ZENSUR im WEB
#zensur, #webzensur

Gibt sie wirklich?.........

(Stand: Oktober 2001)
Update: 2009
Update: 2010
Update: 2014
Update: 2015
Update: 2016
Update: 2017
Update: 2018
Update: 2019
Update: 2020


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Hilf mit, die Massenüberwachung ganzer Bevölkerungen unwirtschaftlich zu machen! - PRISM Break

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Im folgenden Beitrag sind Auszüge von Pressestimmen
und Internetveröffentlichungen verschiedener Autoren zusammengetragen.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Quellenangaben des Originaltextes.

1. Webwasher hilft NRW
bei Internet-Sperren

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Herbst 2001 die ISPs Nordrhein-Westfalens
zu einer Anhörung eingeladen, auf der über die Sperrung
rechtsextremistischer Inhalte diskutiert wurde. Als Spezialist
für das gezielte Ausblenden unerwünschter Inhalte nimmt auch die
Webwasher.com AG an dieser Veranstaltung teil.

Schon im
Juni 2001 hatte sich die Regierungsbehörde bei der Filterfirma
über die Möglichkeiten eines erzwungenen Internet-Siebes informiert.
Die Sprecher von Webwasher bestätigten, dass es beim derzeitigen Stand
der Technik sowohl wirtschaftlich als auch effizient ist, wenn die Provider
die metaphorischen schwarzen Balken über das an ihre Kunden weitergegebene
Internet legen. Es sei aber nötig, solche Maßnahmen bundesweit und mit einem
möglichst breiten Konsens durchzusetzen, um den Erfolg zu gewährleisten.

Webwasher hat dazu schon serverseitige Vorschläge in petto, die neben
den vom Endnutzer-Client bekannten Funktionen auch Spiegel verbotener
Seiten im Netz erkennen und sperren können. Die Firma sei sich aber auch
bewusst, dass eine derart einschneidende Maßnahme nur dann wirklich
funktionieren kann, wenn sie eine breite, freiwillige Unterstützung erfährt.
Ein Gesetz allein hält man hier nicht für ausreichend.

Quelle: cgl/c't
Stand:
2001


2. PRESSEMITTEILUNG
vom 21. Dezember 2001

Pilotversuch in Nordrhein-Westfalen soll Möglichkeiten der
Internet-Zensur prüfen:

Odem.org verurteilt geplante Einschränkung der
Informationsfreiheit

Auf Empörung ist der Versuch der Bezirksregierung Düsseldorf
gestoßen, Nordrhein-Westfalens Internet-Provider zu zwingen,
unerwünschte Internet-Angebote zu sperren. Als "drastischen
Eingriff in die im Grundgesetz garantierte
Informationsfreiheit", bezeichnet Alvar Freude von
Odem.org
zusammen mit Dragan Espenschied
einer der Gewinner des diesjährigen Internationalen
Medienkunstpreises, diese Pläne.
Neben drei rechtsextremen Sites soll auch

Rotten (http://www.rotten.com/)
gesperrt werden!

Diese US-Site setzt sich satirisch mit den Themen
Meinungsfreiheit und Doppelmoral auseinander.

Nazi-Propaganda wäre als Vorwand für die Einschränkung des
Zugriffes auf Internet-Inhalte sehr beliebt, so Freude
weiter. Aber: "Wer 'über' und 'gegen' rechts aufklären will,
muss die betreffenden Seiten anschauen - was sonst? Wie
sollte man sich anders über Rechtsextremismus informieren:
indem man nur das Gute, Schöne und Wahre zur Kenntnis
nimmt?"

Quelle: http://www.burks.de/kafka.html

Stand: 2001


3. Kontrolle von Internet-Inhalten
bedeutet das Ende des Internets
als freies Kommunikations-Medium.

Die Zerstörung dieses Raumes steht in keinem Verhältnis zum
selbstverliebten Aufstand gegen eine handvoll lächerlicher
Sites mit zweifelhaftem Inhalt", so Espenschied. Das
Internet sei eben nicht vergleichbar mit einem Push-Medium
wie Fernsehen oder Radio, sondern noch am ehesten mit einem
Kommunikationsmedium wie dem Telefon.

Zur Perfektionierung der bisher eingesetzten Zensur-Methode
soll nun die Siemens-Tochter
Webwasher.com AG,
deren Produkte neuerdings unter
Cyberguard.com vertrieben werden (Stand 09.2006),
die
IntraNet GmbH und BOCATEL GmbH & Co. KG
zusammen mit der
Universität Dortmund ein
Inhalts-Kontroll-System testen. Der Filter sieht vor,
bundesweit beliebige unerwünschte Inhalte auf Anweisung
staatlicher Stellen zu sperren.

Siehe auch: http://www.webwasher.de/classic/

Stand: 2001


4. Das Experiment zeigt:
Zensur wird klaglos hingenommen!


Die technische Durchführbarkeit des Kontrollvorhabens wird
der Pilotversuch sicherlich beweisen. Gleichzeitig ist davon
auszugehen, dass die Auswirkungen und die Bedeutung eines
solchen Eingriffes nicht untersucht werden. Mit ihrer
gemeinsamen Diplomarbeit "
insert_coin"
haben
Espenschied und
Freude eine Studie über die Machbarkeit und Auswirkungen von
Filter- und Manipulationssystemen erstellt, wofür sie den
Internationalen Medienkunstpreis erhielten.


Demnach ist technisch nicht nur eine inhaltliche Kontrolle
und Filterung,
sondern auch eine inhaltliche Verzerrung von
Internet-Inhalten automatisiert möglich
: Anfang des Jahres
überwachten und veränderten sie über mehrere Monate hinweg
mit einer selbst entwickelten Filter-Software aktiv die
Web-Zugriffe an ihrer Hochschule. Die teilweise
haarsträubenden Manipulationen blieben von den Studenten
unbemerkt.

Das Experiment zeigt, dass solche Netzwerk-Kontrolle
fatalistisch hingenommen werden, vor allem weil den
Benutzern grundlegende Kompetenzen im Umgang mit dem
Alltagsmedium Internet fehlen
.

Mehr:

http://db.swr.de/imkp/IMKP.detail?p_lw=g&p_kwid=423

http://odem.org/presse/

Stand: 2001


5. Ausweitung der Filterung auf andere
"unerwünschte Inhalte" befürchtet


"Allen voran die großen Medienkonzerne stehen schon in den
Startlöchern, um einmal installierte Filtersysteme für ihre
eigenen wirtschaftlichen Interessen auszunutzen", klagt
Alvar Freude.

vgl.: http://www.odem.org/insert_coin/kontrolle/selbstzensur.html

Der am 19. Dezember stattgefundene Versuch eines Chats mit
mit Düsseldorfs Regierungspräsident Büssow zu der
angeordneten Internet-Sperre ließ aufgrund technischer
Stümperei keine sinnvolle Diskussion zu.
Es ist augenscheinlich, dass sich hier Entscheidungsträger über ein
Medium ereifern, von dem sie keine Ahnung haben.

Veröffentlichung Honorarfrei, Belegexemplar erbeten an:


Quelle: Alvar Freude
Ludwig-Blum-Straße 37
70327 Stuttgart

Kontakt:
info@odem.org
(01 79) 13 46 47 1 (Alvar Freude)

Stand: 2001


Verweise zu weiteren Hintergrundinformationen:

Bezirksregierung Düsseldorf:
http://www.brd.nrw.de

Artikel im Online-Magazin Telepolis zur Sperrung in NRW:
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11225/1.html
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11306/1.html

Artikel bei Spiegel Online zur Sperrung in NRW:
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,170019,00.html

Stand: 2001


Mehr über dieses Thema finden Sie hier:

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11951/1.html

http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/internetsperren-auch-fuer-jugendpornos/

http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/netzcommunity-und-fdp-enttaeuscht/

http://wiki.ak-zensur.de/index.php/Forderungen_nach_weiteren_Sperren

http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz

http://www.ariva.de/China_Nordkorea_Iran_und_jetzt_Deutschland_t374204

http://www.netzpolitik.org/2009/kommentierte-zensursula-linkliste/

http://news.zdnet.de/story/0,,t101-s2110309,00.html

http://odem.org/informationsfreiheit/ifg-bescheid.html

 

Besonders zu empfehlen sind die chronologischen Zusammenfassungen aller bisherigen Ereignisse
auf der Seite des Kölner
Chaos-Computer-Clubs:

http://koeln.ccc.de/ablage/censorship/index.xml

sowie der Hauptseite:

http://www.ccc.de/censorship/

 

Stand: 2001
Letztes Update:
2010


ACHTUNG:

Auf den Kölner CCC Seiten werden übrigens nicht nur passive Berichterstattung
sondern auch aktive Möglichkeiten zur Umgehung der DNS-Sperren besprochen.
Ich persönlich empfehle Ihnen jedoch vorsorglich, diese Angebote
nicht zu nutzen,
da solche Versuche möglicherweise registriert und strafrechtlich verfolgt werden könnten.

Stand: 2001


6. Und sie findet doch statt!

Nachgestelltes Sperr-Logo einer Stopp-Seite!
So oder ähnlich werden zukünftig die Stopp-Seiten ausschauen, die nach den Plänen
des Bundesfamilienministeriums bei jedem Aufruf von Kinderporno-Seiten aktiviert werden,
und deren Anforderungsadressen vom jeweiligen Provider gespeichert werden sollen.

 

Vorsicht!
Der vertrauenerweckende Text (Siehe Rahmen) bezüglich einer angeblich nicht
erfolgenden Speicherung der IP-Adressen auf dem Sperrlogo täuscht!

Die Bundesregierung plant offenbar, die zur Bekämpfung der
Kinderpornographie im Internet
vorgesehenen Sperr- und Meldetechnologien zu einer wesentlich weitergehenden Überwachung
einschließlich Vorratsdatenspeicherung der mitgeloggten IP-Adressen zu verwenden.
Ulrich Staudigl, Sprecher im Bundesjustizministerium,erklärte gegenüber Heise Online,
dass nach dem Willen der Regierung nun doch zu Strafverfolgungsmaßnahmen ein

Echtzeitzugriff
auf die geloggten Nutzer-IP-Adressen
zwecks Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server möglich sein soll,
da es den Strafverfolgungsbehörden ansonsten nicht immer möglich wäre,
im Bedarfsfall retrospektiv auf gespeicherte Daten zuzugreifen.

Dies erscheint wie ein Faustschlag ins Gesicht aller ehrlichen Bürger, wenn man bedenkt,
dass Bundesfamilienministerin
Ursula von der Leyen noch vor rund einem Monat
gegenüber der
F A Z bezüglich des geplanten Gesetzes behauptete:

"Eine Auswertung der Internetkommunikation findet nicht statt."

Selbst wenn eine solche Maßnahme nur durch Staatsanwalt und
richterlichen Beschluss angeordnet werden kann, stellt die Weiterleitung einer Kopie
aller auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen in Echtzeit, insbesondere
die geloggten IP-Adressen
der Nutzer einen
tiefen Eingriff in die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD dar.

Nach Staudigl muss also grundsätzlich jeder Nutzer mit einer Strafverfolgung rechnen,
wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen.
Schon der bloße Aufruf einer solchen Webseite, egal ob vorsätzlich
oder auch zufällig,
soll also grundsätzlich als erfolgloser Versuch gewertet werden, eine Internetseite
mit kinderpornographischem Material aufzurufen und daher automatisch
die Voraussetzungen eines entsprechenden Straftatbestandes erfüllen.
Dies begründet dann wiederum ausreichend einen für weitere strafrechtliche Ermittlungen
notwendigen
Anfangsverdacht.
Auch wenn aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen, anfänglichen Unschuldsvermutung
die Beweislast eines Vorsatzes eindeutig bei den Strafverfolgungsbehörden liegt,
sind die vom Nutzer zu erwartenden Prozeduren wie Hausdurchsuchungen,
vorläufige Beschlagnahme von Rechnern, persönlichen Daten und sonstigen Gegenständen,
und nicht zu vergessen eine mögliche,
dauerhafte Rufschädigung schwerwiegende Eingriffe
in die Intimspäre und persönliche Freiheit der bis dahin unbescholtenen Bürger.
Dazu kommen noch die zu erwartenden Kosten für einen Anwalt,
den man etwa im Falle einer Hausdurchsuchung immer sofort einschalten sollte.
Die anschließende Ermittlungsarbeit der Behörden wird im Eizelfalle
angesichts der zu erwartenden, riesigen Gesamtanzahl von einzuleitenden Verfahren
vermutlich extrem schleppend und langwierig werden.
Da können sicherlich locker einige Monate bis Jahre ins Land gehen,
bevor man alle seine beschlagnahmten Gegenstände(z.B. Rechner)
halbwegs unbeschädigt (wenn überhaupt) zurückerhält und ausreichend rehabilitiert wird.
Letztes dürfte u.U. ohnehin recht schwierig werden und da sich ein Restverdacht
praktisch nie ganz ausräumen ließe, wird auch weiterhin eine entsprechende Akte existieren,
auf die jederzeit und ohne besondere richterliche Beschlüsse erneut zugegriffen werden kann.
Zudem sollte man bedenken, dass bei derartigen Ermittlungen grundsätzlich alle Festplatteninhalte
gespiegelt und zumindest im Falle eines fehlenden explizitenWiderspruches durch den Verdächtigen
bzw. seinen Anwalt nicht automatisch gelöscht sondern "zu Beweiszwecken" dauerhaft archiviert wird.
Selbst wenn das Löschen dieser Kopie nach Beweis der Unschuld per Beschluss von Seiten
der Staatsanwaltschaft oder durch einen Richter angeordnet wurde, ist noch lange nicht sicher,
dass dies auch tatsächlich erfolgt.
Mit der Zeit wird dies wohl zu einer Vorratsspeiche
rung gigantischen Ausmaßes führen,
welche durch die geplante bundes-oder gar europaweite, zentrale Vernetzung
mit anderen Dienststellen und Ämtern,etwa über die
Steuernummer-ID,
sowie einem zu erwartenden,
nicht bestimmungsgemäßen, (= illegalen) Datenmissbrauch
durch die Behörden und möglicherweise auch durch Dritte der finale Schritt zum Überwachungsstaat darstellt.

 

Familienministerin von der Leyen behauptet dagegen zwar in einem Interview mit dem
Berliner Sender
radioeins, dass der zufällige Versuch nicht strafbar wäre, und es lediglich
DNS-Sperren ohne weitere Speicherung gäbe, räumt aber dann im weiteren Verlauf des Interviews auch ein,
dass das verabschiedete Gesetz grundsätzlich offenlässt, dass,
"
...wenn kompliziertere Sperrtechniken verwendet werden, und die obersten Strafbehörden,
zum Beispiel die Staatsanwaltschaft, das brauchen, grundsätzlich Spuren verfolgt werden könnten.
"
Der aktuelle Gesetzestext bezieht sich im Widerspruch dazu allerdings klar und unmissverständlich
auch auf die
unkomplizierte DNS-Sperre im Sinne einer Befugnis für die Provider,
Zugriffs-IP-Adressen
am Stoppschild-Server grundsätzlich zu speichern
und zu Ermittlungszwecken
weiterzugeben!

Der Rechtsprofessor Thomas Hoeren bezeichnete dies gegenüber Heise Online
als "schweren Eingriff ins Fernmeldegeheimnis"

Auch der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert erkennt
im
aktuellen Gesetzesentwurf, eine "völlig neue Überwachungsdimension"
mit der akuten Gefahr einer
Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung,
"
die Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde".
Da der Nutzer beim Aufruf einer ihm unbekannten Webadresse ja vorher nicht wissen könne,
ob diese möglicherweise auf der vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellten Sperrliste verzeichnet ist
oder auf ein entsprechendes Angebot automatisch weiterleite, würde sich jeder Kunde
eines größeren Providers automatisch auch der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen.
Er sieht in dem neuen Gesetzentwurf einen "
Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet",
zumal das
Blockieren von Netzangeboten an sich bereits ein grundrechtliches Problem darstelle.

 

Quellen und Links:

heise Security - 22.04.09 - Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren

heise Security - 22.04.09 - Proteste gegen Regierungsentwurf für Kinderporno-Sperren

heise Security - 24.04.09 - Bundesjustizministerin warnt vor Begehrlichkeiten bei Web-Sperren

heise Security - 25.04.09 - Kinderporno-Sperren Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe

Stand: 2009


Update 2015

Offensichtlich sind Befürchtungen bezüglich der damaligen Äußerungen von Staudigl doch nicht so unbegründet,
wie uns Frau
von der Leyen 2009 noch Glauben machen wollte.
Ein für weitere strafrechtliche Ermittlungen notwendiger
Anfangsverdacht lässt sich offenbar
bereits durch das automatische Registrieren bloßer Aufrufe entsprechender Webseiten
mit kinderpornographischen oder anderen Inhalten durch den jeweiligen Provider nur allzu leicht "basteln",
egal ob dies durch den Nutzer nun vorsätzlich
oder auch zufällig geschehen ist..
Dabei scheint es auch absolut keine Rolle mehr zu spielen, ob die betreffenden Datensätze und Profile
innerhalb oder ausserhalb des Europäischen Rechtsraumes gewonnen wurden.
Dass diese Art der "
Beweisimporte" aus dem Ausland im Rahmen der Amtshilfe offenbar bereits fleißig praktiziert wird,
beweist u.a. folgende aktuelle Meldung im Newsticker von
Heise.de:

Microsoft meldet Kinderpornografie
in Cloud-Diensten an deutsche Ermittler
(12. Januar 2015)

US-amerikanische Cloud-Anbieter scannen hochgeladene Inhalte automatisch nach kinderpornografischem Material.
Meldungen über Verdachtsfälle werden auch an
deutsche Ermittlungsbehörden weitergegeben.
Wer Fotos in
Cloud-Dienste hochlädt, muss davon ausgehen, dass diese von
automatischen Systemen gescannt und auf Kinderpornografie durchsucht werden.

Lesen Sie HIER mehr darüber.

Angesichts der letzten aktuellen Entwicklungen erscheint es mir durchaus sinnvoll,
an dieser Stelle den Begriff "
Pornografie" juristisch einmal ein wenig tiefer zu durchleuchten.
Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf den
deutschen Rechtsraum und treffen daher
nicht automatisch auch auf die übrigen EU-Nachbarländer zu!

Pornografie ist ganz allgemein die Darstellung menschlicher (und tierischer?) Sexualität, des Sexualaktes,
sowie der dazugehörigen anatomischen Einzelheiten und/oder Praktiken zwecks sexueller Erregung und /oder Befriedigung des Betrachters. Da es nun durchaus antike, und anderweitig "künstlerisch wertvolle" sexuelle Darstellungen (u.a. auch von Sex zwischen Menschen und Tieren) gibt, ist eine
genaue Abgrenzung zwischen Pornografie und Kunst alleine
vom betrachteten Objekt her
nicht möglich.
Diese wäre zudem zeitlich einer permanenten Wandlung unterworfen, welche sowohl vom jeweiligen Kulturkreis (staatliche und religiöse Auffassungen und deren Gesetze) als auch dem persönlichen Empfinden und Schamgefühl des Betrachters abhängig ist.
So finden sich nach o.g. Definition sowohl auf antiken Wandbildern, Vasen und besonders Kupferstichen aus dem 18.Jahrhundert streng genommen etliche Beispiele
(durchaus auch "harter" ) pornografischer Darstellungen.

Nach deutschem Recht wird hier schon seit langem die sog. Mutzenbacher Entscheidung zugrunde gelegt,
wonach ein Werk sowohl "
Kunstwerk" als zugleich auch "schwer Jugendgefährdend" sein kann,
wenn es unter den "
Kunstvorbehalt" (§ 1 Abs. 2 Ziff. 2 GjS sowie Art. 5 GG Abs. 3) fällt.
Als juristische Arbeitsgrundlage wird daher in der deutschen Rechtsprechung heute zumeist eine Definition des
OLG Düsseldorf verwendet, nach welcher Pornografie als

"grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen,
auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren...
"

bezeichnet wird.

 

Siehe hierzu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Erotische_Kunst

 

Grundsätzlich aber sind Erwerb, Konsum und Besitz von Pornografie im deutschen Rechtsraum nicht verboten.
Man unterscheidet juristisch hier allerdings zwischen "weicher" und "harter" Pornografie.
Harte Pornografie unterliegt in Deutschland einem generellen Verbreitungsverbot.
Hierzu zählen
Gewaltpornografie, Tierpornografie und Kinderpornografie.
Inhalte aus
diesen drei Sparten dürfen also weder verbreitet noch Dritten auf irgendeine Art zugänglich gemacht werden.
Alle anderen Arten der Pornografie gelten dagegen als
weiche Pornografie und unterliegen auch keinerlei Strafbarkeit.

Siehe hierzu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Pornografie#Harte_Pornografie

Rechtliche Grundlagen hierfür sind der seit der Reformierung des Sexualstrafrechts
zum
1. April 2004 gültige § 184a StGB (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften)
sowie
§ 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften),
wobei man schon alleine vom Titel des Paragrafen her auf eine
eingeschränkte Strafbarkeit
bezüglich
Erwerb und Besitz von Tier- und Gewaltpornografie schließen kann.

Diese Regelung ersetzte damit den ab 1969 gestrichenen § 175b StGB in der Fassung vom 28. Juni 1935,
nach welchem bis dahin u.a. gleichgeschlechtliche
sexuelle Kontakte als auch solche zwischen
Menschen und Tieren
in Deutschland grundsätzlich verboten waren.
Daher konnte zumindest bis zur
3.Novelle des Tierschutzgesetzes vom 04.07.2013 auch jeder
seine persönlichen sexuellen Neigungen mit Tieren befriedigen
ohne sich dabei strafbar zu machen.
Dies wurde mittlerweile geändert, indem es durch Hinzufügen der
Nr.13 in § 3 fortan verboten ist:
"
...ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zunutzen oder für sexuelle Handlungen
Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen....
"

Eine Antwort auf die Frage, ob auch sog. "freiwillige" sexuelle Aktivitäten der Tiere
dabei grundsätzlich als "
artwidrig" gelten müssen, lässt sich hieraus allerdings nicht ableiten.
Gänzlich unberührt davon bleibt auch der
§ 184a StGB !
Durch diese Rechtsvorschrift sollte lediglich die Allgemeinheit
(speziell Minderjährige) vor einer "zufälligen" Konfrontation mit solchen Darstellungen geschützt werden.
Direkter Bezug zum Tierschutzgesetz besteht aber bisher noch nicht.
Aus diesem Grunde ist also nach wie vor
lediglich die Verbreitung aber keineswegs etwa
der bloße Erwerb
oder Besitz (zum Eigenbedarf) solcher Darstellungen mit Strafe bedroht!

Allerdings kann man zumindest im Internet dennoch recht schnell auf gefährliches juristisches Glatteis geraten,
wenn man etwa meint, derartige Inhalte in Blogs, Foren, privaten Gruppen oder gar Filesharingbörsen
straffrei
teilen zu dürfen. Hiervon könnte nämlich durchaus leicht der Tatbestand einer "Verbreitung" abgeleitet werden.
Im Einzelfall dürfte es bei einer möglichen Anklage dann vermutlich im Ermessenspielraum des jeweiligen
Gerichtes liegen, ob etwa auch eine als (kostenloser) Anhang an eine Privatperson verschickte Media-Datei
schon eine Verbreitung im Sinne des Gesetzes darstellt oder nicht.

Klarer liegt der Fall dagegen bei jeder gewerblichen Motivation:

"...Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen
von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,

1...verbreitet,

2...öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

3...herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt,
um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke
im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden
oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft...

Quellen und Links:

http://www.verschwiegenes-tierleid-onlin…

http://www.polizei.bayern.de/kriminalitaet/internet/straftaten/index.html/57010

https://de.wikipedia.org/wiki/Tierpornografie

http://dejure.org/gesetze/StGB/11.html

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl113s2182.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl113s2182.pdf%27%5D__1421851160749

Stand: 2015


Aber hier geht es offenbar schon längst nicht mehr "nur" um Terrorismus, Kinderpornografie oder ungewöhnliche Sexualpraktiken! Vermutlich bilden all diese Themen lediglich eine willkommene Akzeptanzbasis für weitergehende Zensurmaßnahmen. Und auch nicht die Behörden sind schon lange nicht mehr das, was sie vorgeben zu sein.
Trau...Schau wem!
- So entpuppte sich etwa das von langjährigem Vertrauen rechtschaffener Bürger getragene BSI
aktuell offenbar im wahrsten Sinne des Wortes als
Trojanisches Pferd wie folgende Meldung beweist:

Geheimpapiere: BSI entwickelte Bundestrojaner mit

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat lange jede Verbindung zu heimlichen Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt weit von sich gewiesen. Interne Kommunikation legt das Gegenteil nahe. Die Glaubwürdigkeit des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Defensivbehörde im Interesse der Bürger hat einen neuen schweren Kratzer erhalten. Lange Zeit hat das BSI, das dem Bundesinnenministerium untersteht, energisch abgestritten, am Bundestrojaner oder vergleichbaren Projekten für staatliche Überwachungssoftware beteiligt zu sein. Interne, als "nur für den Dienstgebrauch" freigegebene Schreiben mit dem Innenressort, aus denen Netzpolitik.org zitiert, zeichnen ein ganz anderes Bild....

Lesen Sie HIER weiter

Da erscheinen auch folgende Meldungen gleich in einem ganz neuen Licht:


EU-Kommission: "Wer nicht ausspioniert werden will, sollte Facebook verlassen"

Das EuGH-Verfahren um den Datenschutz bei Facebook könnte zu einem Grundsatzurteil über Safe Harbour führen. Der Vertreter der EU-Kommission wurde nun intensiv befragt und musste einräumen, dass das Abkommen EU-Daten nicht ausreichend schützt.

Lesen Sie HIER weiter

Europol-Chef warnt vor Verschlüsselung

Europol-Direktor Rob Wainwright meint, "das größte Problem für Sicherheitsbehörden" im Kampf gegen den Terrorismus sei es, wenn Krypto-Produkte breit eingesetzt werden. Gegen das "Dark Net" kämen die Fahnder nicht an.

Lesen Sie HIER weiter

Öffentliche WLAN-Hotspots sollen schnüffeln helfen

Die Bundesnetzagentur verpflichtet die Betreiber großer öffentlicher WLAN-Hotspots zur Unterstützung staatlicher Abhörmaßnahmen, wie sie für drahtgebundene Telekommunikationsdienste schon länger vorgeschrieben sind. Nach aktuellen Medienberichten verschickt die Bundesnetzagentur derzeit Aufforderungen an die Betreiber großer öffentlicher WLAN-Hotspots, um diese zur Unterstützung staatlicher Abhörmaßnahmen zu verpflichten. Der Stichtag, an dem Hotspots mit "mehr als 10.000 Teilnehmern" die geforderten Überwachungsmöglichkeiten bieten müssen, ist der 31. März 2016.

Lesen Sie HIER weiter

Pünktlich zur aktuellen Entwicklung rüsten nun auch Politik und Geheimdienste nach:


Zehn Wochen Speicherfrist: Neue Vorratsdatenspeicherung vereinbart (Update)

Das Bundesjustizministerium und das Innenministerium haben sich auf eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Die läuft nun unter dem Label "Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten", die maximal 10 Wochen betragen sollen.

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Justizminister Maas: Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung steht felsenfest

Die vorgelegten Leitlinien für ein zehnwöchiges Aufbewahren von Verbindungsdaten seien "in der Substanz nicht mehr veränderbar", betont Justizminister Heiko Maas. Mit höchstrichterlichen Vorgaben sieht er sie vereinbar.

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BKA-Chef: Bundestrojaner im Herbst einsatzbereit

In einem Interview hat der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) angekündigt, dass die von seiner Behörde entwickelte Software zur Überwachung Tatverdächtiger im Herbst 2015 einsatzbereit sein soll. Tatverdächtige, die ihre Kommunikation auf dem PC oder Smartphone verschlüsseln, können sich in Zukunft nicht mehr darauf verlassen, dass sie nicht doch darüber ausspioniert werden. "Wir entwickeln ein Instrument, mit dem wir – nach richterlicher Genehmigung – an den Computer des mutmaßlichen Täters gehen, bevor er seine Kommunikation verschlüsselt", sagte der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel.

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NSA und GCHQ spionieren Anti-Viren-Hersteller aus

Die Geheimdienste wollen erfahren, wie sie beim Angriff auf Rechner den Virenschutz umgehen können. Auch der deutsche Hersteller Avira wurde offenbar bespitzelt.

Lesen Sie HIER weiter

Vorratsdatenspeicherung 2.0: Grundrechtsverletzung mit Zuckerguss

Justizminister Maas stellt am Dienstag den Entwurf zur "Speicherpflicht für Verkehrsdaten“ vor. Ein Frontalangriff auf die Freiheit – oder ein grundrechtsschonendes Instrument? Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer bewertet den Entwurf für heise online.

Lesen Sie HIER weiter

 

Gottlob scheinen Europas Bürger trotz steigender terroristischer Gefahrenpotentiale doch nicht so fügsam
bezüglich Vorratsdatenspeicherung wie die Politiker dies von ihren Wählern gerne sehen würden:

 

Reporter ohne Grenzen: Vorratsdatenspeicherung hebelt journalistischen Quellenschutz aus

Reporter ohne Grenzen hat vor negativen Auswirkungen der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gewarnt.
Die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten bedeute einen schweren Eingriff in die Pressefreiheit.

Lesen Sie HIER weiter

Netzaktivisten: EU-Kommission soll Vorratsdatenspeicherung stoppen (20. Juli 2015)

Aktivisten sind gegen die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Sie hoffen auf Hilfe aus Brüssel.

Lesen Sie HIER weiter

 

Angesichts der zu erwartenden negativen Konsequenzen für Datenschutz und freie Meinungsäußerung
scheinen nun auch einzelne EU-Mitgliederstaaten im letzten Augenblick noch die Notbremse zu ziehen:

Belgien: Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

Während die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder eingeführt werden soll, wurde sie nun im Nachbarland Belgien vom Verfassungsgericht gekippt.
Das benutzte die gleichen Argumente, die auch deutsche Kritiker dagegen vorbringen.

Lesen Sie HIER weiter


Britischer High Court kippt nationale Vorratsdatenspeicherung

Auch in Großbritannien hat die Vorratsdatenspeicherung vor Gericht keinen Bestand. Der High Court sieht darin einen Verstoß gegen EU-Recht, da die Zugriffsregeln nicht ausreichend klar seien.

Lesen Sie HIER weiter

 

Das erstaunt mich allerdings um so mehr, da ja gerade das prüde Großbrittanien bereits seit 2013
- möglicherweise als
Vorreiter europaweiter Regelungen -
einen
verschärften Zensurkurs zumindest in Sachen Pornografie anstrebte.
(Siehe:
8. Update 2014: Armes Europa!).

Dennoch werden offensichtlich unberührt von allen Bürgeraktionen und europapolitischen Entscheidungen gegen die Vorratsdatenspeicherung das bisherige Spionageszenario ständig weiterentwickelt, ausgebaut und auch nach wie vor bedenkenlos angewendet.

"Super-Spion": Android-Überwachungssoftware von Hacking Team nutzt allerhand schmutzige Tricks

Eine Analyse der Spionage-App RCSAndroid zeigt umfassende Ausspähfunktionen auf. Die Infektion erfolgt über Exploits – und möglicherweise auch Google Play. Die von Hacking Team entwickelte Spionagesoftware Remote Control System Android (RCSAndroid) ist laut einer Analyse der Antivirenfirma TrendMicro einer der professionellsten Android-Schädlinge überhaupt. Der Super-Spion verwandelt das Smartphone unter anderem in eine Wanze, die Telefongespräche in Echtzeit an seinen Auftraggeber überträgt. Zudem verrät er die GPS-Koordinaten, zapft die Kameras an und liest neben Mails auch Kurznachrichten in allen wichtigen Messaging-Apps mit. Eine Screenshot-Funktion und das Ausspähen von Zugangsdaten zählen ebenfalls zum Funktionsumfang von RCSAndroid.

Lesen Sie HIER weiter

Facebook zur Herausgabe von Nutzerdaten gezwungen

Laut einem aktuellen Urteil muss Facebook Daten zu Verdächtigen an die US-Behörden herausgeben. Dabei darf das Unternehmen seine Kunden nicht darüber informieren, erst bei einem Strafverfahren erfahren Nutzer hiervon.

Lesen Sie HIER weiter

Allerdings scheint das Unternehmen wenigstens an einer Art "Datensicherheitsausgleich" für seine Nutzer zu arbeiten.
Zumindest, wenn man der Heise-Meldung vom 19. Oktober 2015 glauben schenken kann:

Facebook warnt Nutzer vor Angriffen staatlicher Hacker

Facebook-Nutzer erhalten ab sofort eine Warnung, wenn ihr Profil in den Fokus von staatlich finanzierten Hackern gerät.

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Mittlerweile ist die Vorratsdatenspeicherung lt. Meldung vom 6.November 2015 auf Heise.de entgegen aller inland- sowie europaweiter Proteste offensichtlich zumindest in der BRD zur traurigen Tatsache geworden:

Bundesrat winkt neue Vorratsdatenspeicherung durch

Die Länderkammer hat den umstrittenen Gesetzentwurf zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren passieren lassen. Einwände aus Thüringen und Schleswig-Holstein fanden im Plenum keine Mehrheit.

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Auf welcher Seite steht dann eigentlich Bundeskanzlerin Merkel,
wenn Sie im
September 2015 den Bürger tatsächlich rät:

"...es mit dem Datenschutz nicht zu übertreiben..." (- Hä???)

"....Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich auf dem Kongress #CDUdigital für Datenschutz mit Augenmaß ausgesprochen.
"Daten sind der Rohstoff der Zukunft", stellt Bundeskanzlerin Angela Merkel fest. An den EU-Gesetzgeber appellierte sie, die laufende Datenschutzreform auch unter diesem Aspekt zu sehen – und Vernunft walten zu lassen..."

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Zumindest mir erscheinen derartig verharmlosende Beschwichtigungen noch dazu aus dem Mund der Kanzlerin geradezu verantwortungslos und grenzdebil! Wem genau soll denn hier diese von ihr propagierte systematische Aushöhlung des Datenschutzes nutzen? - Bürgern und Staatssicherheit sicher nicht! Vielleicht erleichtert es aber zukünftig die fugenlose Anbindung europäischer Staaten an die weniger anspruchsvollen datenschutzrechtlichen US-Normen wie sie vermutlich für die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA erforderlich werden. Schließlich legt sie in ihrer naiv-dümmlichen Art sogar noch Einen drauf,
indem Sie am
2. November 2015 dann allen Ernstes und offensichtlich völlig ungeniert erklärt:

"...Daten sind Rohstoffe des 21. Jahrhunderts..."

"....Von der Aufbereitung der Nutzerdaten versprechen sich Medienmacher ein zukunftsträchtiges Geschäftsmodell.
Von der Kanzlerin gibt es dazu ermutigende Worte...":

"....der Datenschutz dürfe "nicht die Oberhand" gewinnen..."

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Und dann auf dem IT-Gipfel am 19. November 2015:

"...Datenschutz darf Big Data nicht verhindern..."
"...Bundeskanzlerin Angela Merkel setzt sich dafür ein, Prinzipien wie Zweckbindung und Datensparsamkeit im EU-Datenschutzrecht auszuhebeln...."

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Allerdings vertritt Sie diese Ansicht mittlerweile leider nicht mehr alleine,
sondern bekommt hier zusätzliche Rückendeckung von Wirtschaftsminister Gabriel:

IT-Gipfel: Gabriel plädiert für Datensouveränität statt Datenschutz

"...Wir brauchen ein anderes Verständnis von Datenschutz", verkündete Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel zur Eröffnung des 9. Nationalen IT-Gipfels.
Datensparsamkeit passe nicht zum Geschäftsmodell Big Data...."

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Klarer kann man es wohl nicht mehr ausdrücken:
Der Datenschutz hat sich also zukünftig primär wirtschaftlichen Erwägungen und neuen Geschäftsmodellen
wie etwa BIG DATA und
Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA anzupassen und nicht etwa umgekehrt!
Welche Funktion hat dann wohl die Bundesdatenschutzbeauftragte Frau Voßhoff in diesem politischen Konstrukt?
Gottlob gibt es diesbezüglich europaweit auch noch andere Meinungen!
Ob sich diese allerdings zukünftig auch durchsetzen werden,
scheint mir nach den aktuellen Entwicklungen zumindest in der BRD doch sehr fraglich:

EU-Datenschützer warnt vor Big-Data-Diktatur

"...Europa dürfe nicht unkritisch "datengetriebene Technologien und Geschäftsmodelle" importieren,
betont der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli. Auch bei Big Data müssten Grundrechte gewahrt bleiben...."

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Was sich hierzulande nach mehreren (glücklicherweise bis dato noch vergeblichen) Anläufen
nun leider absolut
nicht mehr aufhalten lässt, beschneidet ab dem 18. Dezember 2015
nun ganz offiziell
unsere zukünftigen bürgerlichen Grundrechte auf effizienten Datenschutz:

Bayern führt als erstes Bundesland Vorratsdatenspeicherung für Verfassungsschutz ein

Die bayerische Staatsregierung will das Verfassungsschutzgesetz novellieren und bei der Vorratsdatenspeicherung Vorbild für andere Länder und den Bund sein.

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Gesetz zur neuen Vorratsdatenspeicherung tritt in Kraft

Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tritt am Freitag, dem 18. Dezember offiziell in Kraft. Ab dann werden anlasslos Daten zur Kommunikation der Bundesbürger gespeichert. Der Bundesinnenminister ist zufrieden.

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Erste Verfassungsbeschwerde gegen neue Vorratsdatenspeicherung

Eine Berliner Anwaltskanzlei hat am gleichen Tag, an dem das neue Gesetz zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren im Netz und im Mobilfunk in Kraft trat, bereits Klage dagegen in Karlsruhe erhoben. Weitere solche Initiativen sind geplant.

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Folgender kleine "Patzer" des Verfassungsschutzes zeichnet meiner Ansicht nach ein recht klares Bild davon,
welche potenziellen Psychopaten hier möglicherweise für nachrichtendienstliche Tätigkeiten rekrutiert und anschließend
im Namen der "Inneren Sicherheit" auf bislang unbescholtene Bürger losgelassen werden sollen!
Da könnte man ebensogut Pädophile für Ermittlungen gegen Kinderpornografie
oder Junkies in der Drogenfahndung einsetzen:

 

Verfassungsschutz-Chef wirbt Arbeitnehmer:
Endlich straflos überwachen

Beim Verfassungsschutz kann man machen, "was man schon immer machen wollte" – und das straflos.
So wirbt der derzeitige Chef des Geheimdienstes für seine Behörde als Arbeitgeber.

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Angesichts der aktuellen Infos verwundert es dann wohl auch niemanden mehr,
wenn eine entsprechend illegale Spionagepraxis offenbar ohnehin schon seit langem gängiger Usus zu sein scheint:

Geheimdienstkontrolleure: BND hat gegen Recht und Auftrag verstoßen

Der BND hat - gegen die Vorschriften - Ziele in EU- und Nato-Staaten ausgeforscht. Zu dem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Geheimdienst-Kontrollgremiums. Die Empörung ist groß.

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Eine neue Serie von c't enthüllt Details und Grundlagen der aktuellen Spionagetechniken:

NSA-Skandal: Die technischen Details der Überwachung

Seit mehr als zwei Jahren beleuchten immer neue Enthüllungen den immensen Überwachungsapparat, den westliche Staaten aufgebaut haben – allen voran die NSA.
In einer neuen Serie wird c't nun die technischen Details beleuchten.

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Nach einer Meldung vom 21.12.2015 auf heise.de gibt es als Gegenreaktion mittlerweile sogar einen neuen HTTP Status Code 451. Im Unterschied zu 403 oder 404, die viele Gründe haben können, macht 451 ausdrücklich auf Zensur aufmerksam.
"
451 Unavailable For Legal Reasons" soll künftig angezeigt werden, wenn eine Übertragung aus rechtlichen Gründen blockiert wird. Ziel ist, Zensur im World Wide Web sichtbar zu machen. Denn der bisher passendste Status Code 403 Forbidden ist zu unspezifisch.
Er verrät meistens nicht,
warum der Zugriff gesperrt wurde.

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Stand: 2015


Update 2016
Nach einer Meldung vom 04.01.2016 auf heise.de will die CSU "....Betreiber sozialer Netzwerke zur Vorzensur drängen: "Volksverhetzende und beleidigende Begriffe" müssten bereits vor (!!!) einer Veröffentlichung ausgefiltert werden..."

"...Zugleich will die CSU die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder vollumfänglich unter Strafe stellen. Damit würde es etwa schon ausreichen, "Islamischer Staat" öffentlich sichtbar auf eine Hauswand zu schreiben, um sich strafbar zu machen. Verurteilte Gefährder sollen rund um die Uhr mit einer elektronischen Fußfessel leben müssen..."

"...Wie die Betreiber die Meinungsfreiheit gewährleisten sollen, wenn sie "proaktiv filtern", lassen die Christsozialen offen..."

"...Volker Kauder, Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bezeichnete es als vordringlich, mit Geheimdiensten anderer Länder zu kooperieren..."

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Während sich in der BRD bedauerlicherweise eine deutliche Ermüdung bürgerlicher Widerstände gegenüber staatlichen Überwachungs- und Zensurplänen eingestellt zu haben scheint, regt sich nach einer Meldung vom 08.01.2016 auf heise.de
dagegen
Zumindest in der Bevölkerung Großbritanniens ein
"...Breiter Protest gegen geplantes Überwachungsgesetz..."

"...IT-Konzerne, Bürgerrechtler und auch UN-Vertreter kritisieren britische Pläne für ein neues Netzüberwachungsgesetz.
Es soll Sicherheitsbehörden mehr Kompetenzen geben und Dienste zur Kooperation verpflichten, auch im Kampf gegen Verschlüsselung..."

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Besonders schockierend erscheint mir eine Meldung vom 30.April 2016 auf Heise.de.
Demnach hat ein
ehemaliger Entwickler des Anonymisierungsnetztwerks TOR offensichtlich die Seiten gewechselt:
"...Das FBI hat ein ehemaliges Mitglied des Tor-Projekts für die Entwicklung der Tor-Hacking-Software Torsploit beschäftigt. Mit ihr wurden in mehreren aufsehenerregenden Fällen Tor-Nutzer enttarnt..."

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Dass Zensur in der EU bereits schon seit langem und offenbar in ganz großem Stil stattfindet,
mag die folgende Meldung vom
23. Juni 2016 auf Heise.de belegen:

"Europol-Meldestelle veranlasste die Löschung tausender Webinhalte"

"...Die Europol-Meldestelle für Internetinhalte löscht inzwischen nicht nur Webinhalte mit "terroristischen Inhalten", sondern auch zur Schleusern und "hybriden Bedrohungen". Die "Meldestelle für Internetinhalte" bei der europäischen Polizeibehörde Europol hat bislang insgesamt rund 7364 Inhalte bewertet. In 6399 Fällen wurden Internetprovider und Internet-Dienstanbieter aufgefordert, die Inhalte zu löschen. Diese kamen der Aufforderung in 95 Prozent der Fälle nach. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor...."

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Stand: 2016


Update 2017
Die weltweite Zensurwut wächst und wächst!
Auch europäische Staaten tun mittlerweile ihr Bestes um
unter verschiedensten Vorwänden auf diesen Zug aufzuspringen,
wie die nachfolgenden
Heise Online Meldungen beeindruckend untermauern:

Europarat: Warnung vor "Zensur" bei Bekämpfung von Fake News (18. Januar 2017)

"..,Die Angst vor dem Einfluss von Falschinformationen auf die anstehenden Wahlen in Europa ist groß. Aber auch Gegenmaßnahmen bergen Gefahren, warnt der Generalsekretär des Europarats. Der Generalsekretär des Europarats warnt vor staatlichen Maßnahmen gegen Falschnachrichten. "Bei Inhalten, die nicht klar illegal sind, sollten wir vorsichtig sein", sagte Thorbjørn Jagland der Deutschen Presse-Agentur. "Das kann zu einer Art Zensur werden und auf die falsche Weise genutzt werden." Jagland befürchtete, dass Politiker unliebsame Meinungen als Fake News abtun könnten, um so eine Debatte darüber schnell zu beenden..."

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EU-Parlament beschließt Anti-Terror-Richtlinie mit Websperren (17. Februar 2017)

"...Die EU-Abgeordneten haben ein neues Anti-Terror-Gesetz angenommen, das den Einsatz von Websperren und Staatstrojanern vorsieht. Rechtswidrige Systemeingriffe und das "Abfangen von Daten" gelten demnach als Terrorstraftat..."

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Neuer Entwurf des "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes": Frontalangriff auf das Vertrauen im Internet (29. März 2017)

"...Das Justizministerium legt einen neuen Entwurf des "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" zum Kampf gegen "Hatespeech" vor. Dieser verschärft die vorgesehene Rechtslage noch einmal und könnte zu nicht weniger als zum Ende der Anonymität im Internet führen..."

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Internetfreiheiten im Koma: Bundesregierung befürwortet "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" (05. April 2017)

"...Das Bundeskabinett hat den heftig umkämpften Gesetzentwurf für strengere Regeln für soziale Netzwerke auf den Weg gebracht. Gegner sehen die Meinungsfreiheit und die Anonymität im Internet in Gefahr und fürchten Zensur..."

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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Wirtschaft, Bürgerrechtler, Netzpolitiker und Juristen verbünden sich gegen Maas-Gesetz (11. April 2017)

"...Diverse Wirtschaftsverbände und andere Organisationen haben sich angesichts des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzes gegen rechtswidrige Äußerungen zu einer gemeinsamen "Deklaration für Meinungsfreiheit" zusammengefunden..."

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Warnung vor Zensur: Immer mehr Protest gegen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (21. April 2017)

"...Die "Global Network Initiative" hat den Bundestag aufgefordert, die geplanten schärferen Regeln für Online-Anbieter abzuweisen und seiner "Führungsrolle bei Menschenrechten" gerecht zu werden. Auch sonst hagelt es immer mehr Kritik. Der umstrittene Regierungsentwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz gerät auch international unter Beschuss. Schwere Bedenken gegen die Initiative, die auf Justizminister Heiko Maas (SPD) zurückgeht, hat jetzt die "Global Network Initiative" (GNI) vorgebracht. Der Zusammenschluss von Firmen, Forschungsinstituten und zivilgesellschaftlichen Gruppen sorgt sich vor allem, dass im Eiltempo die Meinungsfreiheit in Deutschland, der EU und weltweit untergraben werden solle. Das Vorhaben werde als Maßnahme im Kampf gegen Hasskommentare und Falschmeldungen verkauft, im Endeffekt drohe aber eine breite Zensur des Internets...."

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Wen wundert da eigentlich noch, dass auch nichteuropäische Länder die Gunst der Stund nutzen, um Zensur der übelsten Art nunmehr ganz ungeniert und ohne weitere moralische Gewissensbisse direkt vor den Augen ihrer sich
"demokratisch" nennenden Nachbarn praktizieren?

"Internet-Sperre: Türkei blockiert Wikipedia" (29. April 2017)

"...Die bekannte Online-Enzyklopädie ist seit Samstag früh nicht mehr aus dem türkischen Internet erreichbar, weil Zugangs-Provider eine ohne Gerichtsbeschluss erlassene Sperrverfügung umsetzen..."

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Pakistan sperrt mehr als 12.000 Webseiten wegen Gotteslästerung (10. Mai 2017)

Seit Beginn der der Kampagne gegen "gotteslästerliche Inhalte" wurden in Pakistan fast 13.000 Webseiten gesperrt, wurde nun bekannt.

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Löschorgie droht: Bundestag beschließt Netzwerkdurchsetzungsgesetz (30. Juni 2017)

Nach einer ernsten Debatte hat das Parlament schärfere Regeln für soziale Netzwerke wie Facebook im Umgang mit Hassäußerungen und Falschmeldungen verabschiedet. Der Löschreiz sei zu groß, beklagte die Opposition.

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HTTP-Fehlercode 451: Tools sollen gegen Zensur helfen und sie transparent machen (18. Juli 2017)

Die Zensoren rüsten auf und die Bürgerrechtler ziehen nach. Hunderte Hosts weisen mit dem HTTP-Statuscode bereits zensierte Inhalte aus. Neue Werkzeuge sollen diese Zahl nun wachsen lassen und außerdem einen Überblick über die weltweite Zensur geben. Bloggern und Browsernutzern soll der neue HTTP-Fehlercode 451 mit neuen Features schmackhaft gemacht werden. Statt der klassischen Fehlermeldungen offenbaren die 451-Rückmeldungen, dass Webinhalte zensiert wurden.

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Demo Freiheit 4.0: "Wir sind ganz nah dran an Orwell" (09. September 2017)

Mehrere hundert Standhafte gingen in Berlin bei Regen unter dem Motto "Rettet die Grundrechte!" auf die Straße. Redner warnten, dass sich der "Sicherheitswahn" wie ein Stahlnetz über die Gesellschaft lege und die "Überwachungsnazis" einfach weitermachten.

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Hessen will Verfassungsschutz mit Staatstrojanern aufrüsten (05. Oktober 2017)

Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hat sich mit dem grünen Koalitionspartner auf einen Entwurf zur Reform des Verfassungsschutzgesetzes geeinigt. Enthalten sind Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen. Dem Bundes- und Bayerntrojaner soll der Hessentrojaner folgen: Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hat am Mittwoch zusammen mit den Innenexperten der schwarz-grünen Koalition Eckpunkte für neue Befugnisse für das Landesamt für Verfassungsschutz vorgestellt.

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Europarat: Sorge über willkürliche Netzsperren und deutsches Facebook-Gesetz (06. Oktober 2017)

Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, beklagt wuchernde Internetblockaden ohne angemessenen Rechtsrahmen in den Mitgliedsstaaten. Auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat er im Visier. "Willkürliche Internetsperren" werden zu einem zunehmenden Problem für die Meinungsfreiheit. Zu diesem Schluss kommt der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, im Blick vor allem auf Mitgliedsstaaten wie die Türkei, Aserbaidschan, die Ukraine oder Russland. Vielfach würden dort auf Basis zweifelhafter Rechtsgrundlagen etwa unter dem Aufhänger des Kampfs gegen "extremistische Inhalte" Webseiten auch von Andersdenkenden oder Minderheiten wie Homosexuellen blockiert oder gedrosselt. In anderen zu dem Staatenbund gehörenden Ländern wie Polen oder Frankreich diene der Terrorismus als Hauptgrund für Zugangserschwernisse im Netz.

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Crypto Wars: EU-Kommission plant Entschlüsselungsstelle (20. Oktober 2017)

Europol soll Strafverfolgern in der EU dabei helfen, verschlüsselte Kommunikation zu entziffern, geht aus einem Brüsseler Aktionsplan hervor. Nationale Fahnder sollen auch einen "Werkzeugkasten" erhalten mit "alternativen Ermittlungsbehörden". Nach deutschem Vorbild will die EU-Kommission eine zentrale Entschlüsselungsstelle schaffen, um dem von ihr erwarteten wachsenden Einsatz kryptografisch abgesicherter Kommunikationskanäle durch Kriminelle und daraus folgenden Problemen für Sicherheitsbehörden entgegenzuwirken.

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Internetfreiheit 2017: Online-Manipulationen in vielen Ländern gefährden die Demokratie (14. November 2017)

In mindestens 18 Ländern haben Desinformationen im Internet laut dem aktuellen Bericht von Freedom House zur Netzfreiheit eine wichtige Rolle in Wahlen gespielt. Staatliche Zensur trifft vor allem den Mobilfunk und Live-Videos. Regierungen in 30 von 65 Ländern weltweit haben zwischen Juni 2016 und Mai 2017 Manipulationstaktiken eingesetzt, um Online-Informationen zu verzerren, Diskussionen zu kontrollieren und sich selbst in ein besseres Licht zu setzen.

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Terabyte-große Datencontainer entdeckt: US-Militär überwacht Soziale Netzwerkeweltweit (19. November 2017)

Bei einem Routine-Scan fielen dem Security-Experten Chris Vickery riesige Daten-Container in die Hände, die das US-Militär zur Überwachung und Manipulation sozialer Netzwerke in der Amazon-Cloud gesammelt hat.

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Verfassungsschutz: Massive Spionage Chinas über soziale Netzwerke (10. Dezember 2017)

Ziel der chinesischen Geheimdienste sei es gewesen, Informationen abzuschöpfen und nachrichtendienstliche Quellen zu werben.

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34C3: Daten kontra Freiheit (28. Dezember 2017)

Nicht nur in China wird das Verhalten der Bevölkerung systematisch erfasst. Die umfassende Datenerhebung beeinflusst Bürger auch schon in westlichen Gesellschaften, warnt Designer Tijmen Schep.Während die chinesische Regierung aktiv an der maschinenlesbaren Bevölkerung arbeitet, vollzieht sich in westlichen Staaten eine ähnliche Entwicklung. Der niederländische Technologiekritiker und Designer Tijmen Schep warnte auf dem 34C3 in Leipzig vor den Einflüssen einer ungehinderten Erfassung des Alltags der Bürger.

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12. Internet Governance Forum: Eine Zensur findet statt – Kritik an Europa (19. Dezember 2017)

Der Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye fand am ersten Tag des Internet Governance Forum in Genf harte Worte für den Zustand der Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit im bei der UN-Konferenz viel beschworenen offenen Internet.

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USA: Erneut Teenager wegen freizügigen Selfies angeklagt (24. Dezember 2017)

Wegen des Verbreitens von Kinderpornographie steht ein 14-jähriges Mädchen in Minnesota vor Gericht. Es hatte ein Intim-Selfie gemacht und einem Mitschüler geschickt, der es weiterverbreitet hat. https://www.heise.de/newsticker/meldung/USA-Erneut-Teenager-wegen-freizuegigen-Selfies-angeklagt-3927679.html

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Tippfehler bei IP-Adressauflösung: Britische Kinderporno-Ermittler verdächtigen zu oft Unschuldige (22. Dezember 2017)

In einer Reihe von Fällen wurden 2016 Menschen in Großbritannien von Polizisten befragt oder festgenommen, weil sie wegen Tippfehlern als Verdächtige aus Telekommunikationsüberwachungen hervorgingen. Die Folgen seien "entsetzlich". In Großbritannien machen Ermittler zu viele Tippfehler bei IP-Adressen in Fällen von Kinderpornografie und dadurch geraten immer wieder Unschuldige ins Visier der Strafverfolger.

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Stand: 2017


Update: 2018

#heiseshow: Internetzensur allüberall – wie kaputt ist das Netz? (04. Januar 2018)

Nicht nur angesichts von Protestwellen verstärken Staaten in aller Welt immer wieder die Zensur im Netz – und lassen die Blockaden dann bestehen. Wie die funktionieren und wie sehr sie das Internet wirklich gefährden, besprechen wir in der #heiseshow. Noch ist das neue Jahr nur wenige Tage alt, trotzdem gibt es schon wieder eine Reihe von Angriffen auf das Internet. Es zeichnet sich ab, dass Regierungen in aller Welt weiterhin nicht davon ablassen werden, den Informationsfluss im Netz einzudämmen. So wurde angesichts oppositioneller Proteste in der Demokratischen Republik Kongo das mobile Internet für mehrere Tage komplett abgeschaltet, die Führung im Iran geht gegen Proteste etwas gezielter vor: Dort werden die größten sozialen Netze seit Jahren blockiert und nun wurde auch der Zugang zum Messenger Telegram und der Foto-App Instagram gesperrt. In Deutschland setzt derweil das Netzwerkdurchsetzungsgesetz den Betreibern sozialer Netzwerke enge Fristen, um strafbare Inhalte zu entfernen.

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Chrome entzieht in Zukunft 10 Prozent der wichtigsten SSL-Seiten das Vertrauen (08. Februar 2018)

Mit Chrome 66 und 70 im April und Oktober entzieht Google gut hunderttausend der wichtigsten Domains das Vertrauen, falls diese sich keine neuen SSL-Zertifikate besorgen. Das Ganze ist eine Bestrafungsaktion gegen den Zertifikatsaussteller Symantec.

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Chrome markiert bald alle HTTP-Webseiten als unsicher (09. Februar 2018)

Ab Juli wird der Chrome-Browser alle unverschlüsselten HTTP-Webseiten deutlich als unsicher kennzeichnen. Googles Botschaft an Seitenbetreiber: Setzt endlich HTTPS ein! Google ist sich sicher: "A secure web is here to stay", das sichere Netz ist gekommen, um zu bleiben. Seit einigen Jahren wiederholt Google immer wieder, dass Seitenbetreiber unbedingt HTTPS einsetzen sollen. Seit 2014 ist SSL sogar ein Ranking-Faktor: Eine HTTPS-Verschlüsselung verbessert die Position bei Google. Unverschlüsselte Seiten landen unter Umständen auf den hinteren Suchergebnisseiten.

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Google: Chrome wird HTTPS-Seiten bald nicht mehr kennzeichnen (18. Mai 2018)

Der Chrome-Browser kennzeichnet HTTPS-verschlüsselte Webseiten mit einem grünen Vorhängeschloss.
Dieser Hinweis soll bald wegfallen, denn das Netz sei "safe by default", findet Google.

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Mein Kommentar:
Eigentlich eine gute Idee...
Aber ausgerechnet vom schlimmsten Datenkraken GOOGLE?
Andererseits:
Wer braucht denn schon CHROME?? :-))

 

Österreich setzt auf Überwachung (21. Februar 2018)

Wer sich künftig in Österreich im öffentlichen Raum bewegt, muss mit Beobachtung durch den Staat rechnen. Das gilt auch für jeden Autofahrer – und im Verdachtsfall für User von WhatsApp und Skype.

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Reporter ohne Grenzen: Europa rutscht bei Pressefreiheit ab (25. April 2018)

Medienfeindliche Hetze und Monopolisierung der Presse haben dafür gesorgt, dass besonders europäische Staaten in der neuen Rangliste der Pressefreiheit abgerutscht sind. Aber auch die USA sind vergangenes Jahr unrühmlich aufgefallen.

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EU-Copyright-Reform: Internetpioniere protestieren gegen Upload-Filter (13. Juni 2018)

Mit der geplanten EU-Urheberrechtsreform werden Plattformen auch zu Upload-Filtern verpflichtet, die für mehr Überwachung sorgen, wie Netzaktivisten fürchten.

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EU-Copyright-Reform: Abgeordnete stimmen für Upload-Filterund Leistungsschutzrecht (20. Juni 2018)

Online-Plattformen sollen von Nutzern hochgeladene Inhalte überwachen und filtern. Ein fünfjähriges Leistungsschutzrecht wurde auch beschlossen.

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EU-Copyright-Reform: "Drastische Folgen für Netzkultur und Meinungsfreiheit" (20. Juni 2018)

Nach dem Beschluss von Upload-Filtern und Leistungsschutzrecht im EU-Parlament hagelt es Proteste. Die GEMA sieht ihre Forderungen aber erfüllt.

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Kommentar: Die EU deformiert das Urheberrecht (22. Juni 2018)

Statt das Urheberrecht zu modernisieren, holt das EU-Parlament gescheiterte und schädliche Projekte aus der Mottenkiste, meint c't-Redakteur Holger Bleich.

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Kommentar: Durch Upload-Filter werden Internet-Postings zur Glückssache (24. Juni 2018)

Beim Upload-Filter trifft ein maximal sensibles Feld wie die Meinungsfreiheit auf maximale technokratische Intransparenz.

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Upload-Filter: EU-Datenschützer warnt vor Copyright-Reform (04. Juli 2018)

EU-Datenschützer Giovanni Buttarelli ist besorgt, dass die geplante Urheberrechtsreform die bereits "exzessive Überwachung" im Internet noch verschärfen könnte.

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Copyright-Reform: EU-Parlament weist Upload-Filter und Leistungsschutzrecht zurück (05. Juli 2018)

Im Plenum haben die Abgeordneten die Vorlage aus dem Rechtsausschuss abgelehnt, wonach Plattformen hochgeladene Inhalte überwachen sollten.

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Ägypten: Gesetz stellt "bedrohliche" Webseiten und ihren Besuch unter Strafe (19. August 2018)

Behörden in Ägypten können Webseiten sperren, die die nationale Sicherheit bedrohen. Wer solche Seiten aufruft, kann sogar in Haft genommen werden.

Lesen Sie HIER weiter

 

EU-Urheberrechtsreform: Rund 200 Bürger demonstrieren gegen Upload-Filter (27. August 2018)

Konservative Hardliner drohten über die EU-Copyright-Reform das Internet in seiner großen Vielfalt zu zerstören, lautete die Klage auf der Kundgebung.

Lesen Sie HIER weiter

 

Terrorbekämpfung: EU-Kommission legt Richtlinie für Upload-Filter im Netz vor (13. September 2018)

Neben Upload-Filtern nach der Urheberrechtsrichtlinie kommt noch mehr auf Online-Plattformen zu: Die EU-Kommission will, dass sie auch Terrorinhalte filtern.

Lesen Sie HIER weiter

 

Urheberrechtsreform: Was hat das EU-Parlament tatsächlich beschlossen? (15. September 2018)

Das Internet verloren, die Kulturindustrie gerettet – die geplante EU-Urheberrechtsnovelle lässt viele Deutungen zu. Wir klären, was Sache ist.

Lesen Sie HIER weiter

 

Vorsicht bei Regierungskritik im Netz: Verschärfte Reisehinweise für die Türkei (24. Oktober 2018)

Wer in die Türkei reist, kann schon für das "Liken" eines regierungskritischen Beitrags im Internet ins Gefängnis kommen. Davor warnt das Auswärtige Amt.

Lesen Sie HIER weiter

 

Firefox 63: Tracking-Schutz mit mehr Optionen (23. Oktober 2018)

Firefox 63 ist da: Die Nutzer können den Tracking-Schutz des Browsers nun besser konfigurieren, außerdem gibt es zahlreiche kleine Änderungen und Neuerungen.

Lesen Sie HIER weiter

 

Chrome-Browser blockiert "irreführende Inhalte" (06. November 2018)

Chrome will besser vor irreführenden Inhalten schützen: Versucht eine Werbeanzeige, den Nutzer auszutricksen, blockiert sie der Browser künftig.

Lesen Sie HIER weiter

 

EU-Staaten stimmen für Upload-Filter im Kampf gegen Terrorpropaganda (06. Dezember 2018)

Der EU-Rat hat sich für eine Verordnung ausgesprochen, mit der die "Verbreitung terroristischer Online-Inhalte" auch "proaktiv" verhindert werden soll.

Lesen Sie HIER weiter


Mein Kommentar
Die aktuelle Tendenz zum automatischen Blocken unerwünschter Inhalte per Browser wird
offensichtlich immer mehr zum normalen Usus..
Leider gewinnt man hier aber auch allmählich den Eindruck, dass die Nutzer immer weniger
selbstverantwortlich über das entscheiden können, was sie sehen wollen und was nicht,
sondern dass ihnen immer mehr Browser bereits in der Standardeinstellung
stillschweigend genau diese Entscheidungen
ungefragt abnehmen.
Meiner Ansicht nach bewegen sich derartig
vorkonfigurierte Filtereinstellungen bereits im Graubereich
zwischen Entmündigung des Nutzers und Webzensur an sich.
Natürlich ist es zu begrüßen, wenn sich auf diese Art allerlei unfaire Tricks ominöser Webseiten ausfiltern lassen.
Transparenter und damit auch für den
Normalnutzer nachvollziehbarer wird die Filter-Problematik dadurch aber nicht.
Zudem entsteht ein falsches Sicherheitsbewußtsein beim Surfen, wenn man sich einfach blindlings
auf solche vorkonfigurierten browserinternen Methoden verlässt.
Besser und vor allem
transparenter arbeiten frei konfigurierbare Plugins wie z.B. NoScript,
AdBlock Plus, ScriptSafe oder auch externe Filterprogramme wie das Immunisierungsmodul von Spybots S&D.

Dem Browser alleine sollte man solche Aufgaben aber grundsätzlich nicht überlassen!
Wenn die Browserprogrammierer den Nutzern wirklich helfen wollen, wären
integrierte Tutorials und
einfache, jederzeit erreichbare Filterschalter wie

"Schutz Aus"
..."Mitteler Schutz"...."Maximaler Schutz"...."Benutzerdefinierter Schutz"
nach Art der Zonenregelung des alten Internetexplorers wesentlich nützlicher.
Insbesondere dann, wenn sich diese auch
während des Surfens beliebig umschalten lassen,
ohne die gefilterten Seiten bei jeder Änderung ständig neu laden zu müssen.

Ein Risiko allerdings bleibt immer bestehen:
Wer garantiert, dass es hier keine intern versteckte "Whitelist" für bestimmte (natürlich sponsernde) Firmen gibt?
Man denke nur an das seinerzeit so beliebte Antispywaretool Ad-Aware, welches 2004 zusammen
mit einigen anderen Tools recht unangenehm wegen sog.
Delistings auffiel.

DER TECHNODOCTOR

Stand: 2018


Update: 2019

Copyright-Reform: EU-Rat tritt abrupt auf die Bremse (19. Januar 2019)

Der EU-Ministerrat blockiert die geplante EU-Urheberrechtsreform auf der Zielgeraden: Elf Mitgliedsstaaten haben sich überraschend quergelegt.

Lesen Sie HIER weiter

 

EU-Urheberrechtsreform: Bundestag legt kein Bekenntnis gegen Upload-Filter ab (31. Januar 2019)

Ohne weitere Aussprache hat das Parlament einen Antrag der FDP gegen "automatisierte Zensur" im Netz im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform abgelehnt.

Lesen Sie HIER weiter

 

EU-Urheberrechtsreform: Weg ist frei für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht (09. Februar 2019)

Der EU-Rat hat sich doch noch auf Basis eines heftig umstrittenen deutsch-französischen Kompromisses für ein Mandat für die Copyright-Reform ausgesprochen.

Lesen Sie HIER weiter

 

Upload-Filter und Leistungsschutzrecht: EU-Gremien einigen sichauf Copyright-Reform (14. Februar 2019)

Online-Plattformen haften künftig mit wenigen Ausnahmen für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer. Kritiker beklagen einen Angriff auf das freie Netz.

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EU-Copyright-Reform: "Das Internet in Europa wird kaputt gefiltert" (14. Februar 2019)

Nach der Einigung der EU-Gremien auf Upload-Filter und ein zweijähriges Leistungsschutzrecht wächst der Druck auf das Parlament, den Deal abzulehnen.

Lesen Sie HIER weiter

 

Aufbruch ins Abseits: Ein Kommentar zu Upload-Filtern, der EU-Copyright-Reform und Artikel 13 (15. Februar 2019)

Die EU hat de facto Upload-Filter beschlossen und zeigt dabei, dass sie Belange jüngerer Wähler einfach wegignoriert. Das ist gefährlich, meint Holger Bleich.

Lesen Sie HIER weiter

 

EU-Copyright-Reform: Der "Mob" erhebt sein Haupt gegen Upload-Filter (18. Februar 2019)

Die Initiatoren der Petition gegen die "Zensurmaschine" übergeben Justizministerin Barley knapp 4,8 Millionen Unterschriften und fordern sie zum Widerstand auf.

Lesen Sie HIER weiter

 

Upload-Filter: EU-Staaten winken Urheberrechtsreform durch (20. Februar 2019)

Der Ministerrat hat die Übereinkunft der EU-Gremien zur Copyright-Novelle nebst Upload-Filtern befürwortet. Auch Deutschland stimmte dafür.

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Europäischer Polizeikongress: Weg mit dem Darknet (20. Februar 2019)

Auf dem europäischen Polizeikongress in Berlin wurde ein Verbot von Darknets in freiheitlich-demokratischen Staaten gefordert.

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FDP-Chef Lindner: Upload-Filter und "automatisierte Zensur" stoppen (23. Februar 2019)

Christian Lindner will Artikel 13 in letzter Minute stoppen, es gebe mildere Wege für den Urheberschutz. Bundesjustizministerin Barley wirft er Doppelmoral vor.

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EU-Copyright-Reform: Artikel 13 ohne Upload-Filter? Datenschutzbeauftragter will Erklärung (27. Februar 2019)

Der Bundesdatenschutzbeauftragte will von der EU wissen, wie Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform sinnvoll ohne Upload-Filter umgesetzt werden soll.

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Upload-Filter und Artikel 13: Wirbel um irreführendes Video des EU-Parlaments (28. Februar 2019)

"Deine Memes sind sicher", behauptet das EU-Parlament in einem Video zur angeblich schon beschlossenen Urheberrechtsreform. Kritiker sprechen von Propaganda.

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EU-Copyright-Reform: Der Kampf gegen Artikel 13 (01. März 2019)

Die geplante EU-Urheberrechtsreform bringt Menschen in Demos auf die Straße. Aber es ist unklar, ob am Entwurf, speziell Artikel 13, noch etwas zu drehen ist.

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Demo gegen EU-Copyright-Reform / Artikel 13: "Wir sind nicht nur die Kinder von Google" (02. März 2019)

In Berlin gingen gut 3500 Menschen gegen die geplante EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter sowie für das freie Internet auf die Straße.

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EU-Copyright-Reform: die Modernisierung des Urheberrechts ist aus dem Blickfeld geraten (02. März 2019)

Um Artikel 13 und Artikel 11 der EU-Copyrightreform tobt ein heftige Streit. Dabei steht eigentlich eine Modernisierung des Urheberrechts auf der Agenda.

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Artikel 13: Kostenlose Lehrmaterialien im Netz bedroht (09. März 2019)

Einer der größten Anbieter für kostenlose Unterrichtsmaterialien im Netz sieht durch die EU-Urheberrechtsreform und Artikel 13 seine Existenz bedroht.

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EU-Copyright-Reform: Bundesregierung geht jetzt doch von Upload-Filtern aus (14. März 2019)

Zumindest große Plattformen müssten "bereits aus Praktikabilitätsgründen wohl algorithmenbasierte Maßnahmen" anwenden, heißt es nun im Justizministerium.

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Urheberrechtsreform der EU: Das Drama um Artikel 13 (17. März 2019)

Mit der Urheberrechtsreform will die EU die Ansprüche des Urheberrechts an die heutige Zeit anpassen. Was genau steht in Artikel 13 und welche Folgen hat er?

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Trotz Kritik: Putin unterzeichnet neue Internet-Gesetze (19. März 2019)

Die umstrittenen Internet-Gesetze Russlands werden Realität. "Fake News" und die "Missachtung staatlicher Organe" im Internet stehen künftig unter Strafe.

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Terrorbekämpfung: BKA beteiligt sich an EU-Pilotprojekt zu Upload-Filtern (20. März 2019)

Das Bundeskriminalamt ist seit Kurzem an ein System bei Europol angeschlossen, das eine wichtige Rolle beim Löschen terroristischer Inhalte spielen soll.

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Save the Internet: Europaweite Demos gegen neues Urheberrecht und Artikel 13 (23. März 2019)

Gegner von Artikel 13 und den damit verbundenen Uploadfiltern wollen am Samstag europaweit demonstrieren. Die Debatte zieht sich auch quer durch die Parteien.

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Copyright-Reform: Zehntausende demonstrieren in Berlin gegen Upload-Filter (23. März 2019)

Ein kilometerlanger Zug erstreckte sich am Samstag durch die Hauptstadt, dessen Teilnehmer sich für das freie Internet als "Zufluchtsort" stark machten.

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"Voss muss weg" – Mehr als 10.000 demonstrieren in Köln (23. März 2019)

In Köln hatten die Straßendemos gegen die EU-Urheberrechtsreform ihren Ausgang genommen – jetzt setzten die Gegner von Artikel 13 nochmal ein Zeichen.

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40.000 protestieren in München gegen Artikel 13 (23. März 2019)

Ein breites Bündnis hat die Münchner Altstadt in Teilen lahmgelegt. Der Protest blieb friedlich, aber in der Sache sehr bestimmt.

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Urheberrechtsreform: EU-Parlament winkt Upload-Filter und Leistungsschutzrecht durch (26. März 2019)

Mit knapper Mehrheit haben die Abgeordneten die neue Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Alle Warnungen vor Zensur im Netz haben sie in den Wind geschlagen.

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IT-Sicherheitsgesetz: Schwere Strafen für Betrieb von Darknet-Foren und Doxxing (04. April 2019)

360 Tage Vorratsdatenspeicherung, breite Löschpflichten bei Datenleaks, drastische Verschärfung der Hackerparagrafen: Seehofers Rundumschlag hat es in sich.

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EU-Urheberrechtsreform: Jimmy Wales warnt vor Folgen für kleine Sites (12. April 2019)

Der Wikipedia-Gründer glaubt, dass Miniangebote künftig wie Techgiganten reguliert werden.

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EU-Urheberrechtsreform endgültig beschlossen: EU-Rat lässt Upload-Filter passieren (15. April 2019)

Die EU-Staaten haben die neue Urheberrechtsrichtlinie bestätigt und damit den letzten gesetzgeberischen Akt formal vollzogen. Kritiker warnen weiter vor Zensur.

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Putin unterzeichnet Gesetz: Russland bekommt eigenständiges Internet (02. Mai 2019)

Russischer Internetverkehr soll künftig über Server im eigenen Land gelenkt werden. Trotz aller Kritik wurde diese Vorgabe nun gesetzlich festgeschrieben.

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China blockiert Wikipedia in sämtlichen Sprachen (15. Mai 2019)

Kurz vorm Jahrestag des Tiananmen-Massakers sperren Chinas Zensoren die Online-Enzyklopädie Wikipedia.

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EU-Urheberrechtsreform: Zivilgesellschaft will Upload-Filter noch verhindern (20. Mai 2019)

42 Nichtregierungsorganisationen fordern, die massiven Bedenken gegen eine automatisierte Zensur bei der Umsetzung der Copyright-Regeln zu berücksichtigen.

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Bundesdatenschützer: Kritik an Darknet-Gesetz, will "Sicherheitsgesetz-Pause" (20. Mai 2019)

Ulrich Kelber hält das geplante Gesetz gegen Marktplätze im Darknet für zu weitreichend. Außerdem fordert er eine Pause für neue Sicherheitsgesetze.

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Wie die USA die Rede- und Pressefreiheit aushebeln wollen (10. Juni 2019)

Die US-Regierung unter Donald Trump versucht in ihrer Anklage gegen Julian Assange, den Schutz der Rede- und Pressefreiheit auszuhebeln – mit weitreichenden Folgen für den investigativen Journalismus.

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EuroDIG-Debatte: Vernichtende Kritik an EU-Urheberrechtsrichtline (21. Juni 2019)

Auf der EuroDIG-Konferenz gingen Wissenschaftler und Nichtregierungsorganisationen hart mit der Copyright-Reform ins Gericht. Verteidigen wollte sie niemand.

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Bürgerrechtler: Weltweit immer mehr Internet-Blockaden (12. Juli 2019)

Die Bürgerrechtsorganisation Access Now hat 2018 fast 200 staatlich angeordnete Internetsperrungen gezählt. Das sind fast drei Mal so viele wie 2016.

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Mark Zuckerberg plädiert für weitreichende Meinungsfreiheit (18. Oktober 2019)

Facebook-Chef Mark Zuckerberg hat in einer Rede klar Stellung bezogen: Pro weitreichender Meinungsfreiheit und gegen China.

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Mein Kommentar:
Wie passt Zuckerbergs "weitreichende Meinungsfreiheit" eigentlich zu den vielen Kontosperren und aktiver Zensur von Inhalten?
Als mein eigenes FB-Konto vor einigen Wochen plötzlich ohne jeden ersichtlichen Anlass gesperrt wurde,
habe ich mal ein wenig nachgeforscht...

 

Google indexiert künftig keine Flash-Inhalte mehr (28. Oktober 2019)

Zum Jahresende beendet Google die Indexierung von Flash-Inhalten im Netz. Auswirkungen auf die Nutzer soll das keine haben.

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RuNet: Russland schafft sein eigenes "Staatsinternet" (01. November 2019)

Russland schafft sein eigenes Internet. Menschenrechtler befürchten Zensur und totale Kontrolle, die Regierung argumentiert mit "nationaler Sicherheit".

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Internetzensur-Check: China blockiert heise online und 12 andere deutsche Medienseiten (20. November 2019)

Im Zuge der Proteste in Hongkong häufen sich Meldungen, dass Peking auch die Webseiten deutscher Medien blockiert. Eine aktuelle Auswertung zeigt das Ausmaß.

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Amnesty: Facebook und Google verletzten elementare Menschenrechte (21. November 2019)

In einem Bericht über die "Überwachungsgiganten" schlägt die Menschenrechtsorganisation Alarm: Nutzer würden zu einem "Teufelspakt" gezwungen.

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Stand: 2019


Update: 2020

Gesetz gegen Hass im Netz: "Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" (19. Februar 2020)

Die leichten Korrekturen der Bundesregierung am Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" lassen die Kritik nicht verstummen.

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Datenschützer: Upload-Filter bergen "erhebliches Überwachungspotenzial" (18. März 2020)

Die Umsetzungsempfehlungen für die EU-Copyright-Richtlinie lassen auf sich warten. Datenschützer fordern, an den Beratungen beteiligt zu werden.

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Reporter ohne Grenzen: Die Welt hat Chinas Zensur zu spüren bekommen (21. April 2020)

Die Pandemie bündelt repressive Tendenzen und sorgt für eine weitere Verschlechterung der Pressefreiheit. Das konstatiert Reporter ohne Grenzen.

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Facebook schiebt "echte Nachrichten" in Newsfeeds nach vorn (01.Juli 2020)

Das Soziale Netzwerk priorisiert nun unter anderem Nachrichten, deren Urheber nachvollziehbar sind. So will Facebook "glaubwürdigere Nachrichten" verbreiten.

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Edit Policy: Artikel 17 im EU-Urheberrecht - Umsetzung nicht ohne Uploadfilter (06.Juli 2020)

Erst wurde vollmundig versprochen, dass Artikel 17 keine Uploadfilter zur Folge hätte. Dann gab man zu, dass es nicht ohne welche gehen würde. Sie kommen.

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#heiseshow: Kritik sogar aus Brüssel – wie schlimm ist das Anti-Hass-Gesetz? (09.Juli 2020)

Aktuell wird viel über Hass und Hetze im Netz diskutiert. Deutschland prescht mit einem Gesetz vor und zieht Kritik auf sich. Ist die Meinungsfreiheit bedroht?

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Wollen Dresdner Lokalpolitiker das Internet abschalten? (09.Juli 2020)

Der Onlinehandel macht lokalen Händler zu starke Konkurrenz? Von Dresdner Lokalpolitikern gab es die Beschlussempfehlung: Internet am Sonntag abschalten!

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Türkische Regierung plant stärkere Kontrolle sozialer Medien (22.Juli 2020)

Twitter, Facebook & Co. sollen Niederlassungen in der Türkei mit einem türkischen Vertreter eröffnen. Andernfalls soll der Traffic verlangsamt werden.

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Türkei verabschiedet Gesetz zur Kontrolle sozialer Medien (29.Juli 2020)

Ein neues Gesetz soll in der Türkei soziale Medien stärker als bisher regulieren. Doch das Gesetz hat auch Auswirkungen auf kritische Berichterstattung im Land.

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Stand: 2020


7. Wird der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)
zum neuen Zugangserschwerungsgesetz?


Am 1. April 2010 wurden durch einen zufällig ins Internet geratenen Fragebogen der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Inhalte der bisher immer bestrittenen Ziele der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) bekannt, welche über umfangreiche Websperren aktive Zensur in einem bisher nicht vorstellbaren Ausmaß planen. Die bereits besprochene Anwendung eines Stoppschildes (s.o.) stand ursprünglich zusammen mit einer - angeblich nur für den Schutz des Users gedachten - totalen Blockierung illegaler, ausländischer Glücksspielseiten zur Debatte.

Die aktuell geplante Novelle des JMStV mit weitreichenden Sperrverfügungen gegen Provider, welche sich einer freiwillen Blockade bestimmter, auf ihren Servern gehosteter Webinhalte widersetzen, wäre aber auch ein ideales Werkzeug in den Händen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), um alle Internetseiten, welche die KJM für "jugendgefährdend" oder "jugendbeeinträchtigend" hält, konsequent zu sperren!
Ob dies nun im Einzelfalle tatsächlich berechtigt ist, und auch praktisch erfolgt, unterläge dann
alleine der subjektiven Einschätzung eines dubiosen, (KJM-internen?) Gremiums. Dabei soll es sich bei den zu prüfenden Webangeboten ausdrücklich nicht nur um illegale Inhalte wie "Kinderpornographie" handeln, sondern auch um die Sperrung bisher freier Internetseiten mit im Ausland völlig legalen Inhalten. Insbesondere aus Sicht der KJM würde das dann also auch auf sogenannte "entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte" zutreffen, welche in Deutschland ohnehin zu einem extrem sensiblen Thema geworden sind, seit aktuell immer neue Fälle von sexuellem und nichtsexuellem Missbrauch von Kindern in kirchlichen Einrichtungen, aber auch durch einzelne Straftäter, sowie global in pädophilen Kreisen medienwirksam und polarisierend durch die Presse geistern. Solche Nachrichten verkaufen sich nicht nur gut, sondern bringen logischerweise auch die Volksseele zum Kochen! Hier besteht daher zu Recht ein zwingender Handlungsbedarf im Sinne staatlicher Kontrolle krimineller Webinhalte und sowohl Politiker als auch Regierung sehen sich einem ständig wachsenden Druck der Öffentlichkeit ausgesetzt, diesem Handlungsbedarf nun endlich auch durch entsprechend harte Kinderschutzmaßnahmen gerecht zu werden.
Die Problematik ist jedoch extrem komplex und das Internet alleine sicherlich weder der einzige noch der häufigste Verbreitungsweg kinderpornografischen Materials. Pädophiles Material und damit versteckt agierende, kriminelle Szene gab es auch schon lange
vor der Gründung des Internets! Dieses wurde auf konventionellen Datenträgern, wie z.B. VHS-Kassetten, Schmalfilme, Photos und Printmedien gehandelt und verbreitet, ohne dass man diese Medien effizient hätte kontrollieren, geschweige denn komplett verbieten können. Zudem sind illegale Seiten in der Regel schon aus verfolgungstechnischen Gründen keineswegs mehr so offen zugänglich wie vielleicht in den Pionierzeiten des Internets vor einigen Jahren. Sowohl Ermittlungsbehörden als auch Rechtsprechung haben mittlerweile durchaus dazugelernt und sich seitdem ständig aktualisiert. Das Internet gilt also schon lange nicht mehr als strafrechtlich freier Raum! Sowohl Nutzer als auch Anbieter illegaler Inhalte dürften sich heutzutage genauestens bewusst sein, dass Bereitstellung und Nutzung solcher Inhalte zumindest auf Dauer nicht ohne strafrechtliche Folgen bleiben kann. Daher ist eine prophylaktische, staatliche Zensur des Internets mehr als überflüssig und zudem in verfassungsrechtlicher Hinsicht höchst bedenklich und wohl auch eher kontraproduktiv. Einmal ganz abgesehen von den technischen und finanziellen Problemen, die hier auch den Betreibern privater Homepages mit bisher kostenlosen Webangeboten zugemutet werden sollen.
So soll in der geplanten Novelle des JMStV neben Altersklassifizierungen, die der Website-Betreiber entweder selbst vornehmen oder kostenpflichtig (durch wen auch immer) vornehmen lassen muss, sogar von einer thematischen "Sendezeit-Begrenzung" (etwa für erotische Inhalte) die Rede sein, was für viele private Webauftritte zu unzumutbaren finanziellen, als sicherlich auch technischen Hürden führen würde. Andere, sich ständig und interaktiv aktualisierende Webangebote, wie etwa Facebook, Twitter sowie alle nur denkbaren Foren, Tauschbörsen, Blogs, Gästebücher usw. wären durch die absolute Unmöglichkeit einer zeitnahen, ständigen Neuklassifizierung nach JMStV (sprich: Zensur!) völlig überfordert und müssten demnach ihren Dienst, zumindest mittel- bis langfristig gesehen, ersatzlos einstellen.
Private, bisher kostenlose Homepages ließen sich wegen des erheblichen administrativen und technischen Mehraufwandes alternativ zur sofortigen, ersatzlosen Entfernung schon aus finanziellen Gründen dann wohl nur noch durch Einrichten eines
kostenpflichtigen Zuganges erhalten und würden zudem damit ultimativ in eine kommerzielle Rechtsform gezwungen. Mögliche Auswege aus diesem geplanten Dilemma basieren vor allem auf illegalen, technischen Lösungen wie etwa der Umgehung von automatischen Sperren und sonstigen Online-Zensurverfahren wie Sie zum Beispiel auf der Seite http://de-zensiert.de/ vorgeschlagen und ausführlich erklärt werden. Die bisher einzig empfehlenswerte, legale Abhilfe scheint mir zurzeit jedoch eher in der Beteiligung an Petitionen zu liegen wie Sie z.B. aktuell (2010) unter http://www.Zensur-in.DE als vorgefertigte Web-Formulare angeboten werden. Jeder Bürger kann sich aktiv daran beteiligen, indem er diese Formulare zunächst korrekt ausfüllt und ausdruckt, um sie dann anschließend persönlich zu unterschreiben und ausreichend frankiert per Post an ein beliebiges Landesparlament zu senden.

 

Quellen und Links:

http://www.presseportal.de/pm/79604/1589069/zensur_in_de:

http://de-zensiert.de/

http://www.Zensur-in.DE

Stand: 2010


7b.
Bedeutet die allgemeine Alterskennzeichnungspflicht im Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) das Ende
vieler privater Webseiten?

Knapp 5 Jahre später treibt die weitere Entwicklung des neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrages recht seltsame Blüten, die nur allzu leicht zu einem
Todesurteil für viele private Webseiten werden könnten,
wie folgende Meldung des Heise-Newstickes vom
3.Juni 2015 ahnen lässt:

 

Kritik am Gesetzentwurf zum Jugendmedienschutz:
Alterskennzeichnung für Kaninchenzüchter
(03. Juni 2015)

Medienrechtler, Verbände und Aktivisten lassen kaum ein gutes Haar am neuen Entwurf für einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
Jede Kaninchenzüchter-Plattform
im Web 2.0 müsste Alterskennzeichen einführen....

"...Im Zentrum der Kritik steht das Manöver, mit dem die Länder Plattformen für nutzergenerierte Inhalte im Web 2.0 wie soziale Netzwerke oder YouTube in ein Klassifizierungs- und Filterregime einbeziehen wollen. Dazu soll ein zivilrechtlicher Anspruch von Nutzern geschaffen werden gegen "gewerbsmäßige" private Diensteanbieter, über den diese eine Alterskennzeichnung bereitgestellter Inhalte ermöglichten müssten......"

"....Rein formal wirft dieser Weg Liesching zufolge "verfassungsrechtliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz der Länder" auf. Wie ein Nutzer sein Begehr zum Labeln durchsetzen können solle, werde nicht vorgegeben. Vollmers ergänzt, dass der Anspruch gegen sämtliche Plattformen von Foren eines Kaninchenzüchtervereins bis hin zu Kinder-Communities gerichtet werden könnte, selbst wenn diese nur völlig unbedenkliche Inhalte abdeckten...."

"....Aber auch für große Portale mit vielen Unterseiten wäre die technische Umsetzung der Vorgabe überaus schwierig, meint der FSM-Leiter. So gebe es derzeit kein Verfahren, über das so kleinteilig Inhalte mit Altersfreigaben versehen werden könnten, dass sie im Web 2.0 auslesbar wären...."

Lesen Sie HIER weiter

 

Sollten die bisherigen Pläne zur allgemeinen Alterskennzeichnung wirklich ungebremst realisiert werden, bekämen möglicherweise also auch unabhängige, private HPs größte Probleme! Schließlich müssten dann nicht nur die Alterskennzeichnungen aller statischen Inhalte, sondern auch jedes Update sowie alle interaktiven Funktionen wie Blogs, Gästebücher etc. gemäß den jeweils aktuellen Vorgaben des JMStV permanent und zeitnah auf korrekte Alterfreigaben überprüft und aktualisiert werden. Wer kann dies leisten? Wer kann es aus eigener Tasche bezahlen? Der sich hieraus ergebende Mehraufwand an technischen sowie zeitlichen Ressourcen dürfte zumindest Anbieter nichtkommerzieller Webseiten bei weitem überfordern, da die nach JMStV geforderten Normen ohne professionelle Hilfe und sehr spezielle Scripte wohl kaum noch erfüllbar wären.
Diesbezügliche (noch zu entwickelnde) Softwarelösungen wären dann vermutlich mit derart hohen Kosten verbunden, dass sich viele private Webmaster und Seiteninhaber sehr gut überlegen müssen, ob sich die weitere Pflege ihrer privaten, nichtkommerziellen Seiten zukünftig überhaupt noch lohnt. Zu erwartende
Konsequenzen bei Nichterfüllung der Auflagen könnten dann von einfachen Blockaden der Inhalte durch serverseitige Filter der Hoster und Provider über kostenpflichtige Verwarnungen bis hin zu massiver strafrechtlicher Verfolgung reichen. Spätestens hier dürfte der noch tragbare Haftungsrahmen für Privatleute aber deutlich um ein Vielfaches überschritten sein, und so mancher HP-Besitzer wird es sicherlich gar nicht erst darauf ankommen lassen und seine Angebote vom Netz nehmen. Eine solche "Entprivatisierung" würde dann natürlich einem gewaltigen Schritt in Richtung totaler Webzensur und zugleich einer Verschiebung des gesamten Internetangebotes in Richtung nur noch rein kommerzieller Strukturen gleichkommen.

DER TECHNODOCTOR

Stand: 2015


8. Update 2014
Armes Europa!

Ein weiterer Vorstoß in Richtung
Webzensur sind die aktuellen britischen Entwicklungen,
die man meiner Ansicht nach mit einiger Wahrscheinlichkeit durchaus schon als
Vorreiter europaweiter Regelungen sehen kann.
Großbritanniens Premierminister
David Cameron (Tories) kündigte ja bereits Mitte 2013 die Einrichtung von Pornofiltern zum Schutz von Kindern
vor "
ungeeigneten Inhalten" an.

So will der Verwalter der Top-Level-Domain .uk, Nominet, aktuell nun alle neu registrierten sowie alle bereits registrierten Domains, angeblich zwecks Bekämpfung von Sexualverbrechen, weitgehend automatisiert auf "einschlägige Begriffe" prüfen, "die möglicherweise auf Sexualverbrechen deuten oder zu solchen anregen könnten".
Lassen sich auf einer Webseite entsprechende Begriffe nachweisen, könne die gesamte Domain stillgelegt oder komplett aus dem Register entfernt werden. Dazu existiert offensichtlich eine Datenbank mit entsprechenden Begriffen, welche den speziellen Suchroutinen als Referenz dienen soll.
Welche Begriffe bereits in dieser internen "
Blacklist" stehen, ist allerdings nach wie vor ein Geheimnis.

Lesen Sie HIER mehr darüber.

Dass gerade die automatischen Maßnahmen schwer zu steuern sind und nur zu leicht über ihre Ziele hinausschießen können, beweisen die bereits Mitte 2013 angekündigten und Anfang 2014 erstmalig in Großbritannien umgesetzten "Pornofilter". Diese lassen sich in der Regel (bisher noch!) vom Nutzer selbst konfigurieren und können neben pornographischen auch "gewaltverherrlichende" oder "terroristische" Inhalte blocken.
Britische Provider schalten solche Filter zukünftig grundsätzlich standardmäßig ein, solange kein erwachsener User des jeweiligen ortsfesten oder mobilen Zuganges explizit erklärt, z.B. auch Onlinepornographie zu wünschen. Wie bereits befürchtet, blockten die Filter dann auch tatsächlich nicht nur die im Focus stehenden Inhalte, sondern auch Angebote zur Sexualkunde oder Onlinehilfen für Missbrauchsopfer. Darunter so seriöse Seiten wie etwa die preisgekrönte Aufklärungswebseite "
BishUK" sowie die Informationsseite "Edinburgh Women's Rape and Sexual Abuse Centre".
Beide Seiten lassen sich aber aktuell zumindest
noch aus dem europäischen Ausland heraus öffnen.

Würden dagegen Pläne wie die des CSU-Politikers Norbert Geis in Deutschland umgesetzt und auch entsprechende Anträge im Europarat durchgewinkt,
könnte unser bisheriges "freies Internet" schon bald ein Ende haben, denn Großbritannien will z.B. nicht bloß pornografische Inhalte verbieten:
Auch bestimmte Foren, Raucherblogs oder gar esoterische Inhalte sollen zukünftig gefiltert werden.

Lesen Sie HIER mehr darüber.

Der Europarat selbst appellierte glücklicherweise (zumindest bisher noch) an die Mitgliedsländer, "von einer generellen Sperrung und Filterung anstößiger oder gefährlicher Inhalte, die den Zugang der Nutzer behindern könnte, abzusehen".

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Leider hat diese trübe Zukunft nicht nur in Großbritannien, sondern auch in anderenTeilen Europas bereits begonnen. So soll der französische Mobilfunkbetreiber Orange nach einer Mitteilung der Deutschen Wirtschafts Nachrichten schon lange Inhalte, „die Kinder negativ beeinflussen“ zensieren. Datenschützer sagen: Die Europäer torkeln wie Schlafwandler in die totale Zensur. Es ist nur eine Frage der Zeit, dann wird die Falle auch in Deutschland zuschnappen.

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Handel mit Patientendaten
Da passt es natürlich wie die Faust aufs Auge, dass Großbritannien nun auch noch ganz ungeniert Patientendaten sammeln und gewinnträchtig verscherbeln möchte. Forschungseinrichtungen, Pharmakonzerne und Versicherungen sollen sich so (angeblich pseudonymisierte) Datensätze aus einer zentralen Datenbank kaufen können. Diese sollen laut Bericht des Guardian dann unter anderem Angaben zu psychischen Erkrankungen und Krankheiten wie Krebs sein, ebenso wie etwa Rauch- und Trinkgewohnheiten.

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Hallo???- Klingelt es da nicht auch bei Ihnen?
Es liegt doch wohl klar auf der Hand, dass man gerade medizinische Daten, speziell über
psychische Störungen und damit möglicherweise auch einhergehendes "normabweichendes" Sexualverhalten sehr wohl auf einfachste Weise mit per Webfilter registrierten Internetbesuchen der einzelner Patienten abgleichen, analysieren und somit auch gleich entsprechende (Vorrats-) Datenprofile erstellen kann, um etwaige sexualpathologische Neigungen vorherzusagen, nachzuweisen oder gar strafrechtlich zu verfolgen. Auch eine Krebsdiagnose, ein Posttraumatisches Belastungssyndrom, oder eine Borderline Persönlichkeitsstörung könnten so zusammen mit dem Besuch bestimmter Internetseiten zumindest in den falschen Händen durchaus zu gewagten Spekulationen bezüglich der gesellschaftlichen Integrität und vermeintlichem "kriminellen Potenzial" eines Menschen führen und somit unüberschaubare negative Auswirkungen auf dessen weiteren Lebensverlauf haben.
- Suizidale Entwicklungen eingeschlossen!

Dass Datenschutzabbau nach amerikanischem Vorbild bald nun auch in ganz Europa geradezu inflationäre Tendenzen erreicht, muss freilich niemanden wundern.
Gerade Nutzer aus jüngeren Generationen sind aufgrund ihrer mittlerweile umfangreichen Vernetzung mit den neuen Medien und Social Networks datenschutztechnisch bereits derart desensibilisiert, dass es offensichtlich keine ernsthaften Bestrebungen mehr gibt, überhaupt noch einen Datenschutzbeauftragten zu berufen.
So zumindest könnte man durchaus folgende, berechtigt ironische Meldung von Heise.de

(
vom 17. Januar 2014) deuten:

Europa ohne Datenschützer
Am gestrigen Donnerstagabend endete die Amtszeit des europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx. Weil die zuständige Europäische Komission alle vorgeschlagenen Kandidaten wegen mangelnder Management-Kenntnisse überraschend
ablehnte, bleibt das wichtige Amt vorerst unbesetzt. Die verzweifelte Suche nach einem Nachfolger läuft, Brüsseler Datenschutzexperten vermuten, dass ein Ex-Politiker auf diesen Posten abgeschoben werden soll, damit die anstehende EU-Datenschutzrefrom nicht von kompetenter Kritik begleitet wird.

Lesen Sie HIER mehr darüber.

Aus dieser Sicht ist es auch dann nicht weiter verwunderlich, wenn Andreas Fischer, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, Pornofilter nach Großbrittaniens Vorbild nun auch für Deutschland fordert. Dass er sich trotz dieser Pläne von der aktuellen Zensurpraxis in Türkei, Iran und China distanziert, überzeugt dabei nicht wirklich.

Lesen Sie HIER mehr darüber.

Eine Alternative zum "Sperren" von Inhalten wäre u.a. das konsequente Löschen direkt auf den Servern der Anbieter.
Dabei stellen sich allerdings die gleichen Fragen wie bei jeder anderen Zensurmaßnahme auch:

Erstens:
Wer genau soll eigentlich entscheiden, aufgrund welcher Gesetzeslage
welche Inhalte gelöscht werden dürfen und welche nicht?
Im Falle von Kinderpornografie und anderen innerhalb der jeweiligen Ländergrenzen (Z.B.: DE oder EU) nachweislich illegalen Inhalten mag diese Frage auf den ersten Blick durch die dort herrschende relative Homogenität der Gesetzgebung noch halbwegs eindeutig erscheinen. Alleine folgende Meldung vom
25. Februar 2014 beweist, dass dies offenbar auch bereits gängige Praxis ist:

Bundesregierung:
"Löschen statt Sperren" von Online-Kinderporno funktioniert

Dem BKA gelang es mit Löschaufforderungen an Provider
auch 2012, fast alle aufgefundenen Kinderporno-Inhalte aus dem Netz entfernen zu lassen. Dies geht aus einem Bericht hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschließt.

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Die bereits bestehende technische Infrastruktur erlaubt es zumindest theoretisch, den bisherigen Zensurrahmen auf beliebige politische und private Inhalte auszudehnen, wovon vermutlich lediglich der betroffene Autor etwas merken dürfte. Die Allgemeinheit dagegen könnte von dieser Art der Zensur dann allerhöchstens im Nachhinein durch Whistleblower wie Edward Snowden etwas mitbekommen. Dass Behörden wie die NSA, und vermutlich auch diverse Behörden in Europa, solche Verfahren schon länger über reine Ermittlungszwecke hinaus missbrauchen, kann aufgrund einer weiteren Meldung vom 25. Februar 2014 meiner Ansicht nach als sicher angesehen werden:

NSA-Skandal:
Geheimdienste manipulieren und diskreditieren im Netz

Dass die NSA und ihre Partner im Internet nicht nur mitlesen, sondern auch gezielt in die Kommunikation eingreifen, ist inzwischen bekannt. Eine ganze Reihe von Folien beleuchten, dass sich die Dienste dabei nicht nur gegen Terroristen richten.
Der
GCHQ und die NSA versuchen Debatten im Internet zu infiltrieren, zu kontrollieren und zu manipulieren, um ihre Ziele durchzusetzen.

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Und zweitens:
All diese Maßnahmen können auf legalem Wege sowieso nur innerhalb definierter Landesgrenzen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Providern durchgesetzt werden. Stellt sich also ergo doch zwingend die Frage:
Wie verhindert man dann eigentlich auch die Nutzung von Spiegelservern im
nichteuropäischen Ausland,
auf welche man juristisch ja zumeist keinen direkten Zugriff hat?
Da diese Inhalte von europäischer Seite also nicht gelöscht werden können,
bleibt am Ende also wohl doch nur wieder die bereits erwähnte Sperrung,
was nunmehr bereits einer
globalen Zensur nach fernöstlichem Vorbild gleichkäme.

Aber Zensur beinhaltet leider immer auch Datensammlung, und die mit solchen Onlineschnüffeleien verbundenen Analysen enden nicht selten mit handfesten Hausdurchsuchungen, zumindest wenn der Zielperson irgendwie ein halbwegs genügender Anfangsverdacht unterstellt werden kann. Dazu reichen u.U. dann auch schon einige unbedachte Äußerungen in sozialen Netzwerken oder Blogs. Dass sich auf diese Weise leicht auch Unschuldige im Ermittlungsraster verfangen können, ist ein schon seit Jahren von den Behörden billigend in Kauf genommener Kollateraleffekt. Alle behördlichen Maßnahmen nach Sicherstellung von mobilen Datenträgern und Festplatten sollten daher ausschließlich in entsprechenden Fachdezernaten (Besser: LKA) erfolgen und damit einer gewissen Geheimhaltung unterliegen! Genau hier läßt sich sich aktuell aber ein weiterer, erheblicher Übergriff auf den Datenschutz erkennen!- Vermutlich aufgrund personeller Überlastung, fachlichen Defiziten und mangelndem Equipment der polizeieigenen Abteilungen beauftragen Staatsanwaltschaften nämlich neuerdings offensichtlich auch private (!) IT-Dienstleister, was natürlich in dieser Form ein erhebliches Missbrauchsrisiko mit sich bringen dürfte. So berichtete nach einer Meldung von HEISE.DE das ZDF-Magazin Frontal in seiner Sendung vom 04.03.2014, dass dies bereits mehrfach in den Bundesländern Hessen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und im Saarland geschehen ist. Verdächtiges und möglicherweise strafrechtlich relevantes Material könnte so zusammen mit persönlichen Eckdaten von Betroffenen u.a. zur Erstellung von illegalen Profilen verknüpft werden und einen lukrativen Datenhandel bedienen. Dies würde meiner Ansicht nach dann einem nachhaltigen Todesurteil für die Privatsphäre aller von solchen Ermittlungen betroffenen Personen schon sehr nahe kommen!

Tatsache ist auf jeden Fall, dass mit globaler Verbreitung der Internetnutzung ebenfalls eine globale Steigerung der Überwachung und Zensur verbunden ist.
Zum Abschluss des Jahres
2014 fand ich folgende, traurige Meldung im Heise Newsletter vom 11.Dezember 2014,
welche meine ärgsten Vermutungen in den Vorjahren in der Tat wohl noch bei weitem übertreffen dürfte:

Webindex:
Zensur und Überwachung im Internet nehmen weltweit zu

Das Internet wird weltweit immer mehr genutzt – doch vor allem in hoch entwickelten reichen Ländern. Und weltweit steigen auch Überwachung und Zensur. Der Webindex 2014-2015 zeigt Schwächen auf. Deutschland landet im Ranking nur auf Rang 14. Zensur und Massenüberwachung im Internet ist dem neuen Webindex der World-Wide-Web-Foundation zufolge auf dem Vormarsch. "Webbenutzer setzen sich zunehmend dem Risiko wahlloser Überwachung durch die Regierung aus", heißt es in dem am Donnerstag in London veröffentlichten Index 2014-2015.

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LINKS

Stand: 2014


Mein Kommentar:
Aus meiner Sicht stellen sich die bisherigen Bestrebungen der Briten eher als dilettantisch
anmutender Feldversuch dessen dar, was uns in näherer Zukunft (vermutlich Step by Step) erwarten könnte.
Ist solch eine externe Filterengine nämlich erst einmal flächen- und staatendeckend installiert,
sind es nur noch sehr wenige Schritte bis zur zentralen Kontrolle und damit totalen Zensur
aller Inhalte des Netzes.
Unterdrückung und Bekämpfung krimineller Webaktivitäten könnten hierbei vor allem als Aushängeschild zur Rechtfertigung einer ganz legalen Untergrabung freier Meinungsäußerung, Privatsphäre und polarisierender Berichterstattung dienen.
Sollte die aktuelle britische Entwicklung nämlich weiter um sich greifen, könnten zukünftig viele Webangebote
nur deshalb nicht mehr erreichbar sein,
weil sie sich u.a. kritisch mit genau den Themen auseinandersetzen, deren Inhalte bestimmte Keywords der Blacklists enthalten.
Das beträfe dann natürlich auch meine eigenen Seiten, wie Sie alleine in diesem Artikel leicht sehen können.
Es ist dann wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis ein solches Filterkonzept völlig aus dem Ruder läuft und final auch unseren sog. "
Demokratisch Freiheitlichen Rechtstaat" gewissermaßen ganz bequem von innen heraus torpediert!
Was ich dabei ganz besonders befürchte, ist eine weitgehend korruptionslastige, politisch und kommerziell modulierte Zensurpraxis.
Mit der Zeit könnte sich so eine regelrechte profitorientierte Cyberwatchlobby etablieren, deren Hauptziel es z.B. wäre,
"
gesponserte" Einträge in einschlägigen Blacklists vorzunehmen oder auch kostenpflichtig zu löschen.-
Wer hier also genügend Kapital "investieren" kann, wird sicher auch in Zukunft relativ ungehindert publizieren können...
Andere Kandidaten, wie private Homepages usw. müssen sich dagegen mit ständigen inhaltlichen Einschränkungen, Domainsperrungen und diskriminierenden Filtersignaturen sowie auch unberechtigten strafverfolgenden Maßnahmen auseinandersetzen.

Um (unabsichtlich?) fehlkonfigurierte britische Porno- und Gewaltfilter muss man sich meiner Ansicht nach
heute (noch) keine ernsthaften Gedanken machen, sofern sie wirklich nur dem reinen Jugendschutz dienen und
die Fehler umgehend korrigiert werden.
Um eine zukünftige
europa- oder gar weltweite Filterung aller möglichen anderen Inhalte dagegen schon.
Erwachsene sollten auch weiterhin die freie Wahl haben solche Filter z.B. mittels Altersnachweis beim Provider abschalten oder individuell konfigurieren zu lassen. Lediglich
nachweislich kriminelle Inhalte wie Kinderpornografie verdienen grundsätzlich eine irreversible Blockade und würden sicherlich ein Gewinn für die juristisch unbeschwerte Nutzung des Internets sein.
Leider laden Filter mit externen Signaturen grundsätzlich aber auch immer zu kommerziellem oder politischem Missbrauch ein!
Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass schon
2004 etwa Signaturen von Antispywareprogrammen
von betroffenen Spyware-Firmen durch Zahlung eines "
Obulus" an die Antispyware-Anbieter manipuliert wurden,
wie Sie etwa am Beispiel von
Ad-Aware SE in einem meiner älteren Artikel über "Delisting" (Ärgerniss Nr.17) nachlesen können.
Auch andere Filtertools und Antivirenprogramme könnten also hier durchaus betroffen sein.
Solche Bedenken sind natürlich auch gegenüber providerseitigen Webfiltern durchaus angebracht.

Ein besonderes Problem stellen in diesem Zusammenhang allerdings die Bestrebungen der Briten dar,
nun auch noch mit den
sensiblen Daten von Patienten zu handeln.
Setzt sich dieses Ansinnen tatsächlich durch, ergeben sich zusammen mit bereits beschriebenen Webfiltern
für Provider und Behörden ideale Grundlagen zur Erstellung doch recht intimer Profile.
Dazu kommt natürlich auch noch die weltweit wachsende Tendenz zur
Vorratsdatenspeicherung.

User stehen alledem zurzeit leider noch recht hilflos gegenüber und müssen möglicherweise zukünftig ein undurchsichtiges Doppelpack
aus exessiver Zensur und fragwürdiger Sicherheit auch noch mit uneingeschränktem Datenmissbrauch durch ihre Provider und Softwareanbieter bezahlen.

Stand: 2014

DER TECHNODOCTOR


9. Spamfilter und IP-Blocking beim Provider.
Notwendiger Schutz oder versteckte Zensur?

Wer ärgert sich nicht auch schon seit Jahren über unerwünschte Spammails und sog. Newsletter,
die in trauter Regelmäßigkeit in den Posteingang flattern und ausser unerwünschter Werbung
nicht selten auch Viren, Trojaner und sonstiges Ungeziefer enthalten? Dabei ist es eine traurigeTatsache,
dass solche Sendungen heutzutage keineswegs mehr nur aus östlichen Ländern oder Übersee ihre Opfer erreichen, sondern aktuell und in steigendem Maße auch von "heimischen" Servern verschickt werden.
Das hat seine Grund einerseits in der mittlerweile globalen, alle Grenzen überschreitenden organisierten Internetkriminalität, als auch in einer Reihe pseudolegaler Geschäftsmodelle, in welchen Spamming bereits fest ins Werbekonzept integriert ist, und die zudem im Rahmen des internationalen Datenhandels noch zusätzliche Gewinne in Milliardenhöhe ermöglichen.
So ergab sich irgendwann die Notwendigkeit, derartig spammende Server in globalen Listen aufzunehmen
und diese Daten möglichst weltweit online zugänglich zu machen, damit auch automatisierte Filterprogramme permanent darauf zugreifen, und sich ähnlich wie im automatischen Signatur-Update eines Antivirenprogrammes ständig aktualisieren können.
Diese Vorgehensweise stellt natürlich ein
gefährliches Spagat zwischen Sicherheitsbedürfnis und Zensur dar,
welches in erster Linie systembedingt dann vor allem durch die Anbieter dieser Online-Listen gesteuert wird.
Einer der bekanntesten Anbieter für Tabellen dieser Art ist
spamhaus.org welcher in verschiedenen Listen Informationen über auffällige Serveradressen und Webseiten online zur Verfügung stellt. Die logische Folge ist natürlich, dass Tools wie z.B. Spampal von diesen Listen Gebrauch machen, die vom User individuell konfiguriert
werden können. Siehe hierzu auch meinen Beitrag über
Antispammingtools. Dabei kann man explizit die verwendeten Blacklists in einer programminternen Liste nach diversen vorgegebenen Grundkriterien (Z.B. nur Mails bestimmter Länder blocken oder bestimmte Onlinelisten verwenden) auswählen und so die serverunabhängigen und effektiven Filtermöglichkeiten für den Posteingang lokaler PCs nutzen. Zusätzlich gibt es auch noch interne, frei konfigurierbare Blacklists/Whitelists um einzelne Adressen grundsätzlich zu sperren oder von einer Sperrung auszuschließen.
Natürlich nutzen auch professionelle Filteranwendungen Onlinelisten, etwa solche von Internetprovidern, die ihre Filter auf diese Art vollautomatisch konfigurieren lassen. Dies führte in letzter Zeit dann leider auch des öfteren zur Blockade bestimmter URLs bzw. IP-Adressen von (Mail-)Servern, welche an sich zwar
nicht direkt für die über sie versendete Spamflut verantwortlich sind, aber u.a. durch Weiterleitung des kompletten E-Mailverkehrs bestimmter Provider in diesen Prozess involviert wurden, was dann zu entsprechenden Blacklisteinträgen führte.
Das Resultat ist sowohl die Unerreichbarkeit bestimmter Webseiten als auch das massive Auftreten von
ungerechtfertigten E-Mailrückläufern an die Absender, etwa wenn der empfangende Zielserver ein entsprechend konfiguriertes Filter genutzt hatte und irgendeiner der weiterleitenden Mailserver in der verwendeten Blacklist als Spammer registriert war..
Dabei ist es leider die Regel, dass die ursprünglich anvisierten Empfänger dieser fälschlich geblockten Mails weder vom Provider über das erfolgte Blocking benachrichtigt werden, noch irgendeine Möglichkeit der eigenen Entscheidung zu deren nachträglichem Empfang erhalten. (Etwa das Archivieren in einem Spammingordner)
Dieses Prozedere kommt dann also in der Tat sowohl
de facto als auch de jure einer vollzogenen, aktiven Zensur gleich!

Siehe hierzu auch den Spiegelartikel vom 13. 04. 2010:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,688634,00.html#ref=rss


Aus einer Studie des Fraunhofer Institutes für sichere Informationstechnologie (SIT) vom 25. 03. 2010 geht nun in der Tat klar hervor, dass das Spam-Aufkommen bei kostenfreien E-Mail-Diensten besonders hoch ist. In einer entsprechenden Qualitäts- und Sicherheitsbewertung lagen internationale Anbieter weit vorn,
auf den letzten Plätzen landeten dagegen die größten deutschen Dienste – und das angeblich aus eigenem Verschulden!
Ein aktuelles Beispiel ist die Mail-Serverblockade und teilweise Unerreichbarkeit von
mmnews.de durch die Freemail-Provider GMX und WEB.de die seit Anfang des Jahres 2010 für Aufregung und Proteste in diversen Foren und Blogs sorgte.

Siehe hierzu z.B. den Artikel von Michael Mross
in einem Blog von Radio-Utopie vom 21.Januar 2010:

http://www.radio-utopie.de/2010/01/21/mail-zensur-bei-gmx-und-web-de/


Ein anderer Blog berichtet über diesen Sachverhalt dagegen eher providerfreundlich
und stellt zudem auch technische Hintergründe dar:

Der feine Grat zwischen Spam-Filtern und Zensur


Die akut betroffenen Freemailprovider GMX und WEB.de selbst dementieren natürlich jede Absicht einer Zensur,
wie hier berichtet wird:

http://blog.1und1.de/2010/01/21/missbrauchsbekaempfung-ist-keine-zensur/


Und deren 1&1-Muttergesellschaft United Internet geht da sogar noch einen Schritt weiter und stellt gleich die
komplette Fraunhoferstudie selbst in Frage, alleine schon deshalb,
weil diese ja von Microsoft in Auftrag gegeben worden sei:

GMX-Mutterfirma zweifelt Fraunhofer-Studie an


In der Tat finden sich die beanstandeten Auflistungen der geblockten IP-Adressen
(Hier am Beispiel von
91.211.224.0/24) schon seit 2009

Ref: SBL81794
91.211.224.0/24 is listed on the Spamhaus Block List (SBL)
23-Nov-2009 01:28 GMT | SR04

mitsamt den URLs spammender oder aus anderen Gründen bedenklicher Webseiten
bei
Spamhaus.org, wie man auch leicht selbst überprüfen kann:

http://www.spamhaus.org/SBL/sbl.lasso?query=SBL81794


Die Diskussion ist und bleibt also extrem kontrovers!
Einerseits besteht da ein berechtigtes Bedürfnis nach erhöhter Sicherheit und Schutz vor Spamming und Schadcode, andererseits beschneidet man mit dem Blockieren wichtiger Server via Blacklist aber auch massiv das Konzept eines freien, unzensierten Internets. Die zentrale Steuerung liegt, wie bereits erwähnt, hier ganz klar bei den Anbietern der betreffenden Blacklists, welchen man bei der Nutzung der entsprechenden Datenbänke ja zunächst einmal
blind vertrauen muss.
Aber kann man das denn überhaupt? Anbieter wie
spamhaus.org erhalten dadurch ja immerhin eine Art von Allmachtstatus, welcher ohne effiziente unabhängige (behördliche???) Kontrollen sehr leicht in Willkür entarten könnte.
Und sind diese Anbieter wirklich auch weitgehend
immun gegen Korruption?
Mir kommt dabei jedenfalls automatisch immer wieder der Begriff des "
Delistings" in den Sinn,
über welches ich bereits im
Juni 2004 im Zusammenhang mit manipulierten Signaturen des bis dato sehr beliebten und weit verbreiteten Malwarescanners AdAware von Lavasoft berichtet habe.
Lavasoft soll, angeblich gegen entsprechende
finanzielle Gegenleistungen von Seiten einiger Spywarehersteller,
deren bis dato bestehende Einträge in den Erkennungssignaturen des Scanners
nachträglich gestrichen haben. Natürlich lässt sich das nicht wirklich beweisen. Durch eigene Vergleiche(Dateianalysen) von älteren mit neuen Signaturen in der Blacklist des AdAware-Scanners konnte ich aber damals zumindest die in den neueren Dateien erfolgte Löschung einiger vorher klar als Spyware eingestufter Einträge selbst feststellen..
Entsprechende Nachfragen an Lavasoft mit der Bitte um Stellungnahme blieben übrigens bis heute unbeantwortet.
Was also liegt nun näher als die Vermutung, dass auch hier ähnliche Mechanismen beteiligt sein könnten?
Natürlich kann man jetzt argumentieren, dass die Verwendung der Blacklists ja der freien Entscheidung eines jeden Providers oder sonstigen Nutzers unterliegt. Allerdings steht der Druck durch eine gefilterte "spammingfreie" Konkurrenz in keinem Verhältnis zur informationsrechtlich unbedenklicheren, ungefilterten Alternative, weil Fluten von malwareverseuchtem Spam in den Postfächern der Kunden sicher auch nicht gerade die beste Empfehlung für das Sicherheitsbewusstsein eines Provider darstellen. So wären auf dieser Schiene natürlich durchaus Konkurrenzkämpfe der Provider untereinander um wertvolle Marktanteile denkbar, wenn etwa der eine den anderen durch Einträge dessen Server-IPs in Blacklists diskreditieren und so auch dessen Mailverkehr sabotieren würde, was dann sicherlich u.a. auch zur massiven Abwanderung von Kunden führt.

Und dieser Fall ist keinewegs nur graue Theorie, wie ich selbst im April 2010 durch den Rückläufer einer meiner Mails (Supportanfrage) an einen amerikanischen Softwareanbieter erfahren mußte. Der Rückläufer trug den Hinweis, dass sich die IP-Adresse einer der von meinem Hoster Strato genutzten Mailserver auf einer aktuellen Blacklist befände und daher vom angesprochenen Server des Empfängers als spammingverdächtig abgeblockt und zurückgeschickt wurde.

*** MAILVERSAND FEHLERBERICHT ***

Die originale Mail wurde eingeliefert am Mittwoch, 21. April 2010 16:58:45 +0200 (MEST)
von Host xxxxxxx (dslb-188-100-201-221.pools.arcor-ip.net [188.100.201.221]).

Absender: "DER TECHNODOCTOR" <info@technodoctor.de>
Betreff: Speed of Scanning

Der Mailversand zum folgenden Empfänger ist endgültig gescheitert:

wepawet@cs.ucsb.edu
   Letzter Fehler: 554 5.7.1 Delivery not authorized, message refused
   Erklärung: host letters.cs.ucsb.edu [128.111.41.13] said: Rejected
81.169.146.161
              found listed in problems.dnsbl.sorbs.net

   Letzter Weiterleitungsversuch war: Mittwoch, 21. April 2010 16:58:49 +0200 (MEST)

   Auszug aus dem Session-Protokoll:
   ... während der Kommunikation mit dem Mailserver letters.cs.ucsb.edu [128.111.41.13]:
   >>> RCPT TO:<wepawet@cs.ucsb.edu>
   <<< 554 5.7.1 Rejected
81.169.146.161 found listed in
       problems.dnsbl.sorbs.net

Eine Anfrage bei Strato bestätigte dies und zugleich teilte man mir als Grund bedauernd mit, dass offensichtlich Cyberkriminelle unbemerkt Webseiten von Kunden gehackt und dabei spammenden Schadcode in deren Webmaildienste applizierten, was final zu diesem Eintrag in mehreren Blacklists geführt hätte. Trotz sofortiger Gegenmaßnahmen und Entfernen des betreffenden Schadcodes sei es jedoch bislang noch nicht gelungen, einen Austrag aus den betreffenden Online-Listen zu erwirken. Prognose: Völlig offen!

Was ich Strato in diesem Zusammenhang vorwerfen muss, ist vor allem die mangelnde Vorabinfo über den Blackliststatus des betroffenen Servers. Nur zur Info: Ich rede hier nicht von irgendeinem Freemailaccount, sondern von einem kostenpflichtigen Service des Hosters meiner eigenen Domains! Von diesem darf ich als zahlender Kunde ja wohl auch zeitnahe Infos betreffs derartiger Einschränkungen erwarten. Ohne die o.g. Rückläuferinfo des blockenden Zielservers hätte ich vermutlich niemals Kenntnis vom Schicksal meiner E-Mail erhalten und wäre somit in dem falschen Glauben geblieben, dass der Empfänger diese gar nicht beantworten wollte.

In dieser Beziehung scheint GMX dagegen mittlerweile Strato um Längen voraus zu sein!
So erhielt ich kürzlich folgende Mail betreffs einer
tatsächlich infizierten Nachricht in meinem kostenlosen GMX-Freemail-Postfach:

Liebes GMX Mitglied,

eine an Sie adressierte E-Mail wurde von unserem Virenscanner
als gefährlich eingestuft.

   Datei: My_Resume_921.exe
   Virus: Trojan.Sasfis

Es folgen Details zu der betroffenen E-Mail:

    Von:     "Will Rosales" <
xxxxxx73@favs.mobi>
    An:      <
xxxxxx091@gmx.net>
    Datum:   Thu, 13 May 2010 08:09:23 +0530
    Betreff: Please look my CV. Thank you.

Falls Ihnen der Absender persönlich bekannt ist, sollten Sie sich mit
ihm in Verbindung setzen und ihn darauf hinweisen, dass sein PC
wahrscheinlich von einem Virus befallen ist.

Um weiteren Schaden für Sie auszuschließen, wurde die E-Mail nicht
in Ihr Postfach zugestellt.

Der GMX Profi-Virenschutz bietet weitere sinnvolle Konfigurations-
möglichkeiten sowie eine Statistik, die Sie über geprüfte und
infizierte E-Mails auf dem Laufenden hält. Mehr Infos unter
http://service.gmx.net/de/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Ihr GMX Team

[ Dies ist eine automatisch generierte Nachricht, bitte
antworten Sie nicht an diesen Absender. Weitere Informationen
finden Sie in der Online-Hilfe unter
http://faq.gmx.net ]

Offensichtlich hat zumindest der Provider GMX mittlerweile vorbildlich seine Lektion gelernt....


Ganz dicker Applaus!


Das eigentliche Dilemma liegt meiner Ansicht nach ja auch weniger in der Filterung an sich,
als vielmehr in der unzureichenden, individuellen Konfigurationsmöglichkeit durch den Kunden selbst und natürlich einer
mangelhaften Informationsroutine. Das schadet zudem erheblich der Systemtransparenz.
Zwar bieten sowohl viele kostenpflichtige Anbieter als auch Freemailer im jeweiligen Kundenaccount durchaus individuell konfigurierbare Spammfilter an, diese dürften dann aber im Falle einer
gleichzeitigen Vorabfilterung schon wohl eher eine rein kosmetische Maßnahme zur Beruhigung von Kunden und Datenschutzbeauftragten darstellen.. Jedenfalls ist es keinesfalls zu vertreten, dass bereits auf dem reinen Übertragungsweg zum Mailserver eigenmächtig und unsichtbar von Seiten des Providers vorgefiltert und damit faktisch zensiert wird.
So etwas stellt massiv die Mündigkeit der Nutzer in Frage und beschneidet meiner Ansicht nach u.a. deren Recht auf Informationsfreiheit nach
Artikel 5 des Grundgesetzes.


Meine Meinung:

Unbesehen mutmaßlich krimineller und verfassungsfeindlicher Inhalte bestimmter
Webseiten muß dennoch das
Recht auf freie Meinungsäußerung
und
Informationsfreiheit im Vordergrund eines jeden demokratischen Staates stehen!

Dabei kommt es eigentlich auch weniger auf die Frage selbst an,
ob man die einen oder anderen Inhalte nun global sperren sollte oder nicht.
Das Problem liegt vielmehr darin,
WER eigentlich für sich
überhaupt das
RECHT und vor allem die KOMPETENZ beanspruchen darf,
über unserer aller Köpfe hinweg zu entscheiden, was ein mündiger Bürger
sich im Internet straffrei anschauen darf und was nicht!

Soll das die jeweilige Regierung sein?...
Oder vielleicht die Kirche?...
Oder etwa die Provider?...
Oder am Ende vielleicht sogar noch irgendwelche von der Regierung
beauftragten und somit durch Steuergelder gesponserte Firmen wie Webwasher& Co?

Ich halte schon alleine alle bisher erfolgten Versuche in dieser Richtung für mehr als bedenklich
und stufe sie als
enormes Risiko für einen freiheitlichen Rechtsstaat ein!
Wozu muß man eigentlich hierzulande überhaupt noch volljährig sein, wenn man
dann doch nur von staatlicher Seite wie ein unmündiges Kind behandelt wird?
Ist es denn wirklich so gefährlich für unsere Demokratie,
wenn man erwachsenen Bürgern selbst überlässt zu entscheiden,
welche Inhalte sie sich im Internet anschauen dürfen und welche nicht?
Ausserdem kann und wird niemand kontrollieren, ob die gesperrten Seiten
nach Entfernung der beanstandeten Inhalte wieder freigeschaltet werden.
Ein derart undurchsichtiger, unkontrollierbarer Mechanismus ist extrem bedenklich,
weil die Sperrmaßnahmen verfassungsmäßig garantierte Grundrechte
wie etwa
Informationsfreiheit und allgemeine Persönlichkeitsrechte verletzen.

Ich selbst bin ein eingefleischter Gegner von jeglicher Gewalt,
Kinderpornografie und auch politisch extremistischen Inhalten.
Wann immer auch sich solch eine Seite einmal unbeabsichtigt
auf meinem Rechner öffnen sollte, bin ich bestimmt der
allererste,
der sie sofort wegklickt und anschließend auch völlig
freiwillig
der internen
Local-Host- Sperrliste zufügt.
Denn solche Dinge interessieren mich nicht und stoßen mich einfach nur ab!
Aber genau dies ist dann
meine ganz persönliche Entscheidung,
die ich mir als bisher
unbescholtener und somit verantwortungsvoller
Bundesbürger von
niemandem vorschreiben lassen möchte!

Und wissen Sie auch, warum ich so eingestellt bin?

Weil ich gesunden Menschenverstand im Kopf habe und aufgrund
der aus Zeiten meiner Kindheit gewohnten, weitgehenden Informationsfreiheit
ganz genau weiß, womit ich es hier zu tun habe.
Wie aber soll man etwas
vermeiden oder sich klar gegen etwas entscheiden,
wenn jegliche Information darüber mittels Zensur systematisch unterdrückt wird?
Wen genau möchte man eigentlich damit züchten?
Verantwortungsvolle und
moralisch integere Staatsbürger?
Oder vielmehr eher
naive Dummerchen die noch nicht einmal merken,
wenn sie in zweifelhafte Gesellschaft geraten sind?

Außerdem:

Wenn diese Beispiele von Freiheitsuntergrabung erst
einmal Schule gemacht haben, werden mit der Zeit sicherlich auch
immer mehr Inhalte
anderer Art gesperrt werden,
falls Regierung oder gar die beteiligte Industrie darin irgendeinen,
wie auch immer gearteten persönlichen Nutzeffekt sehen.
Denken Sie doch einmal in Ruhe darüber nach!


Deutschland braucht (noch) keine WEB-NANNY's !.....*

Letztes Update: Mai 2009

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de

*Aber was nicht ist kann ja noch werden!- Und ich befürchte, wir sind leider schon auf dem besten Weg dorthin!!!
Siehe dazu auch meinen Beitrag:
Der Staatstrojaner

 

DER TECHNODOCTOR


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