Der gläserne (Stand:
09.09.2008)
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| Oder: Datenmissbrauch ganz leicht gemacht... Die neue Steueridentifikationsnummer öffnet dem Überwachungsstaat Tür und Tor. |
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| ACHTUNG!!!!
Dieser Artikel entspricht meinem Kenntnisstand vom September 2008 und beruht auf sorfältigen Recherchen. Für Rechtsnachteile, die Dritten aus der Verwendung dieser Infos oder unbeabsichtigten Fehlinformationen entstehen, wird nicht gehaftet! Bitte lesen Sie hierzu auch meinen DISCLAIMER !!!!! |
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VORWORT
"Big
Brother is watching You!"
Wird George Orwells
Überwachungsstaat
im Roman "1984" nun
auch bei uns schon bald
Wirklichkeit?
Entsprechende
Konzepte zu einer bundesweiten zentralisierten
Vorratsdatenspeicherung
mit europaweiter, wenn nicht sogar weltweiter Vernetzung, gab es
derweil ja schon viele.
Bisher wurden die meisten dieser Einzelanläufe jedoch immer
wieder erfolgreich von engagierten
Datenschützern im Keime erstickt oder auch aus politischen Gründen
(Wählerstimmen) entweder verzögert
oder vorläufig gekippt. Aktuelle Katastrophenmeldungen, wie
terroristische Anschläge, staatsfeindliche Entwicklungen,
sexueller Missbrauch und nicht zuletzt der Klimawandel führten
- verkaufsfördernd aufgeputscht durch die Medien - schließlich
zu einem allgemeinen, sehr negativen Stimmungswandel betreffs
Umweltbewusstsein, Sicherheitsgefühl und Toleranz gegenüber
allem Fremden.
Das hierdurch ständig erhöhte Sicherheitsbedürfnis erzeugte in
den letzten Jahren zusammen
mit den aktuellen Ereignissen in der breiten Masse der Bevölkerung
eine Angst- und Wutstimmung.
Diese allgemeine Stimmung setzte leider den bedauerlichen Trend,
die bisherige soziale
und freiheitliche-demokratische
Grundordnung
immer weiter abzubauen,
um sie dann zugunsten von Forderungen nach mehr Sicherheit
und damit auch nach mehr staatlicher Kontrolle durch allgemeine Überwachung gesetzlich zu relativieren.
Zugleich wird jegliches Bewusstsein für den enorm hohen hohen
Preis dieser immer weitergehenden Demontage
freier
Meinungsäußerung sowie des allgemeinen und speziellen
Datenschutzes völlig paralysiert.
Wenn man mal ein wenig mit offenen Augen und wachem Menschenverstand recherchiert,
erkennt man auch ganz ohne paranoide Veranlagung sehr rasch ein
klares Stufenkonzept
(im folgenden Beitrag mal frei von 1-5 durchnumeriert), in Form
eines immer dichter werdenden,
teilweise bislang noch
illegalen
Netzwerkes aus geplantem und bereits realisiertem Datenmissbrauch.
Und das sowohl ganz offiziell durch den Staat selbst, als auch
inoffiziell, etwa durch
(groß-)kommerzielle Unternehmen sowie private Trittbrettfahrer.
Diese, nicht gerade transparenten Zusammenhänge möchte ich
Ihnen im folgenden Beitrag näher erörtern.
Anlass
für diese Recherche:
Seit dem 1. August 2008 startete nun definitiv die ja schon
länger geplante,
jedoch bisher immer wieder aus datenschutzrechtlichen und
politologisch-taktischen Gründen
aufgeschobene Verteilung der neuen " Persönlichen
Steueridentifikationsnummer " (TIN Steuer-ID).
Bis zum Ende 2008 sollen nun alle Bundesbürger, egal ob Kleinkind, Greis oder bereits Verstorbene,
ein persönliches Schreiben mit ihrer 11-stelligen Steuer-ID
erhalten haben.
Diese Nummer gilt lebenslänglich ab dem Tag der Geburt
und soll auch erst 20
Jahre nach dem Tode (könnte ja jemand als Zombie Hartz IV beantragen)
gelöscht werden dürfen.
Das bisherige lohnsteuerliche Merkmal (Steuernummer = eTIN) wird hierdurch ersetzt.
Bei Leibrenten soll diese Identifikationsnummer fortan auch für
den Versand der Rentenanpassungsbescheide verwendet werden.
Die gesetzliche Grundlage basiert auf §139b Abgabenordnung.
Diese Steuer-ID besteht nun aus elf datenneutralen Ziffern, die
lediglich mit dem entsprechenden,
personenbezogenen Datensatz auf einem Zentralserver des
Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) verknüpft sind
und dort auch verwaltet werden, wobei aus der reinen Zahlenfolge
selbst angeblich keinerlei Informationen ableitbar sein sollen.
(Stand: 09.09.2008)
A. Persönliche Steueridentifikationsnummer
Stufe
1:
Zentrale Vorratsspeicherung
von personenbezogenen Stammdaten
Welche Daten
gespeichert werden:
Zunächst
enthält dieser
personenspezifische Datensatz lediglich die Punkte 01-11,
Ab 2011 sollen dann von den regionalen Finanzämtern noch weitere
Einträge 12-16 an das Bundeszentralamt für
Steuern
gemeldet, in einer speziellen Datei abgespeichert werden und so
unter anderem die bisherigen Lohnsteuerkarten ersetzen:
01. Wirtschafts-Identifikationsnummer
02. Familienname (mit Namensbestandteilen)
03. frühere Namen
04. Vornamen
05. Titel/Akademischer Grad
06. Tag und Ort der Geburt
07. Geschlecht
08. gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift
09. Tag des Ein- und Auszugs
10. zuständige Finanzbehörden
11. Sterbetag
12. Steuerklasse
13. Religion
14. Familienstand
15. Zahl der Kinder
16. weitere Daten der ehemaligen Steuerkarte.
Da sich
(bisher noch) aus datenschutzrechtlichen Gründen eine
anderweitige Nutzung der Einträge
verbietet, soll soll diese ID dann angeblich zunächst nur im
Bereich der Finanzverwaltung,
etwa zur Erfassung und Bearbeitung der üblichen Lohn- und
Einkommensteuererklärungen genutzt werden.
Vermutlich werden aber im weiteren Verlauf die rechtlichen
Grundlagen noch dahingehend modifiziert,
dass ab 2011 ein komplettes Profil jedes Bürgers in diesem Land auch von amtsfremden
Personen bzw.
Institutionen, wie z.B. Arbeitgebern, (möglicherweise sogar
freien Auskunfteien, der Schufa, Detekteien,
Privatpersonen usw.) oder anderen Behörden im In- und Ausland
jederzeit abgerufen und genutzt werden kann.
Wenn man nun einmal ganz unbefangen versucht, das Schaden-Nutzen-Verhältnis
dieser Primärmaßnahmen zu analysieren, stellt sich das für
mich in etwa so dar:
PRO: Verwaltungserleichterung
Die Transparenz
und der Datenaustausch der einzelnen Behörden untereinander wird
verbessert. Steuerbetrug und mehrfaches Abkassieren von
Sozialleistungen dagegen wird deutlich erschwert und auch die
bereits des öfteren schon praktizierte Abgabe von Mehrfacherklärungen
bei Finanzämtern verschiedener Regionen gleichzeitig (etwa zum
Sammeln von Rückzahlungen) unmöglich gemacht,
da der Steuerbetrüger nun leichter eindeutig identifiziert und
entsprechend standortunabhängig verfolgt werden kann.
Da sich nun auch zweckungebundene Personendaten beliebig
kombinieren und zwischen Meldeamt und Finanzamt austauschen
lassen,
führt dieser sog. Steuerabgleich automatisch zur Erfassung
von Unregelmäßigkeiten oder fehlenden Angaben gewisser
steuerlicher Randgruppen, wie z.B. der Rentner oder Beziehern von
Sozialleistungen.
Überschreiten Rentner zum Beispiel durch Nebeneinkünfte oder
eine Rentenerhöhung ihren jährlichen Freibetrag
von derzeit 7.664 Euro (Stand 2008), lässt sich dies leicht
mittels entsprechender Softwarefilter aus dem Datenpool für jede
einzelne Person extrahieren und die Betreffenden können explizit
angeschrieben werden, etwa um eine Korrektur nachzureichen.
Auch ein Umzug in einen anderen Ort oder Wechsel von
Arbeitnehmertätigkeit zur Selbständigkeit bleiben so nicht
unbemerkt.
Arbeitgeber können die für die Lohnsteuer relevanten Daten beim
Bundeszentralamt für Steuern in Bonn elektronisch abrufen.
Lohnsteuerkarten entfallen dadurch ab 2011 völlig und den
Gemeinden entstehen keinerlei Versandkosten mehr.
Ab 2011 soll dann auch das Steuerverfahren selbst komplett
elektronisch abgewickelt werden.
Damit entfallen die Kosten für Druckmaterial und Porto für die
bisherige Verwaltungsarbeit.
Die durch Datenzusammenführung einmal erstellten Mischprofile
von zwei oder mehreren Personen in freien Wohn- und
Lebensgemeinschaften, wie etwa die von Paaren oder Gruppen (wilde
Ehen, WG's etc.) lassen sich sowohl steuertechnisch als auch
kriminologisch-topografisch ohne großen exekutiven Aufwand, wie
Hausbesuche und verdeckte Observationen durch die ermittelnden
Behörden, quasi vom Schreibtisch aus sehr effizient auswerten.
Hiermit sollen dann u.a. auch Rasterfahndungen, z.B. nach
terroristischen und konspirativen Vereinigungen sowie
Schlupfwinkeln sonstiger krimineller Elemente
wesentlich erleichtert werden.
Die erhöhte allgemeine Sicherheit stellt zweifellos einen echten
Pluspunkt dar.
Allerdings rückt nun auch Deutschland dem amerikanischen Vorbild
der allgegenwärtigen Sozialversicherungsnummer
"Social Security Number" (SSN) und damit einem voll
digitalisierten Überwachungsstaat immer näher.
Inwiefern solche tiefen Eingriffe in die Freiheit und Privatsphäre des Einzelnen sich durch den eher zweifelhaften Sicherheitszugewinn für die Allgemeinheit überhaupt noch rechtfertigen lassen, möge jeder für sich selbst entscheiden.
Kontra: Datenschutz
Durch die
geplante Vernetzung wächst nicht nur die Tranparenz des
Einzelnen für Ämter untereinander,
sondern auch der schon jetzt unkontrollierbare Datenaustausch
zwischen Behörden,
Unternehmen und sogar privaten Nutzern.
Wie wir alle jüngst aus der aktuellen Presse erfahren mussten,
wird besonders mit Daten aus Einwohnermeldeämtern offenbar schwunghafter
Handel getrieben.
So sollen nach Informationen aus den Landesinnenministerien von NRW und Schleswig-Holstein
mindestens 8
kommerzielle Info-Unternehmen mit Millionen
hochsensibler,
personenbezogener Daten direkt aus den kommunalen Melderegistern
gehandelt haben.
Diese wurden offenbar zunächst durch simple Anfragen im Auftrage
für andere Firmen recherchiert,
um diesen die Überprüfung bestimmter Kundendaten zu ermöglichen.
Anstatt diese Daten aber nach der Weitervermittlung vorschriftsmäßig
wieder zu löschen,
wurde eine eigene, illegale Datenbank zur Vorratsdatenspeicherung
eingerichtet, um erneute, kostenpflichtige Anfragen mitsamt
Registrierung bei den Meldeämtern zu umgehen
und die einmal vorhandenen Daten fortan unkontrolliert beliebigen
Kunden zum Kauf anzubieten.
Eines dieser Unternehmen soll auf diese Weise mittlerweile schon
über 72 Millionen Datensätze
illegal gespeichert haben.
Dabei
werden aber keineswegs nur Meldeämter oder andere Behörden als
Datenquellen missbraucht.
Der Datenhandel betrifft praktisch alle Datenbestände aus Industrie
und Werbung.
Haben Sie mal die Lösung eines Kreuzworträtsels in einer
Illustrierten eingeschickt?
Oder an einem Preisauschreiben teilgenommen? Oder nutzen Sie
Kundenkarten, wie Payback usw.?
All diese Dinge beinhalten nämlich personengebundene Daten über
Sie, die Sie in der Regel
zwar offiziell nur zweckgebunden, jedoch durchaus freiwillig und
meist unbedacht
zur beliebigen Weiterverwendung an die entsprechenden Unternehmen
herausgegeben haben.
Dabei handelt es sich keineswegs nur um einzelne Supermärkte und
Modegeschäfte.
Bisher als seriös bekannte Großunternehmen wie die Deutsche Telekom,
und die Norddeutsche
Klassenlotterie scheinen ebenfalls aktiv oder passiv
schon lange in den allgemeinen Datenhandel verwickelt zu sein.
So wurde jüngst
ein Fall bekannt, in dem z.B. ein Call-Center in Bremerhaven
sich (legal oder illegal?) Zugriff auf Daten der Norddeutschen
Klassenlotterie und
der Deutschen Telekom verschafft haben soll, um die ca. 30
Millionen Datensätze
zur Weiterverwendung dann illegal an Dritte zu verkaufen und
damit Trickbetrügereien,
wie z.B. Nutzung dieser Datensätze im Zusammenhang mit untergeschobenen,
telefonischen Vertragsabschlüssen auf der Basis des neuen
Fernabsatzgesetzes
(Siehe: DIE
MASCHE ) und damit auch unerlaubte Abbuchungen von
privaten und gewerblichen
Bankkonten überhaupt erst im großen Stil zu ermöglichen.
Der Internethandel mit Daten-CD's ist Insidern der Szene durchaus
schon länger bekannt.
Darauf befinden sich viele Millionen personenbezogener Daten
einschließlich Kontoverbindungen,
Telefonnummern und kompletten Anschriften ahnungsloser Bundesbürger,
deren legale Herkunft in der Regel mehr als nur angezweifelt
werden muss.
Laut NDR Info sollen so in einem Call-Center
südlich von Hamburg bereits Tausende
Verbraucherangaben illegal genutzt worden sein.
Links
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuerrecht/bei-anruf-abzocke;2022170;0
Noch vor Kurzem
lief dann sogar die Horrornachricht durch alle Medien,
dass offensichtlich das eine oder andere regionale Amt für
Datenschutz selbst
über anonyme Unterhändler solche CD's zur Beweissicherung und
Dokumentation erworben habe.
Und es trifft
offenbar keineswegs nur die Unschuldigen...
Sicher hat so mancher vor Schadenfreude geschmunzelt, dass gerade
aufgrund eines solchen illegalen
CD-Datensatzes nun sogar gegen den bayrischen
Datenschutzbeauftragten persönlich
wegen des Verdachtes
auf Steuerhinterziehung ermittelt werden muss.
(Er soll angeblich illegale Konten bei der der Liechtensteiner LGT- Bank besitzen.)
Links
http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/steuernummer-wird-zum-personenkennzeichen/
http://www.focus.de/politik/deutschland/steueraffaere_aid_262112.html
http://www.radio-utopie.de/2008/02/20/bayerischer-datenschutzbeauftragter-ein-steuersuender/
http://www.wikio.de/news/Der+Bundesdatenschutzbeauftragte+Peter
http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/918.html
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/424/158995/
Die Folgen illegalen
Datenhandels können derweil ausnahmslos jeden Bundesbürger
treffen!
Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert war jüngst in einem Interview
mit der Süddeutschen Zeitung sogar der Ansicht, mittlerweile
seien die Adressen
der gesamten bundesdeutschen Bevölkerung bereits für
Marketingzwecke und Verkaufsaquisen im Umlauf.
Das Erstellen von kommerziell und werbetechnisch voll
verwertbaren,
weil personenbezogenen Profilen, dürfte dann wohl auch für
Industrie
und Handel sowie entsprechend ausgerüstete Privatpersonen kein
großes Problem mehr sein.
(Stand: 09.09.2008)
B. Weitere Datenquellen
Stufe 2:
Der gläserne Patient
Mit E-Gesundheitskarte
und PIN zum Arzt
Auch eine
digital lesbare Gesundheitskarte ist schon länger in Planung.
Bereits 2006 sollten alle Versicherten in Deutschland die
elektronische Gesundheitskarte erhalten.
Die neue
elektronische Gesundheitskarte wird zuerst testweise in einigen
Pilotregionen,
später flächendeckend für alle Krankenversicherten eingeführt.
Mit ihrer Einführung
im Herbst 2008, zunächst in Nordrhein-Westfalen,
wird gemäß § 291a
SGB V eine
bundesweite Kommunikationsplattform
die sog. Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen
aufgebaut.
Welche Daten
gespeichert werden:
Sie soll sich von der herkömmlichen Karte vor allem durch einen
integrierten CHIP
mit diversen Pflichtdaten, wie Versichertendaten, den Funktionen
"Elektronisches Rezept" (eGK )
und Verwendung als Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
sowie einigen freiwilligen Angaben unterscheiden.
So können auf der Karte mit Zustimmung des Patienten etwa zusätzliche Notfalldaten
und/oder eine Arzneimitteldokumentation durch behandelnde Ärzte
oder Apotheker angelegt werden.
Elektronische Arztbriefe, Patientenfach (Messdaten für chronisch
Kranke),
Patientenquittung und final die komplette elektronische Patientenakte werden folgen.
Damit soll bei Bedarf jeder Arzt oder Apotheker, jedoch grundsätzlich nur in Verbindung
mit einem sog. "elektronischen Heilberufeausweis" (Health
Professional Card) und evtl.
durch zusätzliche
Eingabe einer PIN durch den Patienten selbst, auf die gespeicherten
Daten zugreifen können.
Grundsätzlich sollen alle auf Karte und System gespeicherten
Daten verschlüsselt sein.
Da jeglicher Zugriff protokolliert wird und der Zugang nur
mittels einer zeitgleich
mit der Gesundheitskarte verwendeten, sog.Health Professional Card sowie der zusätzlichen PIN
freigegeben wird,
kann der Versicherte also angeblich selbst entscheiden, was genau
gespeichert oder gelöscht werden soll,
und wer welche Informationen überhaupt abrufen darf.
Letzteres dürfte bei einem Notfall mit fehlender Ansprechbarkeit
des Patienten allerdings recht problematisch werden,
wodurch die weitere Diskussion über Verwendung einer zusätzlichen
PIN durch den Patienten sich dann eher erübrigen wird.
(Stand: 09.09.2008)
Links
http://www.tagesschau.de/inland/gesundheitskarte110.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Gesundheitskarte
http://www.gematik.de/(S(2ksis2jxr1qqd355bsr03uff))/Homepage.Gematik
http://www.ccc.de/updates/2006/krankheitskarte?language=de
Stufe 3:
"Kobra
übernehmen Sie!"
Der Weg zum
totalen
Überwachungsstaat...
...Mit dem neuen digitalen Personalausweis
nun auch bei uns schon bald Wirklichkeit?
Vielleicht
noch nicht ganz...
Allerdings kommt vermutlich ab November 2010 nun auch der digitale
Personalausweis
mit RFID-Chip in Umlauf, in welchem dann möglicherweise
auch biometrische Daten
(Lichtbild, zwei Fingerabdrücke (optional) und die alllgemeinen
Personaldaten) abgespeichert sind.
Begründung hierfür soll verbesserte Sicherheit von
Inhaberidentifikation und des Dokumentes sein.
Zudem gäbe es noch andere "Vorteile", wie z. B.
die Tatsache, dass sich der Chip
für Online-Dienstleistungen des Bundes oder Geschäfte im Internet eignet.
Der Zeitpunkt der Einführung hängt von der EU-Entscheidung über Biometrie in Pässen ab.
Ebenso unklar ist bisher noch, ob es sich um einen normalen oder einen kontaktlosen Chip handeln soll.
Der normale Chip wäre dann nur durch direktes Einstecken in ein
geeignetes Lesegerät ansprechbar,
mit einem kontaktlosen Chip dagegen kann auch mit räumlich
weiter entfernten Scannern,
z.B. über Bluetooth und/oder GPS ein vom Besitzer des Ausweises unbemerktes
und damit in der Regel illegales Auslesen erfolgen.
Welche
Daten gespeichert werden:
Vorderseite:
Typ IDD
auf dem Personalausweis
Familienname
Titel/Akademischer Grad
Geburtsname
Vorname
ggf. weitere Vornamen
Geburtstag
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Gültigkeitsdatum
Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers
Bild (Graustufen- oder Farbbild; vorläufig noch ohne
Biometriedaten)
Nach Einführung des
Biometriemerkmals dann zusätzlich:
Gesichtsmerkmale
Iris-Muster
Fingerabdruck (2 Stück)
zweizeilige maschinenlesbare Datenzone (siehe unten)
Rückseite:
Wohnanschrift (Hauptwohnsitz)
(Körper-) Größe
Augenfarbe
Nur bei Ausweisen, die bis zum 31.10.07 ausgestellt wurden:
Ordens- oder Künstlername
Ausstellende Behörde
Ausstellungsdatum
Name und Vorname entsprechend der ersten Zeile der
maschinenlesbaren Datenzone der Vorderseite
Das könnte bei zentraler Zusammenführung mit weiteren Daten
leicht zum Quantensprung in den bisher praktizierten Überwachungsmethoden
führen.
Durch den integrierten Chip und die geplanten Biometriedaten eröffnen
sich zusammen mit den datentechnischen Errungenschaften aus Phase 1 und Phase 2,
also zentraler Vorratsdatenspeicherung eindeutiger,
personenspezifischer Stammdaten,
unter anderem ideale technische Möglichkeiten und Erweiterungen
für folgende,
fortan permanent
mögliche
Aktivitäten sowohl durch den Staat und seine Behörden,
aber durchaus auch durch technisch entsprechend
ausgerüstete und fachkundige
Dritte (z.B.
Detekteien, Infotheken, Schufa und Hacker):
Rasterfahndung
Lauschangriff
Videoüberwachung
Telefonüberwachung
Online-Überwachung
Vorratsdatenspeicherung
Bewegungsprofile
Dies kann
zum Beispiel geschehen durch:
mittels GPS, Bluetooth und lokalen
Scannernetzwerken.
(Die können mittlerweile überall drinstecken:In Geld,
Ausweisen,
Implantaten (Siehe Punkt 4: Chip-Implantate),
Fahrkarten, Kleidung, Aufklebern, Fahrzeugen, Messgeräten,
Herzschrittmachern sowie Multimediageräten, PCs,
Hardwarekomponenten usw.)
Satellitenbasierte LKW-
und PKW-Maut
(Permanente Ortung
sowie
Bewegungsprofilerstellung von LKWs
und später in geplanten City-Mauts auch von PKWs.)
Automatische
Nummernschilderkennung
(Mittels öffentlicher Videoüberwachung
mit spezieller Zeichenerkennungssoftware)
Städtische
Gesichtserkennungssysteme
(Beispiel: London)
Ortung des
Mobiltelefons
(Schon länger durch
Auswertung der vorratsgespeicherten
sowie aktuellen Serverdaten z.B. simkartenspezifische
Positionskoordinaten durch laufenden Datentransfer zwischen
Basisstationen+Funkzellen der jeweiligen Netzbetreiber
in Echtzeit und rückwirkend möglich.)
Natürlich lassen sich
alle diese Verfahren auch noch beliebig miteinander kombinieren
und über die Zentralisierung der Datenbanken zu fast 100 %iger
Effizienz optimieren.
Außerdem ermöglichen
die neuen Techniken:
Erstellung von
Gendatenbanken
(zur Speicherung des genetischen Fingerabdrucks.
Damit werden zum Beispiel Abgleiche mit DNA Spuren
von Tatorten zum minutenschnellen Kinderspiel)
Lifescan
(Englisches Synonym für Biometrieerfassung
fester anatomischer Merkmale von Personen)
Erstellen von
biometrischen Datenbanken
(Durch Lifescan
gewonnen biometrischen Daten
wie Gesichtsmerkmale, Iris Muster und Fingerabdrücke
werden anschließend zentral oder in RFID-Chips
zur weiteren Verwendung gespeichert.)
Permanente Überwachung von Informanten
(Bei Verwendung kontaktloser Implantate können damit
zum Beispiel Freigänger aus Psychiatrie und Strafvollzug,
aber auch Agenten, sonstige Geheimnisträger,
geheime Informanten, V-Männer sowie verdeckte Ermittler
fast ständig genau geortet und damit überwacht werden.)
Der Staatssekretär Hans Bernhard Beus,
Bundesbeauftragter für Informationstechnik
und damit der CIO der Bundesregierung,
dringt auf einen breiten Anwendertest
des elektronischen Personalausweises,
der 2010 eingeführt werden soll.
Beus weist dabei auf seine Website CIO.Bund.de hin,
auf der sich interessierte
Firmen und Forschungsinstitute
mit einem Formular für die geplanten Anwendungstests
des elektronischen Personalausweises bewerben können.
(Stand: 09.09.2008)
Links
http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/des-datenschutzers-albtraum/
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis
http://www.focus.de/digital/diverses/digitaler-personalausweis_aid_104454.html
http://de.wikipedia.org/wiki/überwachungsstaat
Stufe 4:
Chip-Implantate
für
"gesteigerte" Sicherheit?
Kontaktlose RFID-Chip-Implantate
als eine Art "Digital Piercing"
zur Erleichterung des Alltags
und als allgegenwärtiges,
staatliches Überwachungssystem.
Schon 2004 wurde 168
Mitarbeitern einer nationalen mexikanischen
Sicherheits-Behörde wurde ein GPS-Chip unter die Haut gepflanzt,
der einerseits seinen Träger zum Betreten des
Hochsicherheitsareals legitimiert,
zusätzlich aber über via GPS eine permanente Dauerortung ermöglichte.
Einmal fest implantiert im Arm soll er angeblich nicht mehr entfernbar sein.....
Lesen Sie z.B. mal hier, was mit solch einem Chip in starken Magnetfeldern, z.B. in einem Kernspintomografen, so alles passieren kann: www.strahlung-gratis.de/Chip-Implantate.. |
......kann aber angeblich
"problemlos" wieder deaktiviert werden,
wenn der Mitarbeiter irgendwann einmal aus dem Dienst ausscheidet.
Offiziell soll dies zur Erhöhung des Sicherheitsgefühles (!!!)
vor allem der hochrangigen Geheimnisträger beitragen,
aber auch einem möglichen Kidnapping vorbeugen.
Sie glauben
mir nicht???
Dann schauen Sie doch mal hier:
Links
http://www.schulemachtzukunft2006-068.de/projekterg_alltag_men.html
http://www.netzwelt.de/tags/rfid_5.html
http://www.strahlung-gratis.de/Chip-Implantate%20explodieren%20im%20Koerper.htm
http://www.rfidweblog.de/50226711/boom_far_rfidimplantate_bleibt_noch_aus.php
Es gibt natürlich
durchaus auch einige Vorteile:
1...Besonders gefährliche Freigänger aus forensischen
Psychiatrien
und Strafvollzugsanstalten könnten so ebenfalls auf Schritt
und Tritt zentral überwacht und jederzeit geortet werden.
Das Risiko von Wiederholungsstraftaten wäre dann möglicherweise
reduziert.
2...Verbindet man die
RFID-Chips mit geeigneten Sensoren für Blutdruck, Zuckerspiegel,
Blut-PH-Wert ,Puls und Körpertemperatur usw., wären diese Daten
zusammen
mit der gespeicherten Krankenakte (siehe auch Stufe 2, E-Gesundheitskarte)
notfallmedizinisch auch bei nicht ansprechbaren Patieneten sofort
verfügbar
und könnten so u.U. Fehlbehandlungen verhindern und im akuten
Notfall
lebensrettende Zeit einsparen helfen.
Ob allerdings dies
alleine auch alle hiermit verbundenen
Sicherheitsrisiken rechtfertigt, wage ich doch sehr zu bezweifeln.
(Stand: 09.09.2008)
Stufe 5:
Internetnutzung
Was Suchmaschinen mit unseren Daten machen
Wie Sie u.a. auch meinen
diversen Security-Beiträgen entnehmen können,
ist und war das Internet schon von Beginn an datenschutztechnisch
alles andere als sicher.
Hier bedienen sich heutzutage allerdings schon lange nicht mehr
nur die sog.
"zweifelhaften" Webseiten mittels Spyware etc. an den
begehrten Daten der Surfer.
Auch bisher eher als seriös und userfreundlich bekannte
Webangebote,
wie etwa die meisten Suchmaschinen betreiben, (zumindest
inoffiziell)
eine verdeckte und bisher in dieser Form noch
weitgehend
unbekannte Vorratsdatenspeicherung.
Nur ein Beispiel von vielen ist Google, die allseits beliebte und
weltweit wohl größte Suchmaschine.
Regierungsstellen in der BRD können problemlos per Verfügung
schon heute Webanbieter
wie Google und Internetprovider so unter juristischen Druck
setzen, dass alle geforderten Daten
und Logdateien von einzelnen Usern oder ganz speziellen User-Gruppen
zur kriminaltechnischen Verwendung
wie z.B. Rasterfahndungen, Beweissicherungen und permanenter Überwachung
bei gerichtlicher Anforderung
auch grundsätzlich
ausgeliefert werden müssen.
Zu diesen, teils unumgehbaren Pflichten kommen dann noch der
Kuhhandel
zur eigenen Vorteilsnahme wie etwa 2007 in China,
als Google sich freiwillig der dortigen, staatlichen Zensur unterwarf um
als Gegenleistung die TopLevelDomain *.cn zu erhalten.
Aber auch Einzelpersonen können durch Googles Kooperation mit
staatlichen Behörden sehr leicht unschuldig
oder zumindest ungerechtfertigt in die Mühlen der Justiz geraten.
Die Amerikanerin Melanie McGuire (34) wurde jüngst
nur aufgrund von gespeicherten
Suchbegriffen
als Indizienbeweise (z.B. "Wie kauft man illegal Waffen"
usw.)
wegen Mordes an ihrem Mann verurteilt. Zwar wurden diese
lediglich auf ihrem eigenen PC sichergestellt,
können aber jederzeit auch gezielt von Suchmaschinenbetreibern
in Form von Logfiles angefordert werden.
So werden bei Google ganz offiziell offensichtlich alle Suchanfragen mit der zusammengehörigen
IP des Surfers
mind. 18 Monate lang gespeichert und können mit weiteren,
internen Kundendaten (Z.B.: G-Mail) verknüpft werden.
Nutzt man zusätzliche, in der Regel anmeldepflichtige Google-Dienste
wie Web
History oder
Google Groups,
verewigt man sich dort offenbar mit seinen Datensätzen sogar unbegrenzt.
Bei Kombination solcher Suchlogfiles mit den
Verbindungslogfiles des Internetzugangsproviders
ergibt sich rasch eine lückenlose und personenbezogene Dokumentation des Surfverhaltens
in
einem bestimmten Zeit- oder Suchbegriffsfenster. Mit weiteren
Filtern kann man dann leicht nach Inhalten
und beliebigen anderen Parametern der aufgerufenen Seiten
sortieren.
In einem Buch von Gerald Reischl, "Die Google Falle", beschreibt der Autor
solche und weitere Hintergründe und Zusammenhänge dieses
Verhaltens.
Reischl leitet aus einer Unzahl von recherchierten Fakten zu
einer massiven,
wenn auch teils recht subtilen Verschwörungstheorie über, in
welcher er Google
u.a. ein Streben nach der Weltherrschaft unterstellt.
Auch wenn es zunächst paranoid erscheinen mag:
Die finanzielle Macht eines milliardenschweren Unternehmens wie
Google ist zusammen
mit der weltweit operierenden Suchmaschine und einer
Vorratsdatenspeicherung von gigantischem Volumen
schon lange weitaus mehr als nur ein regionales oder nationales
Sicherheitsrisiko.
Wenn man dann noch die guten internationalen politischen und
geschäftlichen Beziehungen
auch auf den entsprechenden Regierungsebenen berücksichtigt, könnte
man durchaus misstrauisch werden..
(Stand: 09.09.2008)
Mehr darüber:
Links
http://diepresse.com/home/techscience/internet/google/376467/index.do
http://www.zeit.de/online/2008/16/die_google_falle
Google selbst scheint
dagegen aber eher der Ansicht zu sein,
dass die Menschen lernen müssen, ihre Privatsphäre auch in der
digitalen Welt
selber zu wahren und hält sich angeblich exakt an die
Datenschutz-Richtlinien der EU.
Lesen Sie hier mehr darüber:
Links
http://diepresse.com/home/techscience/internet/google/380460/index.do
Solche Auffassungen sind
leider kein Einzelfall, sondern mittlerweile
ganz gewöhnlicher Usus in so ziemlich allen modernen Medien.
Der Handel mit persönlichen Daten wäre ja ohnehin nicht mehr zu
stoppen.
Viele User und Datenschützer scheinen sich daher auch bereits
weitgehend
mit solchen Tatsachen abgefunden zu haben. Lediglich bei der
grundsätzlichen Definition
von "legaler" und "illegaler"
Datenbeschaffung scheiden sich nach wie vor immer noch die
Geister.
So sollen nach Auffassung von Datenschützern, die jüngst mit
dem verdeckten Ankauf
illegaler Daten-CD's aus dem Internet einen regelrechten
Datenklau-Skandal
ins Rollen gebracht hatten, heute schon allein etwa 10 bis 20
Millionen illegal weitergereichte
Kontodaten im Umlauf sein. Sensible Daten würden meist beim
Telefonverkauf,
Glücksspielen, Kundenkarten, Rabattsystemen, aber auch bei
Verkaufsbörsen
im Internet abgeschöpft und zunehmend für dubiose Zwecke
benutzt.
Links
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/1130517.html
Auch die
jüngst in die Medien geratenen Massenabbuchungen durch
kriminelle Scheinfirmen
von Konten ahnungsloser Bürger waren eine direkte Folge solch
illegalen Datenhandels,
wie er offensichtlich schon lange in großem Stil praktiziert
wird.
Man versuche sich nun einmal vorzustellen, welche traumhaften
Grundlagen
für derartige Verbrechen erst geschaffen werden, wenn man
illegalen Datensätze
mittels der Steuer-ID mit solchen aus dem Bundeszentralamt
zusammenführt.
Aber
spinnen wir diese brisanten Zukunfsaussichten doch ruhig noch ein
wenig weiter.
Schon bald kommen der digitale Personalausweis und die
Gesundheitskarte mit RFID-Chip inclusive...
Dadurch öffnet sich natürlich ein zusätzlicher Datenpool, der
sich selbstverständlich
ebenfalls über kurz oder lang mit den bereits bestehenden Datensätzen
aus der Steuer-ID
zusammenführen und problemlos auch noch online vernetzen lässt.
So sind
nicht nur fast alle statischen Daten über die betreffenden
Zielpersonen
permanent zugänglich, sondern man hat auch gleich noch die
passenden
Raum-Zeitkoordinaten zu jeder Aktion der observierten Person
und kann somit genauestens verfolgen, wer sich wann und wo aufhält.
Gefängnisse werden da bald überflüssig.
Solch ein RFID-CHIP hat es auch sozusagen "ARMDICK" in
sich.
Die etwas aufwändigeren Modelle können nämlich nicht nur mit
lokalen Scannern
kurzer Reichweite aktiviert und zum Senden Ihrer ID-Nr
und den dazugehörigen Daten veranlasst werden...
Auch in Verbindung mittels GPS und GPRS sind solche Peilungen und
Übertragungen möglich.
Und kann man die Ausweise gottlob ja noch in HF-dichte Schutzhüllen
packen, so ist dies bei der nächsten Stufe, nämlich einem
gesetzlich vorgeschriebenen
CHIP-Implantat im Oberarm völlig ausgeschlossen.
Zu guter
letzt ist noch zu erwähnen, dass auch die Regierung der BRD
mit ihren aktuellen Plänen zur Unterdrückung von
kinderpornografischen Inhalten
durch Umleitung indizierter Seiten auf sog. Stoppserver einen
riesigen Schritt in Richtung
Webzensur und damit auch des totalen Überwachungsstaates
vollzieht.
Durch die Kombination von Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen
mit der praktischen Aushebelung
der Unschuldsvermutung werden möglicherweise abertausende
unschuldiger Nutzer
in einer bundesweiten Datenmatrix kriminalisiert und geraten auf
diese Weise
in ein ebenso blödsinniges wie gnadenloses Fahndungsraster,
aus welchem es kaum ein (legales) Entkommen gibt.
Wer nur wenig Knowhow von Datenschutz und Internetsicherheit hat,
ist hier klar benachteiligt!
Was im Bereich der KIPO noch einen gewissen Sinn zu machen
scheint,
unterliegt zudem noch der geradezu beliebigen Ausweitung auf
andere Themen.
Lesen Sie hierzu auch meine Beiträge:
Der gläserne User: Gebrauchsspuren 1
Der gläserne User: Gebrauchsspuren 2
Stufe 6:
Die GEZ als zentrale
Datenerfassungsquelle
Angeblich war mit dem neuen 15.Rundfunkgebührenstaatsvertrag lediglich eine "vereinfachte"
Gebührenabwicklung geplant, nach welcher ca. 18 Euro pauschal pro Haushalt erhoben werden sollen,
und zwar unabhängig davon, wie viele Menschen dort genau leben
und ob es im betreffenden Haushalt überhaupt Rundfunk- oder TV-Geräte
gibt. Grundsätzlich wäre dann also jede volljährige Person in jedem Haushalt auch
zahlungspflichtig.
Grössere Unternehmen und Mieter von Zweit- und Ferienwohnungen
sollen durch das neue Modell zwar entlastet werden, Befreiungen für
Behinderte und Hartz-IV-Empfänger dagegen teilweise oder ganz
entfallen! Bisher von der Gebühr befreite, blinde,
sehbehinderte, hörgeschädigte sowie sonstige, amtlich als behindert
anerkannte
Menschen müssen dann fortan ebenfalls immerhin ein Drittel der
normalen Gebüren zahlen.
das Gleiche gilt für die bereits erwähnten Mieter von Zweit-
und Ferienwohnungen: Auch wer sich eine zweite Wohnung hält,
diese aber nicht zwischenzeitlich
entgeltlich weitervermietet, muss nicht den vollen Betrag zahlen,
sondern ebenfalls nur ein Drittel.
Welche rechtlichen Grundlagen ermöglichen der GEZ zukünftig überhaupt die Erhebung personenbezogener Daten?
Rundfunkgebührenpflichtige Personen sowie auch alle
Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit diesen leben, waren
nach § 4
RGebStV
schon immer auskunftspflichtig gegenüber der GEZ!
Danach
ist nämlich genau festgelegt, dass die GEZ:
....vom
Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche
Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum
Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend
angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen
kann, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht
betreffen.
(Quelle: http://www.datenschutzbeauftragter-info.de....)
Die
Praxis der bisherigen Datenerhebungen erinnerte allerdings mehr
an verdeckte Ermittlungen der Kripo oder gar geheimdienstliche Tätigkeiten
des BND und verschaffte der GEZ schon seit ewigen Zeiten einen
eher zweifelhaften Ruf bezüglich der Einhaltung geltender
Datenschutzvorschriften.
Fehlerhafte Datenbestände, verlorene oder doppelte Datensätze
sowie Ankauf (oft zweifelhafter) Datenbestände von Adressenhändlern
und schlampiger Umgang bei der Entsorgung von Daten gaben immer
wieder Anlass zu berechtigten Zweifeln bezüglich der
datenschutzrelevanten moralischen und rechtlichen Integrität der
im neuen Modell nun zukünftig ganz offiziell und legal mit der
Datenerfassung beauftragten GEZ.
(Quelle: http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/....)
Eine aktuelle Stellungnahme der GEZ zum Datenschutz finden Sie hier:
http://www.gez.de/aufgaben/datenschutz/
Im Jahr 2013 könnte die bisherige
GEZ nun immer weiter zum Super-Datenkraken mutieren, da sie sich nach einem Entwurf
des
15. Rundfunkgebührenstaatsvertrags vom 9.Juni 2010 mittels neuer Befugnisse und ohne Wissen der Betroffenen
fortan nicht nur an die zuständigen Meldeämter, sondern auch an alle anderen Behörden und "nichtöffentliche
Stellen" wie etwa Versicherungen, Arbeitgeber und Wohnungseigentümer wenden darf. Diese sollen nach § 9 des Staatsvertrages
notfalls mittels Verwaltungszwangsverfahren dazu verpflichtet werden können, den
Landesrundfunkanstalten verbindlich mitzuteilen, wer genau sich regelmäßig
in einem bestimmten Haushalt aufhält, und zwar offensichtlich völlig
unabhängig davon, ob er dort tatsächlich
auch wohnt und gemeldet ist oder nicht. Dadurch soll geklärt
werden, wie viele reale Haushalte es denn tatsächlich in einem
Haus gibt. Wobei allerdings auch zahlreiche Grenzfälle zu
erwarten sind. Handelt es sich etwa bei Wohngemeinschaften oder
Untermietern in einer Wohnung nun um einen oder gar mehrere
Haushalte ?
So wurde in der
neuen Fassung in § 9 RGebStV festgelegt:
Kann
die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung
oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer
oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des
Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet,
verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen
Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei
Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom
Verwalter verlangt werden.
(Quelle: http://www.datenschutzbeauftragter-info.de)
Was natürlich automatisch impliziert, dass sogar der "überwiegende Aufenthaltsort lt. äusserlichem Anschein" nach entsprechender Befragung möglicherweise böswilliger Nachbarn als ausreichendes Kriterium herangezogen werden könnte. Dies beträfe dann sogar Menschen, die vorübergehend oder auch regelmäßig trotz eigener Meldeadresse bei Freunden, Verwandten, Pflegebedürftigen oder in sonstiger Weise von ihnen betreuten Personen übernachten bzw. bei diesen für einige Tage,Wochen oder Monate auf Besuch sind.
Wer sich andererseits bei der GEZ abmelden will -etwa aufgrund eines ganz normalen Wohnungswechsels- muss zukünftig einen sog. "begründeten Lebenssachverhalt" nachweisen können. Ansonsten könnte es zumindest rein theoretisch durchaus möglich sein, dass diese Personen gleich doppelt oder mehrfach zur Kasse gebeten werden. Nämlich sowohl für die alten als auch die neuen Haushalte.
Zwar muss zurzeit in zehn Landesparlamenten muss noch über diesen Staatsvertrag abgestimmt werden, es gilt jedoch als ziemlich sicher, dass der Entwurf bis 2013 auch dort noch verabschiedet wird.
(Stand: 31.08.2011)
Links
http://www.gez.de/aufgaben/datenschutz/
http://www.wir-alle-gegen-gez.de/aerger.php
http://www,datenschutz.enquetebeteiligung.de
http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/gez-hilfe-aus-dem-hinterhalt/
http://www.datenschutzbeauftragter-info.de......
http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,715890,00.html
http://www.shortnews.de/id/911135/GEZ-Reform-in-der-Kritik-....
http://www.wz-newsline.de/home/ratgeber/verbraucher/.....
Gegenmaßnahmen
Deren
Effizienz erweist sich langfristig gesehen leider wohl mehr als
fraglich!
Sowohl von staatlicher Seite als auch von Seiten des
kommerziellen Datenhandels
drängt nun mal alles in Richtung totale Kontrolle und
multimediale Abzocke.
Allen voran eilt natürlich die komplette IT-Branche mitsamt
Internetprovidern.
Aber
nicht nur von den bisher genannten Datenquellen droht Gefahr.
Viele Menschen zahlen zum Beispiel regelmäßig per Karte mittels Lastschriftverfahren
ihre Einkäufe im Supermarkt oder sonstigen Geschäften.
Dabei wird seit den Skimming-Skandalen mit manipulierten Bankautomaten
2004
und Kartenterminals in Baumärkten (2008) gerade das sog. Unterschriftenverfahren gegenüber
dem PIN-Verfahren als besonders sicher angepriesen.
Dass dies leider massiv auf Kosten des Datenschutzes zum Nachteil
der Kartenbesitzer geschieht,
wissen die wenigsten Kunden.
Lesen Sie
hier mehr darüber:
Jäger und Sammler
Vorerst kann man daher nur jedem Bundesbürger raten, mit seinen
Daten extrem sorgfältig und bedacht umzugehen,
und zumindest einen Protestbrief gegen die Steuer-ID an das
Bundeszentralamt für Steuern zu senden,
um wenigstens den primären
Zentralisationsprozess in Stufe
1 der
Vernetzung zu stoppen
oder wenigstens solange zu blockieren, bis der Gesetzgeber einen
wirklich brauchbaren
Datenschutz in das bisherige Maßnahmenpaket implantiert hat.
Bevor alle verfügbaren Einzeldaten
mittels der ID zentral zu einer Datei
oder personenspezifischen Profilen zusammengefasst werden können,
muss jeglicher Missbrauch sowohl durch staatliche als auch
private Institutionen ausgeschlossen werden.
Außerdem darf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bis
dahin unbescholtener Staatsbürger
nicht fahrlässig und irreparabel ausgehebelt werden. Was nämlich
einmal in zentralen Datenbanken
oder nach unautorisierten Zugriffen auf dieselben sogar im
Internet kursiert,
ist erfahrungsgemäß nie mehr zu löschen, da es leider
keinerlei Kontrolle
über mögliche weitere Kopien durch Dritte, z.B. korrupte Beamte
oder Hacker gibt.
Wie
schon erwähnt, liegt beim Finanzgericht Köln bereits eine
Musterklage
der Humanistischen
Union gegen die Steuer-ID vor und wird
von Dr. Fredrik Roggan vertreten.
Dieses Verfahren soll notfalls bis vor das
Bundesverfassungsgericht führen.
Sie
haben nun 3 Möglichkeiten sich an dieser Musterklage zu
beteiligen.
Sie können:
1... Ihr Feststellungsinteresse an
einem möglichen Widerspruch gegen die ID
(verlischt normalerweise nach einem Jahr nach Erhalt des amtlichen
Schreibens)
durch ein solches Protestschreiben (Siehe Kasten)
![]() |
gewissermaßen
zeitlich konservieren, also auch über diese Frist hinaus
erhalten.
Dies sollten Sie unbedingt tun, da Sie bei diesem Vorgehen
weder mit Folgekosten
noch iirgendwelchen Rechtsnachteilen zu rechnen haben.
Der Text des Protestschreibens kann hier als PDF-Datei heruntergeladen
und entsprechend verwendet werden:
BESCHWERDEBRIEF.BZSt.pdf
Quellenverweis
:
Mit freundlicher Genehmigung
von Herrn Sven Lüders,
Humanistische Union
http://www.humanistische-union.de/shortcuts/steuerid/
2.... Feststellungsklage ohne anwaltliche Vertretung
vor dem Finanzgericht Köln einreichen.
Die Humanistische Union stellt Ihnen auch dafür eine Vorlage
bereit,
die Sie zur eigenen Verwendung hier als PDF-Datei herunterladen können:
musterklagesteuerID_Vers1-2_Formular.pdf
Quellenverweis
:
Mit freundlicher Genehmigung
von Herrn Sven Lüders,
Humanistische Union
http://www.humanistische-union.de/shortcuts/steuerid/
3.... Feststellungsklage mit anwaltlicher Vertretung
vor dem Finanzgericht Köln einreichen.
Die Humanistische Union stellt Ihnen auch dafür eine Vorlage
bereit,
die Sie zur eigenen Verwendung hier als WORD-Datei herunterladen
können:
musterklagesteuerID_Vers1-2.doc
Quellenverweis
:
Mit freundlicher Genehmigung
von Herrn Sven Lüders,
Humanistische Union
http://www.humanistische-union.de/shortcuts/steuerid/
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuerrecht/bei-anruf-abzocke;2022170;0
http://www.radio-utopie.de/2008/02/20/bayerischer-datenschutzbeauftragter-ein-steuersuender/
http://www.wikio.de/news/Der+Bundesdatenschutzbeauftragte+Peter
http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/918.html
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/424/158995/
http://www.focus.de/politik/deutschland/steueraffaere_aid_262112.html
http://www.humanistische-union.de/shortcuts/steuerid/
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/persoenliche-steuernummer.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/steuernummer.htm
http://www.zeit.de/online/2008/35/musterklage-steuernummer-koeln
http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,573745,00.html
http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,573745-4,00.html
http://www.tagesschau.de/inland/steuernummer100.html
http://www.dergrossebruder.org/times/20080624140553.html
http://www.abendblatt.de/daten/2008/08/29/928809.html
http://www.radio-utopie.de/2008/02/20/bayerischer-datenschutzbeauftragter-ein-steuersuender/
http://www.wikio.de/news/Der+Bundesdatenschutzbeauftragte+Peter
http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/918.html
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/424/158995/
http://www.focus.de/politik/deutschland/steueraffaere_aid_262112.html
http://ad.de.doubleclick.net/jump/10654.netzwelt.de/software;tile=2;sz=300x250;ord=123456789?
http://www.netzwelt.de/tags/rfid_5.html
http://www.strahlung-gratis.de/Chip-Implantate%20explodieren%20im%20Koerper.htm
http://www.schulemachtzukunft2006-068.de/projekterg_alltag_men.html
http://www.rfidweblog.de/50226711/boom_far_rfidimplantate_bleibt_noch_aus.php
http://www.gez.de/aufgaben/datenschutz/
http://www.wir-alle-gegen-gez.de/aerger.php
http://www,datenschutz.enquetebeteiligung.de
http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/gez-hilfe-aus-dem-hinterhalt/
http://www.datenschutzbeauftragter-info.de......
http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,715890,00.html
http://www.shortnews.de/id/911135/GEZ-Reform-in-der-Kritik-....
http://www.wz-newsline.de/home/ratgeber/verbraucher/.....
MEINE MEINUNG:
Es gibt leider
kein Allheilmittel gegen die bestehende Entwicklung des
stufenweisen Abbaus
von Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung.
Als winzigen Schritt in Richtung Abwehr unerwünschter
staatlicher Kontrolle kann ich zurzeit
nur das Protestschreiben der Humanischen Union (Siehe oben)
empfehlen.
Alles Weitere wird sich dann zeigen....
Langfristig wird diese Entwicklung jedoch über die permanente,
schleichende Infiltration
des Datenschutzes und der persönlichen Intimsphäre durch
zentrale
Vorratsdatenspeicherung, Korruption und Datenhandel eine
erhebliche Verletzung
der gesamten freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit
auch eine Einschränkung
der freien Meinungsäußerung bewirken. Der enorme Fortschritt
der digitalen Datenverarbeitung
in den letzten Jahren fordert also schon bald offensichtlich auch
einen extrem hohen Preis.
In einem Punkt muss ich Google dabei Recht geben:
Jeder Einzelne sollte in seinem ureigenen Interesse und auch im
Interesse der Allgemeinheit
nicht mehr länger so bedenkenlos und naiv mit seinen persönlichen
Daten umgehen wie bisher.
Das beginnt schon beim Einschicken eines Preisausschreibens,
setzt sich fort bei der Benutzung
von Kundenkarten oder Rabbatsystemen beim Einkaufen, betrifft
schließlich auch mündliche Umfragen
von Meinungs- und Marktforschungsinstituten und endet schließlich
bei halbwegs vernünftigen
Sicherheitseinstellungen des eigenen PC's. Klartext: Wer nur
immer alles schön bunt haben will
und jeden neuen Multimedia-Mist mitmacht, der braucht sich
anschließend auch nicht über den
Missbrauch seiner Daten zu wundern.
Lesen Sie hierzu auch meine Beiträge:
http://www.technodoctor.de/gebrauchsspuren.htm
http://www.technodoctor.de/anonymsurf.htm
Beachten Sie
hierzu bitte auch folgende Einträge in meinem Newsletter :
Wie denken Sie über
dieses Thema?
Haben auch Sie schon unangenehme Erfahrungen
mit dem Missbrauch Ihrer Daten machen müssen?
Dann schreiben Sie mir ruhig mal Ihre Meinung:
info@technodoctor.de
DER TECHNODOCTOR