssen dann fortan ebenfalls immerhin ein Drittel der normalen Gebüren zahlen.
das Gleiche gilt für die bereits erwähnten Mieter von Zweit- und Ferienwohnungen: Auch wer sich eine zweite Wohnung hält, diese aber
nicht zwischenzeitlich entgeltlich weitervermietet, muss nicht den vollen Betrag zahlen, sondern ebenfalls nur ein Drittel.

Welche rechtlichen Grundlagen ermöglichen der GEZ zukünftig überhaupt die Erhebung personenbezogener Daten?

Rundfunkgebührenpflichtige Personen sowie auch alle Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit diesen leben, waren nach § 4 RGebStV schon immer auskunftspflichtig gegenüber der GEZ!

Danach ist nämlich genau festgelegt, dass die GEZ:
„....vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen kann, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.“

(Quelle: http://www.datenschutzbeauftragter-info.de....)

Die Praxis der bisherigen Datenerhebungen erinnerte allerdings mehr an verdeckte Ermittlungen der Kripo oder gar geheimdienstliche Tätigkeiten des BND und verschaffte der GEZ schon seit ewigen Zeiten einen eher zweifelhaften Ruf bezüglich der Einhaltung geltender Datenschutzvorschriften.
Fehlerhafte Datenbestände, verlorene oder doppelte Datensätze sowie Ankauf (oft zweifelhafter) Datenbestände von Adressenhändlern und schlampiger Umgang bei der Entsorgung von Daten gaben immer wieder Anlass zu berechtigten Zweifeln bezüglich der datenschutzrelevanten moralischen und rechtlichen Integrität der im neuen Modell nun zukünftig ganz offiziell und legal mit der Datenerfassung beauftragten GEZ.

(Quelle: http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/....)


Eine aktuelle Stellungnahme der
GEZ zum Datenschutz finden Sie hier:
http://www.gez.de/aufgaben/datenschutz/


Im Jahr
2013 könnte die bisherige GEZ nun immer weiter zum Super-Datenkraken mutieren, da sie sich nach einem Entwurf des
15. Rundfunkgebührenstaatsvertrags vom 9.Juni 2010 mittels neuer Befugnisse und ohne Wissen der Betroffenen fortan nicht nur an die zuständigen Meldeämter, sondern auch an alle anderen Behörden und "nichtöffentliche Stellen" wie etwa Versicherungen, Arbeitgeber und Wohnungseigentümer wenden darf. Diese sollen nach § 9 des Staatsvertrages notfalls mittels Verwaltungszwangsverfahren dazu verpflichtet werden können, den Landesrundfunkanstalten verbindlich mitzuteilen, wer genau sich regelmäßig in einem bestimmten Haushalt aufhält, und zwar offensichtlich völlig unabhängig davon, ob er dort tatsächlich auch wohnt und gemeldet ist oder nicht. Dadurch soll geklärt werden, wie viele reale Haushalte es denn tatsächlich in einem Haus gibt. Wobei allerdings auch zahlreiche Grenzfälle zu erwarten sind. Handelt es sich etwa bei Wohngemeinschaften oder Untermietern in einer Wohnung nun um einen oder gar mehrere Haushalte ?

So wurde in der neuen Fassung in § 9 RGebStV festgelegt:
„Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden.“
(Quelle: http://www.datenschutzbeauftragter-info.de)

Was natürlich automatisch impliziert, dass sogar der "überwiegende Aufenthaltsort lt. äusserlichem Anschein" nach entsprechender Befragung möglicherweise böswilliger Nachbarn als ausreichendes Kriterium herangezogen werden könnte. Dies beträfe dann sogar Menschen, die vorübergehend oder auch regelmäßig trotz eigener Meldeadresse bei Freunden, Verwandten, Pflegebedürftigen oder in sonstiger Weise von ihnen betreuten Personen übernachten bzw. bei diesen für einige Tage,Wochen oder Monate auf Besuch sind.

Wer sich andererseits bei der GEZ abmelden will -etwa aufgrund eines ganz normalen Wohnungswechsels- muss zukünftig einen sog. "begründeten Lebenssachverhalt" nachweisen können. Ansonsten könnte es zumindest rein theoretisch durchaus möglich sein, dass diese Personen gleich doppelt oder mehrfach zur Kasse gebeten werden. Nämlich sowohl für die alten als auch die neuen Haushalte.

Zwar muss zurzeit in zehn Landesparlamenten muss noch über diesen Staatsvertrag abgestimmt werden, es gilt jedoch als ziemlich sicher, dass der Entwurf bis 2013 auch dort noch verabschiedet wird.

(Stand: 31.08.2011)

 

Links

http://www.gez.de/aufgaben/datenschutz/

http://www.wir-alle-gegen-gez.de/aerger.php

http://www,datenschutz.enquetebeteiligung.de

http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/gez-hilfe-aus-dem-hinterhalt/

http://www.datenschutzbeauftragter-info.de......

http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,715890,00.html

http://www.shortnews.de/id/911135/GEZ-Reform-in-der-Kritik-....

http://www.taz.de/!76381/

http://www.wz-newsline.de/home/ratgeber/verbraucher/.....


Gegenmaßnahmen

Deren Effizienz erweist sich langfristig gesehen leider wohl mehr als fraglich!
Sowohl von staatlicher Seite als auch von Seiten des kommerziellen Datenhandels
drängt nun mal alles in Richtung totale Kontrolle und multimediale Abzocke.
Allen voran eilt natürlich die komplette IT-Branche mitsamt Internetprovidern.

Aber nicht nur von den bisher genannten Datenquellen droht Gefahr.
Viele Menschen zahlen zum Beispiel regelmäßig
per Karte mittels Lastschriftverfahren
ihre Einkäufe im Supermarkt oder sonstigen Geschäften.
Dabei wird seit den
Skimming-Skandalen mit manipulierten Bankautomaten 2004
und Kartenterminals in Baumärkten (2008) gerade das sog.
Unterschriftenverfahren gegenüber
dem
PIN-Verfahren als besonders sicher angepriesen.
Dass dies leider massiv auf Kosten des Datenschutzes zum Nachteil der Kartenbesitzer geschieht,
wissen die wenigsten Kunden.


Lesen Sie hier mehr darüber:

Bankraub per Computer

Jäger und Sammler


Vorerst kann man daher nur jedem Bundesbürger raten, mit seinen Daten extrem sorgfältig und bedacht umzugehen,
und zumindest einen Protestbrief gegen die Steuer-ID an das Bundeszentralamt für Steuern zu senden,
um wenigstens den
primären Zentralisationsprozess in Stufe 1 der Vernetzung zu stoppen
oder wenigstens solange zu blockieren, bis der Gesetzgeber einen wirklich brauchbaren
Datenschutz in das bisherige Maßnahmenpaket implantiert hat.
Bevor alle verfügbaren Einzeldaten mittels der ID zentral zu einer Datei
oder personenspezifischen Profilen zusammengefasst werden können,
muss jeglicher Missbrauch sowohl durch staatliche als auch private Institutionen ausgeschlossen werden.
Außerdem darf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bis dahin unbescholtener Staatsbürger
nicht fahrlässig und irreparabel ausgehebelt werden. Was nämlich einmal in zentralen Datenbanken
oder nach unautorisierten Zugriffen auf dieselben sogar im Internet kursiert,
ist erfahrungsgemäß nie mehr zu löschen, da es leider keinerlei Kontrolle
über mögliche weitere Kopien durch Dritte, z.B. korrupte Beamte oder Hacker gibt.

Wie schon erwähnt, liegt beim Finanzgericht Köln bereits eine Musterklage
der
Humanistischen Union gegen die Steuer-ID vor und wird von Dr. Fredrik Roggan vertreten.
Dieses Verfahren soll notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht führen.

Sie haben nun 3 Möglichkeiten sich an dieser Musterklage zu beteiligen.
Sie können:


1... Ihr Feststellungsinteresse an einem möglichen Widerspruch gegen die ID
(verlischt normalerweise nach
einem Jahr nach Erhalt des amtlichen Schreibens)
durch ein solches Protestschreiben (Siehe Kasten)

Vorlage der Humanistischen Union  für Protestschreiben

gewissermaßen zeitlich konservieren, also auch über diese Frist hinaus erhalten.
Dies sollten Sie
unbedingt tun, da Sie bei diesem Vorgehen weder mit Folgekosten
noch iirgendwelchen Rechtsnachteilen zu rechnen haben.
Der Text des Protestschreibens kann hier als
PDF-Datei heruntergeladen
und entsprechend verwendet werden:

BESCHWERDEBRIEF.BZSt.pdf

Quellenverweis :
Mit freundlicher Genehmigung
von Herrn Sven Lüders,
Humanistische Union

http://www.humanistische-union.de/shortcuts/steuerid/

 

2.... Feststellungsklage ohne anwaltliche Vertretung vor dem Finanzgericht Köln einreichen.
Die Humanistische Union stellt Ihnen auch dafür eine Vorlage bereit,
die Sie zur eigenen Verwendung hier als
PDF-Datei herunterladen können:


musterklagesteuerID_Vers1-2_Formular.pdf

Quellenverweis :
Mit freundlicher Genehmigung
von Herrn Sven Lüders,
Humanistische Union

http://www.humanistische-union.de/shortcuts/steuerid/

 

3.... Feststellungsklage mit anwaltlicher Vertretung vor dem Finanzgericht Köln einreichen.
Die Humanistische Union stellt Ihnen auch dafür eine Vorlage bereit,
die Sie zur eigenen Verwendung hier als
WORD-Datei herunterladen können:

 

musterklagesteuerID_Vers1-2.doc

Quellenverweis :
Mit freundlicher Genehmigung
von Herrn Sven Lüders,
Humanistische Union

http://www.humanistische-union.de/shortcuts/steuerid/

 


Links

Der Staatstrojaner

www.identifikationsmerkmal.de

http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/vorratsdatenspeicherung-ist-mehr-als-nur-telekommunikation/

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuerrecht/bei-anruf-abzocke;2022170;0

http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/2008/8/17/news-69701899/detail.html

CIO.Bund.de

http://www.radio-utopie.de/2008/02/20/bayerischer-datenschutzbeauftragter-ein-steuersuender/

http://www.wikio.de/news/Der+Bundesdatenschutzbeauftragte+Peter

http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/918.html

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/424/158995/

http://www.focus.de/politik/deutschland/steueraffaere_aid_262112.html

 

http://www.humanistische-union.de/shortcuts/steuerid/

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/persoenliche-steuernummer.htm

http://www.heise.de/newsticker/Bundesweit-Pannen-beim-Versand-der-neuen-Steuernummer--/meldung/115182

http://www.internetrecht-rostock.de/steuernummer.htm

http://www.heise.de/newsticker/Buergerrechtler-rufen-zu-Klagen-gegen-die-neue-Steuernummer-auf--/meldung/113709

http://www.zeit.de/online/2008/35/musterklage-steuernummer-koeln

http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,573745,00.html

http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,573745-4,00.html

http://www.tagesschau.de/inland/steuernummer100.html

http://www.focus.de/politik/deutschland/datenschutz-handel-mit-daten-aus-einwohner-meldeaemtern-_aid_328656.html

http://www.dergrossebruder.org/times/20080624140553.html

http://www.abendblatt.de/daten/2008/08/29/928809.html

 

http://www.radio-utopie.de/2008/02/20/bayerischer-datenschutzbeauftragter-ein-steuersuender/

http://www.wikio.de/news/Der+Bundesdatenschutzbeauftragte+Peter

http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/918.html

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/424/158995/

http://www.focus.de/politik/deutschland/steueraffaere_aid_262112.html

 

http://ad.de.doubleclick.net/jump/10654.netzwelt.de/software;tile=2;sz=300x250;ord=123456789?

http://www.netzwelt.de/tags/rfid_5.html

http://www.strahlung-gratis.de/Chip-Implantate%20explodieren%20im%20Koerper.htm

http://www.schulemachtzukunft2006-068.de/projekterg_alltag_men.html

http://www.rfidweblog.de/50226711/boom_far_rfidimplantate_bleibt_noch_aus.php

 

http://www.gez.de/aufgaben/datenschutz/

http://www.wir-alle-gegen-gez.de/aerger.php

http://www,datenschutz.enquetebeteiligung.de

http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/gez-hilfe-aus-dem-hinterhalt/

http://www.datenschutzbeauftragter-info.de......

http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,715890,00.html

http://www.shortnews.de/id/911135/GEZ-Reform-in-der-Kritik-....

http://www.taz.de/!76381/

http://www.wz-newsline.de/home/ratgeber/verbraucher/.....

 

 


MEINE MEINUNG:

Es gibt leider kein Allheilmittel gegen die bestehende Entwicklung des stufenweisen Abbaus
von Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung.
Als winzigen Schritt in Richtung Abwehr unerwünschter staatlicher Kontrolle kann ich zurzeit
nur das Protestschreiben der Humanischen Union (Siehe oben) empfehlen.
Alles Weitere wird sich dann zeigen....
Langfristig wird diese Entwicklung jedoch über die permanente, schleichende Infiltration
des Datenschutzes und der persönlichen Intimsphäre durch zentrale
Vorratsdatenspeicherung, Korruption und Datenhandel eine erhebliche Verletzung
der gesamten freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit auch eine Einschränkung
der freien Meinungsäußerung bewirken. Der enorme Fortschritt der digitalen Datenverarbeitung
in den letzten Jahren fordert also schon bald offensichtlich auch einen extrem hohen Preis.
In einem Punkt muss ich Google dabei Recht geben:
Jeder Einzelne sollte in seinem ureigenen Interesse und auch im Interesse der Allgemeinheit
nicht mehr länger so bedenkenlos und naiv mit seinen persönlichen Daten umgehen wie bisher.
Das beginnt schon beim Einschicken eines Preisausschreibens, setzt sich fort bei der Benutzung
von Kundenkarten oder Rabbatsystemen beim Einkaufen, betrifft schließlich auch mündliche Umfragen
von Meinungs- und Marktforschungsinstituten und endet schließlich bei halbwegs vernünftigen
Sicherheitseinstellungen des eigenen PC's. Klartext: Wer nur immer alles schön bunt haben will
und jeden neuen Multimedia-Mist mitmacht, der braucht sich anschließend auch nicht über den
Missbrauch seiner Daten zu wundern.
Lesen Sie hierzu auch meine Beiträge:


http://www.technodoctor.de/gebrauchsspuren.htm

http://www.technodoctor.de/anonymsurf.htm

 


Beachten Sie hierzu bitte auch folgende Einträge in meinem Newsletter :


 

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.dehttp://www.vorratsdatenspeicherung.de/

 

 

Wie denken Sie über dieses Thema?
Haben auch Sie schon unangenehme Erfahrungen
mit dem Missbrauch Ihrer Daten machen müssen?
Dann schreiben Sie mir ruhig mal Ihre Meinung:

info@technodoctor.de

 

DER TECHNODOCTOR


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